Grundsetzliche Bedenken zum Thema „Kauf von Akzeptanz mittels Schweigegeld“
Akzeptanz werden Politik und Branchenvertreter allenfalls von einer Minderheit erwarten können, z.B. von Anwohnern, die ohnehin an WEA beteiligt sind, aufgrund von Landverpachtungen, ode dier als Subunternehmer an der Windkraftnutzung und den zusätzlichen Subventionen z.B. durchs EEG, so viel verdienen, dass sie nicht gezwungen sind, dauerhaft der Beschallung und optischer Bedrängung durch WEA ausgesetzt zu sein.
All diejenigen, die gezwungen werden, sämtliche Lasten zu tragen und Nachteile zu erdulden, werden sich auch weiterhin von der Politik verraten und verkauft fühlen.
Alle, die nicht still vor sich hin leiden und irgendwann elendig sterben, weil sie sich haben einschüchtern und unterdrücken lassen, werden sich weiterhin gegen die Okkupation ihrer Heimat durch lärmende, vibrierende, dauerblinkende, Schatten schlagende, die Avifauna tötende Stahltürme und Rotoren wehren. Sie werden die Zerstörung ihrer Gesundheit, ihrer Lebensfreude, ihrer Umwelt, ihrer Fauna und ihre Enteignung nicht hinnehmen, sondern werden sie weiterhin vor Gericht beklagen. Und das ist gut so, denn wer nichts mehr zu retten hat als seine Haut, sollte wenigstens die in Sicherheit bringen.
Anlässlich der Klagen wird es zu immer mehr scheiternden Windkraftprojekten zugunsten der Artenvielfalt kommen, da die wenigsten Genehmigungen korrekt zustande kommen. Und es wird immer öfter zu Entschädigungen und Abfindungen kommen, mit der Konsequenz einer gewissen Entvölkerung der ländlichen Räume, von denen etliche Kläger vermutlich das Land verlassen.
Wer jedoch arm ist, kann nicht klagen und wird sich über leerstehenden Wohnraum freuen und bestimmt nicht aufmucken.
In Bezug auf den Erhalt wertvoller Biotope, Landschafts- und Naturschutzgebiete, sowie der dort durch günstige Urteile bewahrten Fauna ist deren Zukunft nur solange gesichert, wie es aktive Naturschützer geben wird, die diese Gebiete und ihre tierischen Bewohner unter Kontrolle und unter ihrem Schutz halten.
Andere Gebiete werden den Klimarettern der Umweltschutzverbände als Spielwiese, Alibifläche und zum Erhalt der eigenen Existenzberechtigung überlassen bleiben.
Durch den Wegzug vieler unabhängiger Naturschützer wäre die endgültige Zerstörung der, in den Augen der Klimarettter unwerten Flächen mittelfristig so gut wie sicher.
Letzteres wäre mit Sicherheit das liebste Szenario der Windkraftlobby. Der totalen Industrialisierung der ländlichen Räume mit 200.000 oder mehr WEA stünde nichts mehr entgegen.
Gleichzeitig würde der Druck auf die Städte durch immer mehr zureisende Neubürger und Rückkehrer so groß, dass es keinen angemessenen Wohnraum mehr gäbe.
Aggressionen, Unruhen,
Radikalisierung und Verslumung werden folgen, weil je nach Entwicklung der politischen Landschaft, die
äußeren Ränder der Gesellschaft immer stärker werden.
Dazu die schon seit Jahren zunehmende Zahl fanatischer Ideologen, denen
autoritäre Systeme mit ihren Dogmen, Denk- und Redeverboten lieb, die
Wissenschaft mit ihrem Hinterfragen, ihrer Skepsis, wie auch alle
Andersdenkenden zuwider sind.
Die Wiederherstellung einer Ausgewogenheit in Freiheit und Toleranz und einer
Annäherung im Sinne von demokratischen Werten wie dem Schutz der Grund-,
Bürger- und Menschenrechte wozu auch der Minderheitenschutz und die Akzeptanz
der politischen Opposition gehören, scheint heute bereits äußerst schwierig.
