Finale Totschlagaktion der deutschen UmweltministerInnen gegen unsere Avifauna

Die Windkraftprofiteure werden ihnen diese Unterstützung zur Zerstörung danken!

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Mit Abscheu und Grausen erleben wir, wie die Umweltministerkonferenz (UMK) unsere Umwelt zerstört und Naturschutzgesetze verramscht, für Lobbyprofite der gewissenlosen Windkraftbranche und eine absurde Ideologie, man könne die Umwelt retten, durch die Zerstörung der Natur und das Töten unserer Artenvielfalt mittels Tausender gigantischer Rotoren.
Diese Umweltminister nehmen im Interesse ihrer Lieblingsbranche offenbar problemlos Gesetzesverstöße in Kauf gegen die Europäische Vogelschutzrichtlinie, die FFH-Richtlinie und alle weiteren, von der Bundesrepublik einst unterzeichneten internationalen Konventionen. Gleichzeitig fördern sie mit diesem negativen Vorbildverhalten die tausendfachen illegalen Tötungen, Habitatzerstörungen und Vergrämungen der Avifauna zugunsten von Windindustrieflächen.
Auf diese ebenso gewissenlosen Volksvertreter warten nach ihrer Politkarriere mit Sicherheit weitere gut dotierte Posten in der zerstörerischen Windkraftbranche.

  • (c) Naturschutz Initiative e.V.

Dieses Vorgehen, das uns an die chinesischen Methoden in Hongkong erinnert, Gesetzesverstöße für ein sog. Sicherheitsgesetz inklusive, macht deutlich, dass nur noch eine unabhängige Jurisprudenz mit freien und selber denkenden Richtern diesem Tun Einhalt gebieten kann.
Bitte unterstützen Sie weiterhin die Naturschutzinitiative bei ihren Klagebemühungen zum Thema ! 

René Sternke hat dieses ungeheuerliche Vorgehen in seinem Blog sehr treffend beschrieben – vielen Dank dafür!Wir schliessen uns seinem folgenden Text sehr gerne an:
JR

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94. Umweltministerkonferenz – eine Konferenz der Schande: Die Umweltminister lecken der Windindustrie die Stiefel

Am 15. Mai fand die 94. Umweltministerkonferenz statt. Am 15. Juli will sie ihre Beschlüsse fassen. Sie unterwirft sich darin den Forderungen der Windindustrie vollkommen. Bereits die Zulassung von Windkraftanlagen im Außenbereich war ein Verstoß gegen Artikel 20a des Grundgesetzes. Die Beschneidung des Tötungsverbots für Wildtiere im Jahre 2017 durch die Einführung des unscharfen Begriffes des „erhöhten Tötungsrisikos“ in das Bundesnaturschutzgesetz im Interesse der Windindustrie verstieß gegen die Europäische Vogelschutzrichtlinie, die FFH-Richtlinie und mehrere internationale Konventionen, die Deutschland unterzeichnet hat. Dieses „erhöhte Tötungsrisiko“, welches nun als Voraussetzung dafür, dass das Tötungsverbot noch gilt, eingeführt wurde, schaffte das Tötungsverbot faktisch ab.

Vorgesehene Maßnahmen der Umweltminister des Bundes und der Länder, um der Windindustrie das Töten bedrohter Arten noch weiter zu erleichtern:

  • „Hinweise zu den rechtlichen und fachlichen Ausnahmevoraussetzungen nach § 45 Abs. 7 BNatSchG bei der Zulassung von Windenergievorhaben“
  • Anforderungskatalog an die Prüfung der Signifikanz einer Erhöhung des allgemeinen Tötungsrisikos im Rahmen der artenschutzrechtlichen Prüfung von WEA“
  • „Rahmen zur Bemessung von Signifikanzschwellen zur Ermittlung einer signifikanten Erhöhung des Tötungsrisikos im Hinblick auf tötungsgefährdete Vogelarten an WEA“

Kommentar

Nicht das Töten von Individuen strenggeschützter Arten ist für die Umweltminister problematisch, sondern die Signifikanz des Tötens. Sie wollen kein Tötungsverbot mehr, das zu respekieren ist, sondern Signifikanzschwellen, die die Windindustrie überschreiten kann. Sie fordern Anforderungen an die Prüfung der Signifikanz des Tötens.

