Naturschutz in Deutschland – Nein Danke!

Deutschland missachtet seit 10 Jahren geltendes europäisches Naturschutzrecht

Im WELT-Artikel vom 18.02.2021 geht es diesmal nicht um die Europäische Vogelschutzrichtlinie oder den internationalen Fledermausschutz, die seit Beginn des Windkraftausbaus in den 80er Jahren mit größtmöglicher Selbstverständlichkeit ignoriert bzw. mit Hilfe von Politik und Behörden mit Füßen getreten werden. Diesmal geht es wieder einmal um die Tatsache, dass Deutschland sich, trotz Mahnungen und eines ersten Vertragsverletzungsverfahrens vonseiten der EU vor 6 Jahren, mit aller Dreistigkeit immer noch weigert, die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie zur Erhaltung natürlicher Lebensräume zum Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen umzusetzen. Die Frist dafür ist seit mehr als 10 Jahren bereits abgelaufen. Natur- und Artenschützer, die sich bereits ebenso lange bemühen, die Natur vor der Windkraftnutzung zu bewahren wie wir, werden sich daran erinnern.

Ablasshandel?

Ein Schelm der Böses dabei denkt, diese vertragsverletzende anhaltende Verweigerung durch unsere Regierungskoalitionen könnte im Zusammenhang stehen, mit dem ungezügelten Natur- und Arten vernichtenden Ausbau der Windkraft…
Strafzahlungen in Millionenhöhe? Übernehmen die Steuerzahler!
Für unsere “Windmüller” ist uns keine EuGH-Strafe zu teuer. Hauptsache die Windkraftbranche kann Natur und Artenvielfalt weitere 10 Jahre ausnahmslos und ungestört vernichten.
JR

WELT.de

EU-Kommission verklagt Deutschland vor EuGH

Die EU-Kommission verklagt Deutschland wegen jahrelanger Verstöße gegen geltendes Naturschutzrecht vor dem Europäischen Gerichtshof. […]

Die EU-Kommission verklagt Deutschland wegen jahrelanger Verstöße gegen geltendes Naturschutzrecht vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH).
Unter anderem habe Deutschland eine „bedeutende Anzahl von Gebieten immer noch nicht als besondere Schutzgebiete ausgewiesen“, teilte die Brüsseler Behörde am Donnerstag mit.Es geht um die Umsetzung der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie zur Erhaltung natürlicher Lebensräume sowie zum Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen. Kern ist die Ausweisung von Schutzgebieten in den EU-Staaten. Dazu gehören sogenannte Erhaltungsziele, um den Bestand von Arten zu schützen oder wiederherzustellen.


Bereits 2015 hatte die EU-Kommission ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, doch räumte Berlin die Bedenken im Laufe der Jahre nicht aus. Dabei sei die „Frist für die Vollendung der notwendigen Maßnahmen für alle Gebiete in Deutschland“ in einigen Fällen schon vor mehr als zehn Jahren abgelaufen, teilte die EU-Kommission am Donnerstag mit.

Die Behörde bemängelte unter anderem, dass „die für die einzelnen Gebiete in Deutschland festgelegten Erhaltungsziele nicht hinreichend quantifiziert und messbar“ seien. Die EU-Kommission gehe davon aus, dass es in allen Bundesländern und auf Bundesebene Praxis war, „für alle 4606 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung keine hinreichend detaillierten und quantifizierten Erhaltungsziele festzulegen“. Dies habe „erhebliche Auswirkungen auf die Qualität und Wirksamkeit“ der Maßnahmen.
[…]

Alles lesen:
https://www.welt.de/politik/deutschland/article226608031/Naturschutz-und-Haftbefehle-EU-Kommission-verklagt-Deutschland-vor-EuGH.html