Offener Brief – Krisentreffen zur Windkraft

Obligenheiten eines Ministers

Dem Innenminister und dem Justizminister obliegt gemäß § 16 Abs. 2 der Geschäftsordnung der Bundesregierung, Gesetzentwürfe vorab auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz zu prüfen.

Zusammenfassung:

Organisationen der Vertreterinnen und Vertreter von „Gegenwind“-Initiativen begrüßen die Bereitschaft zur Konsensfindung hinsichtlich des Umganges mit der Windkraft. Aufgrund dessen, dass der Windkraftausbau infolge unzähliger Klagen und Einwendungen nahezu zum Stillstand gekommen ist, fordern sie kurzfristig die Klärung der Vereinbarkeit der Praxis des EEG sowie weiterer Maßnahmen mit der Verfassung, insbesondere mit Artikel 20a Grundgesetz. Der Widerstand gegen das verbreitete Vorgehen im Zuge des EEG ist hinreichend begründet, die Effizienz des EEG ist gering, die Schäden sind immens. Krisengespräche und das Streben nach Akzeptanz können nur auf Basis der Verfassungsmäßigkeit Sinn machen. Die Klärung der Verfassungsmäßigkeit ist für das Krisengespräch eminent bedeutsam. Sind doch die Schäden, die 30.000 WEA in Natur und Landschaft und im Hinblick auf die Gesundheit von Mensch und Tier bewirkt haben, so unübersehbar, dass die Frage, ob trotz dieser Schäden Akzeptanz für die Verursachung weiterer Schäden von der Regierung beansprucht werden darf, mehr als berechtigt ist.

Der komplette offene Brief zum Nachlesen:

Ein Kommentar

  1. Es ist sicherlich richtig, an solchen Gesprächen teilzunehmen und dort auf die aufgeführten formaljuristischen / verfassungsmässigen Fakten hinzuweisen.
    Auf der anderen Seite sollte man Herrn Bundesminister immer wieder mit der Frage konfrontieren, ob die Energiewende überhaupt machbar ist.
    Ich erlaube mir auf den folgenden Beitrag aus „Die Welt“ hinzuweisen:
    „Die Grundidee der Energiewende ist absolut unsinnig“
    Stand: 24.08.2019 | Lesedauer: 10 Minuten.
    Das Bundesministerium sollte auch qualifiziert zu den in dem Interview vorgebrachten Fakten Stellung beziehen. Bis jetzt habe ich nirgends in den letzten Jahren konkrete Aussagen der Politik gefunden, aus denen hervorgehen würde, mit welchen Technologien und in welcher Anzahl, die Energiewende zu bewältigen sein wird. Meine Bedenken gehen in die Richtung, dass man versucht, juristisch etwas zu bekämpfen, was technologisch nicht machbar ist.
    Prof. Schlögl kann sich seine klare Meinung erlauben, weil er schließlich Jahrgang 1954 ist, da kann ihm in seiner Karriere wenig passieren.

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