Mord an der Avifauna – Körperverletzung durch Infraschall – Enteignung

Fristverlängerung für die Abgabe der Stellungnahmen zum Teilplan Erneuerbare Energien in Südhessen bis zum 14. Juli 2017 verlängert!

Da die Stadt Offenbach den Teilplanentwurf noch bis 30. Juni auslegen muss und die Frist für die Abgabe von Stellungnahmen 14 Tage nach Abschluss der Offenlage endet, wird sie aus Gründen der Einheitlichkeit für den gesamten Planungsraum verlängert. Die Internetseite des RP wird zeitnah geändert.

Mit Dank an Tilo für die Info!

Letzte Chance um Stellung zu nehmen zum Regionalplan Südhessen!

Mord und Körperverletzung durch Windkraftenergieanlagen

LESERBRIEF von Lothar Moll in “fact – Das lokale Magazin”:

Mord an Vögeln und Fledermäusen sowie Körperverletzung werden von Grünen und CDU (und früher von der SPD) im Odenwald straffrei hingenommen … und das Regierungspräsidium Darmstadt schafft die Voraussetzungen

ODENWALD. – MORD: Windkraftenergieanlagen (WEA) morden in Deutschland jährlich über 250.000 Fledermäuse und über 12.000 Vögel (Quelle: Deutsche Wildtierstiftung) – viele von ihnen sind streng geschützt – viele sind nur auf dem Durchzug und sterben dabei. Vögel können den bis zu 300 km/h schnellen Windradflügeln nicht ausweichen. Fledermäuse sterben, weil infolge des Druckgefälles bei Annäherung ihre Lungenbläschen platzen.

Die Naturschutzverbände ducken sich weg oder sind teilweise sogar von der Windkraftlobby „gekauft“. So nahm der BUND, vertreten durch Prof. Weiger, seine Klage beim Landgericht Hamburg gegen Enoch zu Guttenberg zurück, der im ARD-Fernsehmagazins „Plusminus“ im August 2015 behauptete: „Wie verquickt die sind, ich weiß allein 20 Personen vom BUND, führende Persönlichkeiten in den jeweiligen Bundesländern, die gleichzeitig in der Windlobby angestellt sind und für die arbeiten.“ (vgl. Süddeutsche Zeitung vom 31. März 2016).

NABU war für Klage nicht zu gewinnen

Bei der Genehmigung vom Stillfüssel (Gemarkung Wald-Michelbach) konnte der NABU selbst dann noch nicht für eine Klage gewonnen werden, als ein Industrieller anbot, die Rechtsanwalts- und Klagekosten zu übernehmen.

Und das, obwohl dort über 50 kartierte Horste u.a. von streng geschützten Arten nachgewiesen wurden, wie von Schwarzstörchen, Greifvögeln und Eulen. Des Weiteren natürlich auch Fledermäuse. Ein Horst – vermutlich von einem Uhu – wurde gar bei einer „Inspektion“ durch die ökologische Baubegleitung zerstört.

Das Strafverfahren gegen die Zerstörung des Horstes wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Das Zerstören eines Bruthorstes von geschützten Arten ist offenbar kein strafrechtlich relevantes Vergehen mehr.

RP erteilt entgegen dem Naturschutzgesetz Sondergenehmigungen zur Rodung

Gegen die „Last-Minute“-Genehmigungen am 30. Dezember 2016 wurde im Februar 2017 Klage erhoben. Das Regierungspräsidium zögerte die Herausgabe der Verfahrensakten hinaus, aber ohne Verfahrensakten kann nicht sinnvoll eine Klage geführt werden.

Bei der Genehmigung Stillfüssel wurden die Akten bis heute (20. Mai 2017) noch immer nicht herausgegeben. Stattdessen lassen sich die Betreiber vom Regierungspräsidium Sondergenehmigungen erstellen, dass sie die Flächen auch im späten Frühling roden dürfen, was gemäß Naturschutzgesetz untersagt ist.

Die Baumwurzeln wurden gezogen und mit unglaublich hohem Lärmpegel geschreddert, was natürlich die Wildtiere vergrämt, so dass diese in Zukunft die Umgebung der WEA nicht mehr „stören“. Zurück bleibt ein unbeschreibliches Schlachtfeld, wie die Presse unlängst beschrieb

Eine Quelle an Argumenten – Alles lesen!
http://www.de-fakt.de/bundesland/hessen/odenwaldkreis/details/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=1811&cHash=eba71b34193a78d8636389661e9eddaf

Nutzen Sie Ihre Chance und nehmen Sie Stellung bzw. verfassen Sie Einwendungen – gern auch aus anderen Landesteilen der BRD!

Die Zerstörung von Natur und Landschaft geht uns alle an. Sie erfordert den Blick über den Tellerrand und eine Abkehr vom Nimby-Denken.
By the way: Wenn Sie heute noch nicht betroffen sind, so können Sie es morgen bereits sein… – St. Florianertum macht einsam!

Hier eine Hilfestellung für Ihre Stellungnahmen, die Sie auch als Vorlage für Einwendungen zu Regionalplänen in anderen Bundesländern verwenden können, indem Sie diese mit entsprechenden Argumenten zu Ihrem Wohnort ergänzen.
Bitte reichen Sie keine Sammeleinwendungen ein, sondern nehmen Sie in eigenen Worten Stellung und erweitern Sie Ihre Argumente im Hinblick auf Ihre regionalen Besonderheiten und die Vorhaben der Landesplanung – gerne auf Basis der folgenden Tipps:

Windkraft-Vorranggebiete: Wer jetzt nichts sagt, kann später nicht klagen

Mit Dank an Lothar!

Stellungnahmen zum Regionalplan Südhessen, Teilplan Erneuerbare Energien, 2, können beim Regierungspräsidium in Darmstadt noch bis einschließlich Freitag, 2. Juni 2017, abgegeben werden!

Zu den Regionalplänen in Schleswig-Holstein können Sie noch bis einschließlich Freitag den 30. Juni 2017 Stellung nehmen!

Werden Sie aktiv:
http://www.de-fakt.de/bundesland/hessen/odenwaldkreis/details/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=1821&cHash=e9db23ed1ca4e6a5deb3f85de2765f2c
Danke für Ihr Engagement!
JR

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