Klimagesetze – Abgekartetes Spiel zum Nachteil von Demokratie, Mensch, Natur und Wirtschaft?

Rechtzeitig bestellte Studien als Beweislage, öffentliche Debatte, Kosten- und Machbarkeits- und Folgenabschätzung, Anhörung wissenschaftlicher Primärquellen außerhalb des Bündnisses von Klägern und Beklagten (Umweltverbände mit Fridays for Future-Kindern (national und international) – Bundesregierung) Abwägungen von Argumenten und Beweisen – Fehlanzeige!
Die Steuerzahler finanzieren die Beschwerde vorm Bundesverfassungsgericht “mit rund 5,2 Millionen Euro den Großteil ihres Budgets aus dem Bundeshaushalt, davon allein knapp eine Million Euro über das Bundesumweltministerium” und damit Kläger und Verteidiger gleichermaßen.

Auf welches Weise das Klima-Urteil des BVerfG zustande gekommen ist, zeigt Daniel Wetzel eindruckvoll mit seinen Recherchen im folgenden Welt-Artikel.
Mit Dank für diese Einblicke in die undemokratischen und rechtswidrigen Praktiken von Regierung, Klimalobbyisten und BVerfG, die uns bereits vor der Bundestagswahl den Ausblick auf die weiteren Ziele und Vorhaben zur Transformation unserer Republik in eine Ökodiktatur zum Nachteil von Mensch, Natur und sozialer Marktwirtschaft aufweisen.

Die Frage ist, ob die Bevölkerung, gleichzeitig Wähler, bei all der geschickten Ablenkung mit Corona-Aufregerthemen, noch vor der Wahl im September bemerkt, was um sie herum geschieht?

Die Quintessenz vorab:

Die “Rescue-Studie” des Umweltbundesamtes beschrieb bereits Ende 2019 in ihrem Extremszenario “Green Supreme”, wie die neuen Ziele im Entwurf des Klimaschutzgesetzes auszusehen haben:

Zitat Daniel Wetzel, welt.de:

“Dazu gehört laut Umweltbundesamt ab dem Jahr 2030 ein durchschnittliches Wirtschaftswachstum von null. Der Flugverkehr wird auf dem Niveau des Jahres 2010 eingefroren, dem Jahr nach dem Ausbruch der Weltfinanzkrise.

Die Handelsbilanz werde 2050 zudem „deutlich ausgeglichener“ sein müssen, was Deutschlands Rolle als Exportnation relativiert. Zudem sieht das mit dem 1,5-Grad-Ziel kompatible Szenario praktisch das Ende des privaten Autobesitzes in Städten ab 2050 vor, ab 2040 die Beschränkung des Fleischkonsums auf wöchentlich 300 Gramm pro Person und die Verringerung der durchschnittlichen Wohnfläche pro Kopf um zehn Prozent auf 41,2 Quadratmeter.

Man kann das für unabwendbar und notwendig halten, man kann das sogar bejubeln. Aber jeder Bürger und jeder Abgeordnete sollte zumindest wissen, um was es gerade geht. „Es geht ums Ganze“, wie es die Grünen-Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock auf Twitter formuliert: „Wir brauchen eine Politik, die Klimaschutz zum Kern jedes politischen Handelns macht.“ Das war nicht nur so dahergesagt.”

Hintergrundwissen, das man kennen und besonders im September berücksichtigen sollte. Unbedingt lesen!
JR

Die Klimagesetze stürzen Deutschland in eine Ära des Nullwachstums

10.05.2021
Von Daniel Wetzel
Wirtschaftsredakteur

Der Klima-Spruch des Bundesverfassungsgerichts war ein Triumph für Umweltorganisationen. Nun will die Bundesregierung schon in dieser Woche neue Regeln beschließen. Doch ihr Klimaschutzgesetz droht Deutschlands Wirtschaft nachhaltig zu schaden.

Am Mittwoch dieser Woche soll das neue Bundesklimaschutzgesetz beschlossen werden. Es sieht die erneute Verschärfung ohnehin schon ambitionierter Klimaschutzziele vor. Das Zieldatum zur Erreichung der Klimaneutralität wird auf 2045 vorgezogen. Früher als der Rest der Welt.

