WELT.de zum Klimaschutzurteil: Die Verfassungsrichter liegen bedenklich falsch

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Analyse zum Klimaschutz-Urteil

30.04.2021
Eine unbedingt beachtenswerte Analyse vom Wirtschaftsredakteur Daniel Wetzel

Die Verfassungsrichter liegen bedenklich falsch

Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts verletzt das deutsche Klimaschutzgesetz (KSG) Grundrechte vor allem der jüngeren Generation, weil es nur bis 2030 reicht und für die Zeit danach keine hinreichend konkreten CO2-Maßnahmen vorsieht. Die Bundesregierung muss nachbessern.

Auf dieser Ebene ist das Urteil unproblematisch: Klimaschutz sollte ohnehin langfristig geplant werden, kein Zweifel.
Abgesehen davon können die Richter keine Verletzung von staatlichen Schutzpflichten und auch keine Verletzung der Sorgfaltspflicht erkennen.
Bedenklich, ja geradezu besorgniserregend falsch ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts allerdings in ihrer Begründung, die aufgrund unpräziser Bezugsgrößen und ungenauer Sprache viel Raum für Falschinterpretationen lässt.
Ihr Wortlaut lässt den Verdacht zu, dass sich die Robenträger nur oberflächlich mit klimawissenschaftlichen Grundlagen beschäftigt haben und einem besonders alarmistischen Narrativ des zweifellos ernsten Klimaproblems erlegen sind.
Der überraschte Tweet eines Umweltjournalisten der Tageszeitung „taz“, das Bundesverfassungsgericht klinge „wie Extinction Rebellion“, spricht Bände.
[…]
„Radikale Enthaltsamkeit“ für nachfolgende Generationen ist keineswegs ausgemacht
[…]
Das Leitbild der Richter scheint jedoch von den zahlreichen Studien und Prognosen deutscher Klimainstitute und medial omnipräsenter Nichtregierungsorganisationen geprägt zu sein, die fast ausschließlich auf dem sogenannten RCP-8.5-Modell beruhen, einem rein rechnerischen „Worst case“-Szenario, das außerhalb Deutschlands längst massiv infrage gestellt wird.

Immerhin: Begrüßenswert ist, dass das Bundesverfassungsgericht Klimaschutz als Politikziel nicht absolut setzt. Ausdrücklich weisen die Richter darauf hin, dass bei allen Maßnahmen stets auch gegen den Schutz anderer gleichberechtigter Grundrechte abgewogen werden muss.
Nationale Alleingänge im Klimaschutz fordern die Richter nicht
Auch stellt das Urteil unmissverständlich klar, dass in Artikel 20a Grundgesetz ein Klimaschutzauftrag enthalten ist: Forderungen von Aktivisten nach einer zusätzlichen, expliziten Aufnahme von Klimaschutz ins Grundgesetz erübrigen sich also.

Begrüßenswert ist auch, dass die Richter ausdrücklich die Bedeutung internationaler Maßnahmen anerkennen: Artikel 20a des Grundgesetzes verpflichte den Staat, „eine Lösung des Klimaschutzproblems gerade auch auf überstaatlicher Ebene zu suchen“.

Der europäische Emissionshandel und die europäische Ausweitung des CO2-Preisregimes bei Kraftstoffen auf andere europäische Staaten sind damit verfassungsrechtlich geadelte Klimaschutzstrategien. […]

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29.04.2021
Kommentar von Ulf Poschardt
Chefredakteur


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https://www.welt.de/regionales/baden-wuerttemberg/article230754579/Kretschmann-und-Strobl-Klima-Urteil-bestaetigt-Leitlinie.html


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Die unterschätzte Macht der grünen Lobby

30.04.2021
Von Axel Bojanowski, Daniel Wetzel

Umweltschutzorganisationen gelten oft als kleine Initiativen, die sich gegen einen übermächtigen Gegner stemmen. Doch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zeigt exemplarisch: Die Klimalobby besitzt beste Verbindungen zur Regierung – und bremst sogar alternative Energiekonzepte aus.

Unbedingt lesen!!!


Spaltung der Gesellschaft durch Klimaalarmismus?

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„Wer einen SUV fährt, ist mitverantwortlich für Gewaltausbrüche“
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Klimakampf Alt gegen Jung?
BEITRAG ZUM KLIMASCHUT

„Die Jugend“ tickt offenbar ganz anders als „Fridays for Future“

12.03.2021
Von Karsten Seibel, Daniel Wetzel “Radikale Jugend, unkritische Boomer? Geht es um CO2-Verbote, ist die Bereitschaft zum Klimakampf unter den Generationen anders verteilt als gedacht. Das legt eine Umfrage der Europäischen Investitionsbank nahe. Besonders erstaunlich ist das bei Kurzstreckenflügen.Der Klimaschutz gilt in der Öffentlichkeit als Generationenfrage: Hier die Schüler und Studenten der Generation „Fridays-for-Future“, dort die Alten, die aus Sorge um Wirtschaft und Wohlstand alle Umweltängste kleinreden.Weil letzteres angesichts der epochalen Herausforderung des Klimawandels vielen als verantwortungslos gilt, wird inzwischen in den Kommentarspalten der Tageszeitungen wie etwa der „taz“ schon gefordert, „Alten“ das Wahlrecht wegzunehmen und stattdessen Kinder an die Urne zu lassen.”
“Die EIB ist die Bank der Europäischen Union und als Finanzierungsinstrument der EU den politischen Zielen der Union verpflichtet. Für die Umfrage der Europäischen Investitionsbank wurde zwischen dem 5. Oktober und dem 2. November des vergangenen Jahres in insgesamt 30 Ländern eine repräsentative Stichprobe der Bevölkerung genommen – insgesamt 30.000 Menschen wurden befragt.”

“In Sachen Klima- und Umweltschutz verläuft die Frontlinie zwischen den Generationen also offenbar keineswegs so klar, wie jugendliche Aktivisten und Greta-Thunberg-Anhänger gern Glauben machen wollen.”

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FAZ zum Klimaschutzurteil

Bundesverfassungsgericht verlangt ehrgeizigere Klimaziele

Freiheitsrechte künftiger Generationen müssten geschützt werden – Lob aus Parteien

Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber dazu verurteilt, ehrgeizigere Klimaziele anzustreben, um die Freiheitsrechte künftiger Generationen zu schützen. Das Klimaschutzgesetz gehe nicht weit genug, weil es bisher nur Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen bis 2030 vorsehe. Mit der überraschenden Grundsatzentscheidung gaben die Karlsruher Richter am Donnerstag den Verfassungsbeschwerden mehrerer Klimaschützer zumindest teilweise statt. Geklagt hatten unter anderem die Klimaaktivistin Luisa Neubauer sowie Bauern aus Nepal und Bangladesch.

Politiker fast aller Parteien lobten den Beschluss, die Beschwerdeführer sahen ihre Erwartungen übertroffen. Die Politik hat nun bis Ende 2022 Zeit, das Klimaschutzgesetz nachzubessern. Es war Ende 2019 in Kraft getreten und stellt im Einklang mit den EU-Zielen für Deutschland die Treibhausgasneutralität bis 2050 in Aussicht. […]

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