Die Umweltminister unterwerfen sich den Wünschen der Windindustrie ohne jeglichen Widerstand und total. Sie sind lächerliche und verachtungswürdige Marionetten der Windindustrie, denen jegliches Verantwortungsgefühl für die Umwelt fehlt.

Die Umweltminister rechnen fest darauf, dass der Fortbestand der geschützten Arten einer durch die öffentlich-rechtlichen Sender und die „Qualitätspresse“ verdummten deutschen Bevölkerung gleichgültig ist und dass Deutschland die übrigen Länder der Europäischen Union mit Geld aus dem EU-Haushalt und gemeinsamen Schulden (Corona-Milliarden usw.) zum Schweigen, Dulden und Stillhalten bringen kann.

Svenja Schulze erklärte: „Von der heutigen Umweltministerkonferenz geht dabei das wichtige Signal aus, dass Windenergieausbau und Naturschutz miteinander vereinbar sind.“

Wenn man unter „Naturschutz“ die hemmungslose Ausrottung der bedrohten Arten zugunsten der Windindustrie versteht, trifft das zu.

Aufruf zur Unterstützung

Kampagne der Naturschutzinitiative e.V. zum Erhalt des Natur- und Artenschutzes

Die Naturschutzinitiative e.V. meldet:

„Die Rückmeldungen zu unserer Kampagne zum Erhalt des Natur- und Artenschutzes und gegen die Aufweichung des Artenschutzrechtes zu Gunsten der Windindustrie sind überwältigend.
Wir danken allen Spendern und Unterstützern sehr herzlich für Ihre Bereitschaft, unsere Kampagne zu unterstützen.

Wir halten die geplanten Änderungen für europarechtswidrig. Mit Ihrer großartigen Unterstützung war es möglich, eine bundesweit renommierte Anwaltskanzlei mit einem juristischen Gutachten zu beauftragen.

Aber wir haben noch mehr vor!
Für weitere Spenden sind wir daher dankbar.

Bitte lesen Sie die Anlage hier >>>“

Hinweis

Der Hinweis auf diese Konferenz der Schande und ein umfassender Kommentar finden sich auf wattenrat.de: Manfred Knake: „Windenergie: Umweltministerkonferenz und Windenergiewirtschaft gemeinsam gegen den Vogelschutz“

Aus dem Ergebnisprotokoll der 94. Umweltministerkonferenz am 15. Mai 2020

TOP 4 / 6 Windenergie und Artenschutz Ausbau erneuerbarer Energien: Windenergie an Land, insbesondere Vereinbarkeit mit Artenschutz Beschluss