Vorbereitungszeit? Kaum zwei Wochen. Öffentliche Debatte? Fällt aus. Folgenabschätzung, Analyse von Voraussetzungen, Kosten, Machbarkeiten? Ist nicht geplant.Klimaschutzaktivisten können ihr Glück kaum fassen: Plötzlich scheint der Knoten geplatzt. Auf einmal bremst niemand mehr. Politiker überbieten sich gegenseitig mit CO2-Sparplänen, während die gesamte Rechtswissenschaft noch mit offenem Mund vor einem Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts steht.

Die Bundesregierung bezahlte selbst die Ankläger
Den nennt Greenpeace „historisch“ und Bundeswirtschaftsminister Altmaier „epochal“: Das Einhalten eines willkürlich gewählten, winzigen, faktisch nicht mehr einhaltbaren CO2-Budgets wurde am 29. April dieses Jahres zum verfassungsrechtlich bindenden Staatsziel erklärt. Das hat keiner kommen sehen.

Warum eigentlich nicht? Im Rückblick erscheint der Weg zu dem Verfassungsbeschluss fast zwangsläufig. So etwas passiert, wenn der Beklagte aufseiten des Klägers steht. Eine Verteidigung erübrigt sich dann. So fiel den Richtern das Abwägen leicht.

Innerhalb der Bundesregierung ist Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) zuständig für Klimapolitik. In der Rechtssache Klimaaktivisten gegen Bundesrepublik Deutschland verteidigten die vom Umweltministerium gewählten Juristen.

Doch bezahlt hatte die Bundesregierung nicht nur ihre Verteidiger, sondern auch die Kläger. Darunter etwa die Organisation Germanwatch, die viele der Beschwerdeführer aus Fridays-for-Future-Kreisen, aber auch aus Nepal und Bangladesch unterstützt hatte. Sie erhielt 2019 mit rund 5,2 Millionen Euro den Großteil ihres Budgets aus dem Bundeshaushalt, davon allein knapp eine Million Euro über das Bundesumweltministerium.Dass Germanwatch die Steuermittel dafür einsetzte, den Geldgeber vor Gericht zu ziehen, könnte man als groben Undank werten. Doch solche atmosphärischen Störungen gibt es nicht, wenn der Ankläger und der Angeklagte im Grunde dasselbe wollen.

Wer die 270 Beschlussziffern des Urteils auf die Quellenlage hin überprüft, ist überrascht: Die Einseitigkeit ist frappierend. Neben dem Weltklimarat IPCC beruft sich das Gericht im Wesentlichen auf Publikationen des Umweltbundesamtes, des Sachverständigenrats für Umweltfragen (SRU) und auf ein Buch von Autoren des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung, alles Quellen mit enger Bindung zum Bundesumweltministerium.

Innerhalb des SRU ist die Wortführerin in Klimafragen Claudia Kemfert, Wissenschaftlerin am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), zusammen mit Wolfgang Lucht – wiederum vom Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung, einer Einrichtung, die Fridays-for-Future öffentlich unterstützt und mit ihrer Warnung vor „Kippelementen“ im Klimasystem stets viel Publicity bekommt.

Der SRU hat sich stets für besonders weitgehende staatliche Eingriffe beim Klimaschutz ausgesprochen. Zurückhaltende, mahnende Stimmen werden aus dem Gremium schnell aussortiert, wie der Umgang mit der Wissenschaftlerin Lamia Messari-Becker gezeigt hat.

Abgesehen von IPCC-Berichten der Vereinten Nationen haben die Karlsruher Richter auf Primärquellen weitgehend verzichtet. Wissenschaftler des Max-Planck-Instituts für Meteorologie in Hamburg, eines der wichtigsten Klimaforschungsinstitute der Welt, wurden nicht in den Zeugenstand gerufen.

Dort hätte der Max-Planck-Forscher Jochem Marotzke womöglich wiederholt, was er unlängst der „FAZ“ mit Blick auf das Jahr 2100 sagte: „Deutschland wird nicht direkt durch den Klimawandel bedroht sein.“ Welcher der berüchtigten „Kipppunkte“ im Klimasystem ihm am meisten Angst mache? „Keiner“.

Doch Marotzke einzuladen fiel dem Verteidiger der Bundesrepublik offenbar nicht ein. Der Anwalt hätte auch geltend machen können, dass ein hoch umstrittenes, willkürlich gegriffenes CO2-Budget nicht für industrie- und klimapolitische Entscheidungen der Bundesregierung maßgeblich sein kann. Er hätte auch darauf verweisen können, dass selbst der Weltklimarat IPCC den Top-Down-Ansatz eines CO2-Budgets verworfen hat und klimapolitisch längst einen Bottom-up-Ansatz der Machbarkeiten gewählt hat.

