EEG-Entwurf – Notstandsgesetz zugunsten der EE-Branche

Höchste Weihen für den “Ökostrom” =  Künftig zur ideologischen nun auch gesetzliche Abwertung des Arten- und Menschenschutzes?

Die Windkraftbranche fordert:

“Bei der Errichtung von Windkraftanlagen stünden die Interessen der Ökostrom-Branche künftig mindestens auf Augenhöhe mit den Belangen des Artenschutzes für bedrohte Vogelarten.”

Deutsche Politik liefert  – und steigert die Wohltaten für die Konten der Profiteure noch:

“Die Nutzung erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung liegt im öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit“, § 1 Absatz 5 im Entwurf des neuen EEG

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Windwahn

Bisher bekämpfte das EEG seit 20 Jahren den Notstand der bedürftigen und notleidenden Windkraftprofiteure, wie es hieß, als Anschub für neue Technologien. Diese widerum waren im Jahr 2000 gar nicht so neu, denn sie wurden bereits in den 80ern eingesetzt und schon seit 1991 mit dem Stromeinspeisegesetz, initiiert durch den damaligen CDU-Abgeordneten Peter Harry Carstensen, selber Betreiber von WEA auf Nordstrand (SH) gefördert.  Diese lukrative Tradition einer gierigen und rücksichtslosen Branche, sich selber mit den passenden Gesetzen, Verordnungen, Anweisungen und Richtlinien zulasten der Allgemeinheit, der Anwohner und der Biodiversität zu begünstigen, wird seither nach zuvor ausgiebigem Jammern, mit jeder neuen Forderung inhaltlich dreister, demokratiefeindlicher und agressiver abgenötigt. Immerhin gibt es heute, 30 Jahre später, noch viel mehr Profiteure in politischen Ämtern und damit an der Quelle, gut für ihr finanzielles Wohlergehen zu sorgen. Selbstverständlich nach anhaltendem Schüren der German Angst, mit dem Verweis auf “Klimarettung”, “Extinction”, “Sauberkeit”, “Harmlosigkeit” und “Bezahlbarkeit”, um den ideologischen Unterbau fürs Volk stetig zu festigen und damit von ihren profanen Interessen der Gewinnoptimierung abzulenken.

Nun sind wir also beim Energienotstand angelangt, der die öffentliche Sicherheit gefährdet…
War es nicht die Politik, die diesen Notstand herbeigeführt hat durch die Abschaffung grundlastfähiger und günstiger Energieversorgung, mit ideologisch verbrämten Kinderträumen von einer heilen, sauberen Welt mit kostenloser, wenn auch volatiler Energie durch Sonne und Wind für alle  – oder mit ihren eigenen Witschaftsinteressen im Hinterkopf?
Zum Glück blickt kaum einer mehr durch und ist nachhaltig abgelenkt durch stets neue Panikmache und von Teenagern provozierte Schamgefühle, so dass fast alle, die unter einer solch bürgerverachtenden Lobbypolitik zu leiden haben, sich lieber abducken, als aufzumucken.
Denn die Gretas, Luisas und all die anderen schlauen Klimastreikenden könnten ihnen in der nächsten Tagesschau zurufen: “How dare you” die Abschaffung der Demokratie zu kritisieren, anstatt neue Lobbygesetze zu bejubeln, die unseren Planeten retten werden, du “alte Umweltsau”…
JR

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Frage nationaler Sicherheit

Das Ökostrom-Privileg soll nun den Widerstand gegen jedes Windrad brechen

WELT – 12.10.2020
Von Axel Bojanowski, Daniel Wetzel

Die Energiewende stockt, der Ausbau von Windkraft kommt nicht voran. Deshalb hat die Bundesregierung ein neues Gesetz für erneuerbare Energien geschrieben. Es könnte weitreichende Konsequenzen für den Bau von Windparks haben.

Am 17. Juni traf sich Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Regierungschefs der Bundesländer. Man wurde sich einig, dass der Bau von Windkraft und anderen Produzenten erneuerbarer Energien „dringend beschleunigt werden soll“. „Alles müssen wir dafür tun, damit der Ausbau vorangeht“, sagte Merkel.