  1. Die Umweltministerkonferenz ist der Auffassung, dass das Tempo der Energiewende deutlich erhöht werden muss. Gesetzgebungsverfahren des Bundes, die zur Erreichung eines Anteils von mindestens 65% erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch bis zum Jahr 2030 notwendig sind, müssen umgehend aufgenommen werden.
  2. Für die Umweltministerkonferenz gibt insbesondere die aktuelle Zubauentwicklung bei der Windenergie an Land Anlass zur Sorge. Hier gilt es umgehend Hemmnisse, die dem Ausbau entgegenstehen, zu beseitigen.
  3. Die Umweltministerkonferenz betont angesichts der Erfordernisse des Klimaschutzes und auch des Auftrages des Bundesverfassungsgerichts die Notwendigkeit untergesetzlicher Standards in den Handlungsfeldern „Bestimmung von Signifikanzschwellen“ und „Anforderungen an die Erteilung artenschutzrechtlicher Ausnahmen“. Ziel eines bundesweiten Rahmens für die Standardsetzung soll es sein, Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen effizient und rechtssicher zu gestalten und regionale Spezifika zu ermöglichen.
  4. Die Umweltministerkonferenz beschließt die zur Umweltministerkonferenz vorgelegten „Hinweise zu den rechtlichen und fachlichen Ausnahmevoraussetzungen nach § 45 Abs. 7 BNatSchG bei der Zulassung von Windenergievorhaben“, wobei sie einen Rahmen zur Bemessung von Signifikanzschwellen für eine wichtige Grundlage zur Anwendung des Ausnahmeinstrumentes hält. Bis 2023 wird durch den Bund gemeinsam mit den Ländern eine Evaluierung der „Hinweise zu den rechtlichen und fachlichen Ausnahmevoraussetzungen nach § 45 Abs. 7 BNatSchG bei der Zulassung von Windenergievorhaben“ durchgeführt und der Umweltministerkonferenz berichtet.
  5. Die Umweltministerkonferenz nimmt den „Anforderungskatalog an die Prüfung der Signifikanz einer Erhöhung des allgemeinen Tötungsrisikos im Rahmen der artenschutzrechtlichen Prüfung von WEA“ zur Kenntnis.
  6. Die Umweltministerkonferenz beauftragt eine vom Bund und vom Vorsitzland der Umweltministerkonferenz geleitete ad-hoc Bund-/Länder-Arbeitsgruppe der Amtschefinnen und Amtschefs der Umweltressorts des Bundes und der Länder damit, unter Einbindung unter anderem der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Naturschutz, Landschaftspflege und Erholung (LANA), des Kompetenzzentrums Naturschutz und Energiewende (KNE) und der Fachagentur Windenergie einen „Rahmen zur Bemessung von Signifikanzschwellen zur Ermittlung einer signifikanten Erhöhung des Tötungsrisikos im Hinblick auf tötungsgefährdete Vogelarten an WEA“ vorzulegen. Ein Entwurf soll von einer Redaktionsgruppe bestehend aus Vertretungen der Länder und des Bundes möglichst bis zum 15. Juli 2020 in die ad-hoc Bund-/Länder-Arbeitsgruppe eingebracht werden. Diese wird gebeten, der Umweltministerkonferenz bis zum 15. September 2020 einen Zwischenbericht zu diesem Vorhaben zu übermitteln. Ziel ist eine Befassung der 95. Umweltministerkonferenz im Herbst 2020. Dabei soll das Papier einen gemeinsamen Rahmen für Standardsetzungen aufzeigen, an dem die Länder ihre Leitfäden zur Ermittlung von Signifikanzschwellen orientieren können.

Mein Schreiben an Svenja Schulze

Sehr geehrte Frau Schulze,
die 94. Umweltministerkonferenz war eine Konferenz der Schande. Ich bitte Sie höflich und fordere Sie mit Nachdruck auf, die Europäische Vogelschutzrichtlinie, die Berner Konvention und den Artikel 20a zur Kenntnis zu nehmen und den auf dieser Konferenz zum Beschluss vorbereiteten Maßnahmen zur weiteren Aufhebung des doch so schon weitgehend aufgehobenen Tötungsverbots für Wildtiere nicht zuzustimmen.
Vgl. https://sternkekandidatkreistagvg.wordpress.com/2020/07/13/94-umweltministerkonferenz-eine-konferenz-der-schande-die-umweltminister-lecken-der-windindustrie-die-stiefel/
Mit freundlichen Grüßen
Dr. René Sternke

Nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihren Bundestagsabgordneten auf und fordern Sie sie auf, den von Peter Altmaier vorbereiteten Gesetzesnovellen zur weiteren Beseitigung des Artenschutzes nicht zuzustimmen!

Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“

Bereits die Bilder auf der Homepage der Umweltministerkonferenz zeigen, wessen Geistes Kinder die Umweltminister sind und wie vereinbar Naturschutz und Windenergiewirtschaft sind (Quelle: https://www.umweltministerkonferenz.de/Presse.html)

Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“

https://www.change.org/p/f%C3%BCr-landwirtschaft-und-umwelt-mecklenburg-vorpommern-retten-sie-den-rotmilan-und-andere-von-der-ausrottung-bedrohte-arten-0dab0be9-2465-4cbe-93f0-84b5430b0d8f

Lesen Sie dazu auch den Artikel von Manfred Knake – mit Dank! – beim Wattenrat zu den Hintergründen:

Windenergie: Umweltministerkonferenz und Windenergiewirtschaft gemeinsam gegen den Vogelschutz

Unbemerkt von der Öffentlichkeit wird weiter am Abbau von artenschutzrechtlichen Vorgaben für die Windenergiewirtschaft gearbeitet. Es geht wieder einmal um die Abstände von Windkraftanlagen zu Vogellebensräumen und das damit verbundene Tötungsrisiko für Vögel. Bis 2015 wurde von den Umweltministern der Länder versucht, die Veröffentlichung des mehrfach überarbeiteten „Helgoländer Papiers“ (oder auch „Neues Helgoländer Papier“, Abstandsempfehlungen für Windenergieanlagen zu bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brut­plätzen ausgewählter Vogelarten, Stand April 2015) der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG-VSW) zu verhindern. 

Alles lesen!

Wieviele Vögel und Fledermäuse sterben tatsächlich an deutschen WEA?

3 Kommentare

  1. Betroffene, wohlwollende Mediziner und Bürgerinitiativen können nur versuchen, stärker zusammenfinden, um ein Gegennetzwerk zum politischen Windkraftlobbyismus aufzubauen und Nichtbetroffene einzubinden. Im eigenen Umfeld wirken und einander dabei helfen dies zu tun.

    Den Menschen erklären, dass ihre Lebenspanne durch Infraschall bedeutend verkürzt werden kann. Umfassendes (für Interessierte) und zusammenfassendes (zur Einführung in die Thematik) Informationsmaterial auf zb. USB-Stick oder Smartphones mit sich führen. Solidarität mit einander. Die Informationen auch in die Städte bringen, wo die meisten Menschen wohnen.

    Man muss auch von der reinen Einzelstandortbetrachtung abrücken, die Immissionen summieren sich überall im Land in den Windkorridoren relativ zu verschiedenen Standorten, was zu deutlich höheren Reichweiten und Signalstärken führt als angenommen und lediglich vor Ort vermessen.

    Wir haben keine Zeit mehr.

  2. Es dürfte ausgesprochen schwierig sein, diesen Windwahn zu stoppen. Beispiel: Im Kreis Siegen-Wittgenstein hatte die Bezirksregierung Arnsberg bei der ersten Ausweisung für WEA Konzentrationsflächen für Freudenberg (57258) wegen mangelnder Windhöfigkeit – als einzige Gemeinde im Kreis -keine solchen vorgesehen. Während alle anderen Kommunen nun heftig Widerstand gegen die Planungen der Bezirksregierung leisten, um den Bau abzuwehren, fühlt sich die Kommunalverwaltung in Freudenberg befleißigt, drei Anlagen auf dem Knippen bauen zu lassen. Im Naturschutzgebiet. Rotmilane im Umfeld. Planungen/Bauanträge für weitere Drei auf dem Kuhlenberg laufen aktuell. Nicht zu fassen.

  3. Nicht nur ein Freibrief gegen unsere Avifauna, sondern auch gegen die Gesundheit und das Leben aller Menschen und Tiere in diesem Land. Man kann es garnicht oft genug sagen, es sterben Leute an der enormen Bandbreite durch Infraschall initiierter Folgeerkrankungen. Was den obrigen Beschluss fassenden “Umweltministern” mittlerweile hinreichend bekannt sein sollte.

    Es ist unerklärlich, wie Justiz und Verfassungsgericht seit Jahren die elegante Umschiffung eines so widerlichen Tatbestands derartigen Ausmasses hinbekommen..

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