“Kein Steuererfindungsrecht” – Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages: CO2-Steuer ist verfassungswidrig

FOCUS

Nach Ansicht des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages verstößt die Einführung einer Steuer auf Kohlendioxidemissionen gegen das Grundgesetz.

„Eine Besteuerung einer CO2-Emission scheidet aus verfassungsrechtlichen Gründen aus“, schreiben die Experten in einem Gutachten, wie die „Wirtschaftswoche“ berichtet. Der Staat dürfe nicht einfach neue Steuern erfinden, so die Bundestagsjuristen: Es gebe „gerade kein Steuererfindungsrecht“.

Eine neue Steuer müsse sich vielmehr in die vorhandenen Steuerarten einfügen. Das bedeutet, sie müsse den Charakter einer Ertrags-, Verkehrs-, Aufwands- oder Verbrauchssteuer annehmen. Die CO2-Steuer würde aber unter keine dieser Kategorien fallen.

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Mit Dank an Tilo!!

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