Jetzt scheint deutlich zu werden, was gemeint war. Die Bundesregierung will die Nutzung von erneuerbaren Energien zu einer Frage der nationalen Sicherheit erheben, mit einem fragwürdigen neuen Gesetz.

„Die Nutzung erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung liegt im öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit“, heißt es in Paragraf 1 Absatz 5 im Entwurf des neuen Erneuerbare-Energien-Gesetzes, das noch dieses Jahr verabschiedet werden soll.

„Einen energiepolitischen Wendepunkt“ sieht der Experte für Energierecht von der Kanzlei Luther, Gernot Engel. Erneuerbare Energien generell als im öffentlichen Interesse einzuordnen bedeute eine „erhebliche Aufwertung“.

Der zusätzliche Verweis auf „öffentliche Sicherheit“ dürfte im Streitfall um den Bau etwa von Windkraftanlagen andere Interessen grundsätzlich ausstechen, sagte Engel im Gespräch mit WELT AM SONNTAG.

Unstrittig war in der Rechtsprechung bislang lediglich, dass die Stromversorgung allgemein im Interesse der Öffentlichkeit ist, im Sinne der Versorgungssicherheit. Dass nun einzig die Nutzung einer bestimmten Art von Elektrizität – Ökostrom – der öffentlichen Sicherheit dienen soll, überrascht Experten.

Das Gesetz beschert dem Ökostrom höchste Weihen

Denn anderen Energieerzeugern wird dieser Vorrang nicht zugesprochen. „Der Bau von Windkraft- und Biomasseanlagen wird dadurch ein ganz anderes Gewicht bekommen“, meint Engel. „Höhere Weihen gibt es nicht.“

Bei Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit dem Ausbau von Bioenergien, Wind- und Solarkraft könnte der Verweis auf „öffentliche Sicherheit“ Ermessensentscheidungen der Richter einschränken, fürchten Wirtschaftsvertreter – die neue Norm drohe zur Grundlage weitreichender staatlicher Eingriffe zu werden.

Es stelle sich die Frage, „welche praktische Konsequenz diese Vorgabe hat“, heißt es in einer Anfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertages an die Bundesregierung: „Können vor diesem Hintergrund zum Beispiel auch Flächen für die Errichtung von Windrädern und PV-Freiflächenanlagen enteignet werden?“

Dies könne „insofern problematisch sein, als ein einzelnes Windrad oder eine PV-Freiflächenanlage für die öffentliche Sicherheit nur in absoluten Ausnahmefällen von Belang sein dürften“, argwöhnt der Wirtschaftsverband in dem Schreiben an die Bundesregierung: „Der DIHK bittet daher um detaillierte Ausführungen, welche praktische Relevanz diese Vorgabe entfalten kann.“

Die Bundesregierung bestätigt, dass die neuen staatsrechtlichen Weihen für Öko-Energie die Durchsetzung von Bauanträgen erleichtern sollen.

„Die Regelung schreibt ein übergeordnetes öffentliche Interesse an der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien ebenso wie ein öffentliches Sicherheitsinteresse fest“, erklärte das Bundeswirtschaftsministerium auf Nachfrage der WELT AM SONNTAG. Die Festlegung sei wichtig für Abwägungsentscheidungen von öffentlichen Behörden und Institutionen.

Stromkonzerne hoffen auf schnellere Bauprojekte

Für Thorsten Müller, Vorstand der Stiftung Umweltenergierecht, gibt der neue Passus „deklaratorisch“ die politische Realität wieder. Aus ihm ließe sich kein Automatismus ableiten, dass sich das öffentliche Interesse immer durchsetze.