Jetzt soll sich der Staat noch für die Klage bedankenDoch solche Einwände wurden von den Vertretern der Bundesrepublik offenbar nicht erhoben. Ein öffentliches Protokoll der gerichtlichen Auseinandersetzung gibt es zwar nicht. Aus den 270 Ziffern des Gerichtsbeschlusses geht allerdings nirgendwo hervor, dass sich die Robenträger abwägend mit solchen Argumenten hätten auseinandersetzen müssen.Naheliegend scheint vielmehr, dass der Rechtsvertreter des Bundesumweltministeriums den zentralen Vorwürfen der Beschwerdeführer offen oder stillschweigend zustimmte. Die Richter hörten so nur eine Sichtweise auf das Thema. Die Entscheidung fiel entsprechend aus.

Die Freude der Umweltaktivisten darüber kennt keine Grenzen. Dass die Bundesrepublik ihre Ankläger mit Steuergeldern finanzieren half, reicht einigen Umweltaktivisten nicht: Der Staat sollte sich sogar noch dafür bedanken, verklagt worden zu sein.

„Hat sich eigentlich schon irgendjemand aus der Bundesregierung für die Klimaklagen bedankt, sowohl bei den klagenden Kindern und Jugendlichen als auch bei Umwelthilfe, Greenpeace, BUND und Germanwatch“, fragt Sascha Müller-Kraenner, Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH), auf Twitter: „Das Ergebnis, mehr Klimaschutz, scheinen doch jetzt alle gut zu finden.“

Tatsächlich überschlägt sich die Bundesregierung geradezu in dem Verlangen, den Gerichtsbeschluss in Rekordzeit umsetzen. Hatte das Bundesumweltministerium noch sechs Jahre gebraucht, um das Urteil des Verfassungsgerichts zur Entschädigung der Atomkonzerne umzusetzen, genügen für die Umsetzung des Klimaurteils in deutsches Recht sechs Tage.Bei diesem Tempo kann es leicht passieren, dass man die Grenzen der Verfassung irgendwo wieder überschreitet. So soll das neue Gesetz eine Klausel enthalten, dass die Bundesregierung die erlaubten CO2-Mengen der einzelnen Wirtschaftsbereiche als jahresscharfe Sektorziele per Verordnung festsetzt, eine Beteiligung des Parlaments ist nicht vorgesehen.Das widerspricht zwar wieder der Mahnung des Bundesverfassungsgerichts, mit der Setzung normativer Ziele das Parlament zu beauftragen und nicht Ministerien und Gerichte. Alles egal, weil im Klimaschutz jetzt nur noch Tempo zählt?

Auch das geplante Vorziehen der Klimaneutralität auf 2045 gehört nicht zu den Vorgaben des Verfassungsgerichts. Von der neuen Jahreszahl war vor sechs Wochen noch nirgendwo die Rede. Kurz nach Veröffentlichung des Gerichtsurteils fiel es plötzlich aus der Wand. Nur die private, aber regierungsnahe Denkfabrik Agora Energiewende hatte merkwürdigerweise gleich eine Studie zu diesem Zieljahr parat.

Die viel beachtete Studie „Klimapfade“ der Firmen Prognos und BCG hatte zwar errechnet, dass schon das Erreichen der deutschen Klimaneutralität bis 2050 Ausgaben von 2,3 Billionen Euro erfordere und auch diese Summe nur reicht, wenn sie effizient eingesetzt wird.

Die Mehrkosten, die entstehen, wenn man dieses Zieldatum noch mal um fünf Jahre vorzieht, dürften exorbitant sein. Eine volkswirtschaftliche Abwägung scheint aber vor dem Kabinettsbeschluss am Mittwoch dieser Woche nicht vorgesehen zu sein.

