Tötungsgebot zum Artenschutz

Damit alles, was stört, schneller unter die Windräder kommt – Teil I
Unsere Artenvielfalt und besonders unsere geschützten und wertgebenden Arten

Dank Bundesverfassungsgerichtsurteil noch grüner, lobbyfreundlicher, rechtswidriger und zynischer…

EU-Vogelschutzrichtlinien, internationaler Fledermausschutz, Ramsar, FFH und Natura 2000 – Mittlerweile obsolet?

Helgoländer Papier
Progressstudie

Natur- und Artenschutz ist Menschenschutz!
JR

Artenschutz soll Ausbau von Windenergie nicht mehr behindern

18.05.2021
Das Bundesumweltministerium will bürokratische Hemmnisse für Windkraftanlagen abbauen. Unter anderem sollen für den Artenschutz neue Regeln erlassen werden.

von Katharina Seiler

Die Große Koalition hat sich mit dem neuen Klimaschutzgesetz ehrgeizige Ziele gesetzt. Das heißt, die erneuerbaren Energien – also auch die Windenergie – sollen jetzt zügig weiter ausgebaut werden. Der Bau von Windkraftanlagen wird aber häufig durch Klagen aus Gründen des Artenschutzes verhindert – auch in Niedersachsen.

Tausenden Windrädern droht der Abbau
Die Windenergie-Branche steckt in einer tiefen Krise. Weil die staatliche Förderung für viele Windkraftanlagen ausläuft, lohnt sich das Geschäft für die Betreiber nicht mehr. (02.09.2020)
Bundeseinheitliche Regeln sollen kommen
Der Schutz von Vögeln oder Fledermäusen ist der mit Abstand häufigste Grund, weshalb immer wieder gegen den Bau von Windkraftanlagen geklagt wird. Deshalb würden gerade intensive Gespräche zwischen Bund und Ländern geführt, um noch vor der Sommerpause bundeseinheitliche Regeln zum Artenschutz zu erlassen, heißt es aus dem Bundesumweltministerium.

Lies begrüßt entsprechende Verordnung
Auf so eine Verordnung des Bundes hofft auch der niedersächsische Umweltminister Olaf Lies (SPD). Seiner Ansicht nach sollten die Regeln zum Artenschutz auf den Erhalt der gesamten Art zielen und nicht auf den Schutz jedes einzelnen Tieres. Andernfalls wäre ein Ausbau der Windenergie nicht möglich, so Lies.
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Auch in NDR 1 Niedersachsen:

Lies für Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

Konflikte mit dem Artenschutz, weshalb gegen viele Windpark-Standorte geklagt wird, sollten durch ein geändertes Bundesnaturschutzgesetz gelöst werden. Nach Ansicht von Lies sollte dabei größeres Gewicht auf den Schutz der gesamten Art gelegt werden, als auf den Schutz des einzelnen Tieres, das durch ein Windrad gefährdet sein könnte.

Soli-Zuschlag für Energiewende?
In jedem Fall aber sieht Umweltminister Lies durch die Energiewende, gewaltige Investitionen auf Deutschland zukommen. Investitionen, die nicht ausschließlich über einen höheren CO2 Preis auf Kraftstoffe, Öl und Gas für Heizungen finanziert werden sollten. Das träfe geringe Einkommen überproportional hart, sagt Lies. Er stellt sich stattdessen vor, dass die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag, der für höhere Einkommen noch nicht abgeschafft ist, für die Finanzierung der Energiewende verwendet werden sollten.

Hier ist ein Hinweis auf das EuGH Urteil zum Artenschutz in Schweden angebracht

Hessen: Mehr Tiere – mehr Windräder?!?

René Rock, FDP: “Vögel werden sich nicht ans Landesplanungsrecht halten…”
Windenergie und Artenschutz

01:37 Min.| hessenschau| 21.05.21, 16:45 Uhr

Der Ausbau der Windenergie stockt seit Jahren. Immer wieder kommt es zu Kollisionen mit bedrohten Tierarten. Erneuerbare Energien und Artenschutz sind zwei “grüne Themen” im Konflikt. Die Landesregierung macht nun Lösungsvorschläge, wie sie zusammenpassen sollen.

Veröffentlicht am 21.05.21 um 17:53 Uhr

Der Ausbau der Windenergie stockt seit Jahren. Immer wieder kommt es zu Kollisionen mit bedrohten Tierarten. Erneuerbare Energien und Artenschutz sind zwei “grüne Themen” im Konflikt. Die Landesregierung macht nun Lösungsvorschläge, wie sie zusammenpassen sollen.


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Tötungsverbot? 

Nach dem “Vogelfrieden”-Zynismus die Klimaschützer- und Windkraftlobby-Richtlinie: Tötungsgebot!

NABU: unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen vom Tötungsverbot möglich sein

Zu den sich häufenden Aufrufen zur Rechtsbeugung und rechtswidrigen Handlungen im Namen des “Klimaschutzes” der Regierung in Bund und Ländern, der Windkraftprofiteure und ihrer Hilfstruppen der “alten” Umwelt-und Naturschutzverbände, eine deutliche Aussage von Dr. Wolfgang Epple:
“Einen neuen Maßstab für den europäischen Naturschutz im Sinne einer Unterordnung unter den „Klimaschutz“ wird es nicht geben. Mit seinem Urteil vom 04.03.2021 hat der EuGH klar gemacht, dass das artenschutzrechtliche Tötungsverbot nicht mit dem Erhaltungszustand einer Art oder dem Hinweis auf dessen Verschlechterung ausgehöhlt werden kann. Das gilt grundsätzlich für alle todbringenden Eingriffe und Aktivitäten des Menschen. Es wird also nichts mit der auch fachlich und ethisch nicht haltbaren Reduzierung von Schutzwürdigkeit auf „Populationsbezug“! Es gibt keine Lizenz zum Töten, keinen Freibrief für das Niedermachen von Lebensräumen und Lebensstätten – auch nicht im Namen der Energiewende und „Klimarettung“.

Aus “Der NABU-GRÜNE „Vogelfrieden“ und die europäische Rechtsprechung”

Wolfgang Epple hat in seinem Buch ” Windkraftindustrie und Naturschutz” die komplexe Problematik beschrieben und analysiert – Äußerst empfehlenswert!!

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