Bei Stromerzeugern aber wächst die Hoffnung, bei Bauprojekten künftig schneller durchs Genehmigungsverfahren zu kommen: „Damit werden die Erneuerbaren bei künftigen Abwägungsentscheidungen in Genehmigungs- und Gerichtsverfahren deutlich gestärkt“, sagt Georg Müller, Vorstandsvorsitzender der Mannheimer MVV Energie: „Das muss man dann auch mal lobend erwähnen.“

Bei der Errichtung von Windkraftanlagen stünden die Interessen der Ökostrom-Branche künftig mindestens auf Augenhöhe mit den Belangen des Artenschutzes für bedrohte Vogelarten.

In der offiziellen Gesetzesbegründung heißt es, dass wegen des Ausstiegs aus Atomkraft und Kohleenergie einzig Erneuerbare die Stromversorgung in Deutschland garantieren könnten. Deshalb dienten sie der öffentlichen Sicherheit. Indes: Auch Gaskraftwerke mit CO2-Abscheidung könnten die Stromversorgung klimaneutral sichern.

Die Erhebung von Wind- und Solarstrom zum alleinigen Garanten der öffentlichen Sicherheit scheint Folge eines Zirkelschlusses: Sie dienen der öffentlichen Sicherheit deshalb, weil die Regierung alle Alternativen aus dem Rennen nimmt.

Dass die Nutzung erneuerbarer Energien der öffentlichen Sicherheit dienen soll, wäre „nicht nachvollziehbar“, meint hingegen Joachim Weimann, Energiepolitik-Experte an der Universität Magdeburg. Vor allem schwankende Verlässlichkeit aufgrund von Flaute und Dunkelheit mache Wind und Sonne zu einem Stabilitätsproblem.

Experten warnen vor erheblichen Konflikten

Auch aus gesellschaftlichen Gründen hält Weimann den neuen Gesetzespassus für „falsch“. Der Ausbau von Windenergie habe bereits zu „massiven Konflikten mit der Bevölkerung“ geführt, mehr als tausend Bürgerinitiativen hätten sich gegen Windkraft gegründet.

„Es zeichnet sich ab, dass es zu erheblichen Konflikten kommt mit Bewohnern der Regionen, die die Lasten des Ausbaus tragen müssen“, sagt Weimann. Die gesetzliche Beschleunigung der Verfahren würde dem Klimaschutz schaden, weil sie die Konflikte verstärken dürfte.

Die staatsrechtlichen Weihen für Ökoenergien könnten auch einen finanziellen Grund haben: Die Bundesregierung hatte jüngst beschlossen, die Subventionen zur Förderung von erneuerbaren Energien in Höhe von jährlich rund 25 Milliarden Euro nicht mehr als Verbrauchsumlage beim Bürger zu erheben, sondern zum Teil direkt aus dem Steuerhaushalt zu zahlen.

Das Vorhaben provozierte Streit mit der EU-Kommission, die solche Subventionen für marktwidrig und wettbewerbsverzerrend hält. Die Erhebung der Ökostrom-Nutzung zu einer Frage der nationalen Sicherheit könnte helfen, den Beihilfe-Streit mit Brüssel aus dem Weg zu räumen.

Der hohe Zeitdruck, der in Sachen Energiewende auf der Bundesregierung lastet, verleiht dem neuen EEG-Paragrafen geradezu die Anmutung einer Notverordnung. Die Novelle des Gesetzes hat das Ziel, den Ökostrom-Anteil im Netz von aktuell knapp 45 Prozent auf 65 Prozent im Jahre 2030 zu steigern.

Weil insbesondere Windkraftprojekte an Land zunehmend auf Widerstand von Anwohnern und Naturschützern stoßen, gerät das Ziel außer Sichtweite. Zusätzlicher Strombedarf zur Elektrifizierung des Verkehrs und zum geplanten Aufbau einer industriellen Wasserstoff-Pro, Uni uktion trägt ein Übriges zur absehbaren Stromknappheit bei.

Nach einer Analyse der Denkfabrik Agora Energiewende muss das Ausbautempo allein der Windkraft vervierfacht werden, um die Ökostrom-Ziele der Bundesregierung für 2030 noch zu erreichen.