Wie es weitergeht, weiß die Klimabürokratie auch schon. Die neuen Ziele im Entwurf des Klimaschutzgesetzes stimmen sehr genau überein mit dem Extremszenario „Green Supreme“, das vom Umweltbundesamt Ende 2019 in seiner „Rescue“-Studie ausgearbeitet worden war und die Prämissen für eine schnellstmögliche Klimaneutralität beschreibt.Dazu gehört laut Umweltbundesamt ab dem Jahr 2030 ein durchschnittliches Wirtschaftswachstum von null. Der Flugverkehr wird auf dem Niveau des Jahres 2010 eingefroren, dem Jahr nach dem Ausbruch der Weltfinanzkrise.Die Handelsbilanz werde 2050 zudem „deutlich ausgeglichener“ sein müssen, was Deutschlands Rolle als Exportnation relativiert. Zudem sieht das mit dem 1,5-Grad-Ziel kompatible Szenario praktisch das Ende des privaten Autobesitzes in Städten ab 2050 vor, ab 2040 die Beschränkung des Fleischkonsums auf wöchentlich 300 Gramm pro Person und die Verringerung der durchschnittlichen Wohnfläche pro Kopf um zehn Prozent auf 41,2 Quadratmeter.Man kann das für unabwendbar und notwendig halten, man kann das sogar bejubeln. Aber jeder Bürger und jeder Abgeordnete sollte zumindest wissen, um was es gerade geht. „Es geht ums Ganze“, wie es die Grünen-Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock auf Twitter formuliert: „Wir brauchen eine Politik, die Klimaschutz zum Kern jedes politischen Handelns macht.“ Das war nicht nur so dahergesagt.

Quelle:

Hintergrundwissen – Weiterführende Infos

KLIMASCHUTZ-URTEILDie Verfassungsrichter liegen bedenklich falsch

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30.04.2021
Von Axel Bojanowski, Daniel Wetzel

Ein Kommentar

  1. Die Große Transformation ist keine Verschwörungstheorie, sondern wurde vom ‘Wissenschaftlichen Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen’ (WBGU) ausgearbeitet und publiziert (https://www.wbgu.de/de/publikationen/publikation/welt-im-wandel-gesellschaftsvertrag-fuer-eine-grosse-transformation). Es handelt sich laut WBGU um einen virtuellen Gesellschaftsvertrag, in dem die politischen und wirtschaftlichen Ziele der Bundespolitik langfristig festgelegt wurden. Diese Festlegung fand unabhängig von demokratischer Willensbildung statt. In Beantwortung einer Frage von Ralph D. Tscheuschner erläuterte 2014 der damalige Ko-Präsident des Club of Rome Ernst Ulrich Freiherr von Weizsäcker, dass es für “Umweltschutz” niemals demokratische Mehrheiten geben werde und die demokratischen Strukturen folglich zu umgehen seien (https://www.youtube.com/watch?v=_pT0fKHUNDU). Er nennt Gerichtsverfahren unter den Mitteln, die der Staat einsetzen kann, um eine Politik durchzusetzen, die vom Volk (wenn das Wort noch erlaubt ist) nicht gewollt wird. Die Non-Profit-Organisationen spielen bei der Durchsetzung der Klimapolitik und -ideologie eine wichtige Rolle. Diesmal hat der vom BMU finanzierte Verein germanwatch das BMU verklagt, um dieses zu zwingen, das zu tun, was es gerne tun will und wozu es ansonsten keine Legitimation hat. Das Bundesverfassungsgericht hat sich zu dieser Farce hergegeben. Indem es die Aussagen des IPCC vertritt, hat sich das Bundesverfassungsgericht fachliche Kompetenzen angemaßt, über die es nicht verfügt. Was das IPCC für wahrscheinlich hält, verwandelt das Bundesverfassungsgericht obendrein in seinem Urteil in gesicherte Aussagen und legt per Gerichtsbeschluss wissenschaftliche Erkenntnisse fest. Der Verbrauch von Energie und die Emission von CO2 sind Wesensmerkmale des Menschen. Wer den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen der Menschen budgetieren kann, hat sie ganz und gar in ihrer Gewalt. Die Parteien, die das vom WBGU erarbeitete Programm umsetzen, sollten ihren Wählern im gegenwärtigen Wahlkampf ins Gesicht sagen, was sie mit ihnen vorhaben. Sie alle haben ja dasselbe vor. Vielleicht würde sich dann eine Partei herausbilden, die die Demokratie erhalten und die Umwelt vor einem umweltzerstörerischen “Umweltschutz” bewahren will.
    Empfehlenswerte Kommentare zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts:
    https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/experten-alarm-klimaschutzgesetz-im-eilverfahren-verfassungswidrig/
    https://www.tichyseinblick.de/gastbeitrag/bjoern-peters-bundesverfassungsgericht-klimaschutz/

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