Mit Dank an René Sternke. Der Originalartikel erschien bei ihm unter dem link
Die Europäische Vogelschutzrichtlinie verbietet das massive und wahllose Töten der im Anhang 1 genannten Vogelarten, zu denen auch der Rotmilan gehört, grundsätzlich. Die Windenergie wird darin unter den Gründen, aus denen Abweichungen gestattet werden, nicht aufgezählt. Außerdem wird bei solchen Abweichungen nur an Maßnahmen in einzelnen Fällen gedacht, bei denen die betroffenen Arten genau bezeichnet werden müssen, die zeitlich und örtlich zu beschränken sind und bei denen strenge Kontrollen vorzunehmen sind. Das, was Peter Altmaier und die Windindustrie vorsehen, ist vollkommen unzulässig. An eine grundsätzliche Ausnahme für die Windindustrie wird in der Richtlinie nicht gedacht, obwohl Windkraftanlagen 2009, als die jetzt gültige Fassung beschlossen wurde, bereits im Gebrauch waren.
Als der Bundestag schon im Sommer 2017 Ausnahmen vom Tötungsverbot geschützter Arten zuließ, führte er den Begriff des „nicht signifikanten“ Tötungsrisikos ein, um davon abzulenken, dass die vorausssichtlichen Tötungen wahllos sein würden, und um zu versichern oder vorzutäuschen, dass diese Tötungen nicht massiv wären. Die Linke hatte gegen den Begriff der Signifikanz, der juristisch ungebäuchlich ist, protestiert, da damit, wie sich in der Folge bestätigt hat, eine juristische Grauzone geschaffen wurde. Das schändliche Ausrottungsgesetz wurde mit den Stimmen der CDU und der SPD gegen die Stimmen der Grünen und der Linken angenommen. Leider wurde nicht namentlich abgestimmt und bald darauf die skrupellose Groko wiedergewählt.
Nun beabsichtigt Peter Altmaier mit der Einführung des „dringenden Klimaschutzinteresses“ (BWE-Aktionsplan) als neuen Ausnahmegrund, der in der Europäischen Vogelschutzrichtlinie nicht vorgesehen ist, und mit dem „Populationsansatz“, der auf eine Zulassung des wahllosen und massiven Tötens hinausläuft, die Europäische Vogelschutzlinie noch weiter zu umgehen. Der Sommer 2017 hat ihn kühn gemacht und bereits jetzt wird die Richtlinie nicht umgesetzt, indem die Lebensstätten und Lebensräume geschützter Arten nicht als Schutzräume ausgewiesen, zerstörte Lebensstätten nicht wiederhergestellt und neue Lebensräume nicht geschaffen werden, sondern die Lebensstätten und Lebensräume stattdessen verknappt werden. Nirgendwo ist erkennbar, dass die Bundesrepublik auch nur das geringste Interesse daran hätte, die in der Europäischen Vogelschutzrichtlinie formulierten europäischen Ziele umzusetzen. Der Fortbestand der geschützten Arten ist ihr gleichgültig.
Die Europäische Vogelschutzrichtlinie formuliert nicht nur das Ziel, die Populationen sämtlicher in der EU vorkommender Wildvogelarten zu erhalten, sie gibt auch die Mittel zur Erreichung dieses Zieles an und hält dazu den Schutz möglichst aller Individuen für notwendig. Wenn Peter Altmaier und die Windindustrie glauben machen wollen, sie könnten das Lebenslicht der bereits vom Verschwinden bedrohten Arten, auf Sparflamme glimmend, erhalten, so täuschen sie sich und andere.
Wenn das so weitergeht, werden CDU und SPD bald Ausnahmeregeln zum Strafgesetz beschließen, die die Ermordung von Menschen zum Zwecke des „Klimaschutzes“ ermöglichen, da Menschen große Mengen von CO2 emmittieren. Ehrfurcht vor dem Leben ist beiden Parteien fremd.
Nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihren Bundestagsabgordneten auf und fordern Sie sie auf, den von Peter Altmaier vorbereiteten Gesetzesnovellen zur weiteren Beseitigung des Artenschutzes nicht zuzustimmen!
Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“