Wenn es nicht zur endgültigen Spaltung der Gesellschaft und zur gänzlichen
Unvereinbarkeit der verschiedenen Schichten kommen soll, wird es ein
rasches Umdenken brauchen, ganz sicher aber keine Politik, die unsere
freiheitlich-demokratische Grundordnung mit ihren grundlegenden demokratischen
Prinzipien (Art. 20 GG) und die Grundwerte in Zweifel zieht und dabei zugunsten
einseitiger Ideen zur Energieerzeugung konkrete Menschen- und Naturschutzrechte
infrage stellt und den Wohlstand gefährdet.
JR
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Voraussetzung für Glaubwürdigkeit und Vertrauen in die Politik
TA Lärm, Deutsche Industrienormen, WHO-Richtlinien für Europa
Die Politik soll dafür sorgen, dass die TA Lärm nebst der relevanten DINormen umgehend der Realität angepasst und die aktuellen WHO Lärmrichtlinien für Europa übernommen werden, damit sämtliche neuen Projekte sofort darauf abgestimmt werden.
Entschädigungen und Zuwendungen für Neustart
Für neue Projekte müssen den Anwohnern vonseiten der potenziellen Profiteure finanzielle Angebote zur Übernahme der Immobilie und zur Zuwendung von Mitteln für einen adäquaten Neustart gemacht werden, der ggf. auch eine Überbrückung beinhaltet, bis ein neuer Arbeitsplatz gefunden ist.
Für die Tausenden Anwohner von WEA, die bereits seit Jahren und Jahrzehnten unter der Windkraft in ihrer Umgebung leiden, sollen umgehend Entschädigungsfonds eingerichtet werden, die von den profitierenden Projektierern und Betreibern aufzufüllen sind, damit alle Anwohner, die unter Gesundheitsschäden, evtl. Schwerbehinderung, Verlust von Angehörigen, Einschränkungen oder Verlust der Arbeitsfähigkeit leiden, je nach Schweregrad und Einschränkung und für entgangene Lebensfreuden, z.B. für die Nicht-Nutzbarkeit des Gartens, des Naherholungsgebietes, Strandes etc. (analog den Urlaubsfreuden im Reiserecht) und für den Verlust ihrer gewerblichen Einnahmen, z.B. in der Touristik entschädigt werden. Weitere Entschädigungen sollen für die Krankheitskosten und die Wertverluste von Haus und Hof, Alterssicherung und Kreditwürdigkeit gezahlt werden, nach dem Realwert der Immobilie, nicht nach dem Zeitwert seit der Inbetriebnahme der WEA.
Für diese Berechnungen gibt es bereits etliche Urteile aus dem In- und Ausland.
Entschädigungen, die es den erkrankten Anwohnern ermöglichen sollen, ihre Heimat verlassen zu können um, falls möglich, ein neues Zuhause in einer ruhigen und gesunden Umgebung ohne WEA zu finden.
Wir erinnern daran, dass letzteres gängige Praxis war und ist, wenn Menschen aus anderen Gründen umgesiedelt werden, z.B. wegen der Ausweitung von Kohleabbaugebieten.
Nach der Erkenntnis in der Politik, dass Anwohner von WEA Nachteile erleiden, dass Ausgleichszahlungen bzw, Entschädigungen erfolgen müssen, muss der Gesundheitsschutz für Mensch und Tier entsprechend Art. 2 Abs. 2 und Art. 20a des Grundgesetzes vorrangig behandelt werden und die Politik muss profitierende Branchen verpflichten, für finanzielle Ausgleiche zu sorgen, wenn man seine Glaubwürdigkeit als Partei nicht vollends verlieren möchte!
Da ein großer Teil derer, die wir aufs Land gezogen, bzw. auf dem Land geblieben sind, Natur-, Arten- und Landschaftsschützer sind, ist an eine Entkoppelung nicht zu denken und der Schutz der Natur durch die nationalen und internationalen Gesetze muss ohne Einschränkung bestehen bleiben.
JR
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Zu den Akzeptanzkaufabsichten vgl. auch Angelika Janz: Windbürger, wer ist das? (https://sternkekandidatkreistagvg.wordpress.com/2020/01/05/windburger-wer-ist-das/)