Zugleich warnen süddeutsche Bundesländer bereits vor einer Stromlücke, die sich nach Abschaltung aller Atomkraftwerke und eines Großteils der Kohlekraftwerke schon ab 2023 auftut.

Allein in Bayern würde dann sichere Erzeugungsleistung im Umfang von mehreren Gigawatt fehlen, die nur durch Importe ausgeglichen werden könnten. Baden-Württemberg wird nach Szenario-Rechnungen des Stromnetzbetreibers TransnetBW im Jahre 2050 rund die Hälfte seines Elektrizitätsbedarfs importieren müssen.

Es droht eine gewaltige Stromlücke

Eine aktuelle Studie des Energiewirtschaftlichen Instituts an der Universität Köln kommt zu dem Ergebnis, dass vor allem wegen der geplanten Umstellung der Heizenergie auf elektrisch betriebene Wärmepumpen im Jahr 2030 in Nordwest-Europa eine Stromlücke von 35 bis 70 Gigawatt aufreißen dürfte.

Die neue Gesetzgebung soll der Bundesregierung helfen, die Energiewende voranzutreiben, mit mächtigen Mitteln des Rechtsstaats.

Zur Haltung von Prof. Weimann, Uni Magdeburg, lesen Sie seinen Beitrag “Der verschwiegene Protest” vom 15. Oktober 2017 zu den Gefahren der Windkraft und zum Protest gegen Windkraft: 

Leseprobe:
“Natürlich, wer kennt sie nicht, die berühmten Bürgerproteste in Wackersdorf und im Wendland. Oder die Proteste gegen Stuttgart 21. Legendär!

Dabei ist alles das gar nichts, verglichen mit dem, was ganz aktuell in Deutschland in Sachen Bürgerprotest los ist. Es sind jetzt 1005 registriere Bürgerinitiativen die sich gegen die Errichtung von Windkraftanlagen richten und in Kürze werden zehn Prozent aller Gemeinden in Deutschland eine solche Bürgerinitiative haben. Das ist Bürgerprotest in einer Breite, wie sie so in Deutschland nur ganz selten vorkommt.”

Oder zu den Widersprüchen der deutschen Klimapolitik vom 27. Juli 2018:

2 Kommentare

  1. Ich habe an Minister Altmaier geschrieben und ihn aufgefordert, eine Energiepolitik zu stoppen, die zu einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit führt. Ich bitte die Leser von windwahn.com, ebenfalls an ihn zu schreiben. Ich weiß nicht, ob er seine Energiepolitik dann ändern wird, halte es aber für wichtig, dass er von uns Bürgern erfährt, dass wir es von ihm erwarten.
    Mein eigenes Schreiben: https://sternkekandidatkreistagvg.wordpress.com/2020/10/27/altmaiers-energiepolitik-gefahrdet-die-offentliche-sicherheit/

  2. Wenn die Windkraft zur Sache der öffentlichen Sicherheit gemacht werden soll, so muss eine öffentliche Gefährdung vorliegen. Wenn eine solche Gefährdung vorliegt, so ist es höchste Zeit, eine Energiepolitik zu beenden, die solche Folgen hat. Zum EEG 2021 vgl. auch https://sternkekandidatkreistagvg.wordpress.com/2020/10/05/eeg-2021-das-natur-und-artenschutzrecht-muss-die-ausbauziele-widerspiegeln/
    Am 23. Oktober 2020 hatten wir Teilnehmer einer Anti-Windkraft-Demo in Penkun (Vorpommern) die Gelegenheit, mit unserem Energieminister Christian Pegel (SPD) zu diskutieren (vgl. dazu https://sternkekandidatkreistagvg.wordpress.com/2020/10/23/energieminister-pegel-raumt-die-umweltschadigung-durch-windkraft-ein/). In dieser Diskussion bestritt der Minister, dass die Regierung beabsichtige, die Windkraft zu einer Sache der öffentlichen Sicherheit zu machen. Er erläuterte als Jurist den Begriff “öffentliche Sicherheit” und behauptete, ich hätte etwas durcheinandergebracht.

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