Morgen will Frau Hendricks, SPD, die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes vor der Sommerpause eilig durchwinken
Heute erreichte uns diese Eilmeldung vom VLAB:
Bundesregierung setzt Lockerung d. Tötungsverbotes f. Windkraft für morgen auf Tagesordnung
“Sehr geehrte Damen und Herren, geschätzte Mitstreiter und Naturfreunde,
vollkommen unerwartet wird am morgigen Donnerstag, 22. Juni nun doch die 2. und 3. Lesung zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes erfolgen und vermutlich auch beschlossen werden.
Wie bereits mehrfach erwähnt soll dadurch die Tötung von Tieren zum Zwecke des Windradausbaues rechtlich legitimiert werden.
Quasi in letzter Minute vor der parlamentarischen Sommerpause ist es dem SPD geführten Bundesumweltministerium unter dem Einflusss der Lobbyverbände gelungen,
die Lesungen auf die Tagesordnung zu bringen.
In Zukunft wird es leider noch deutlich schwieriger und teuerer als bisher, Windräder in unseren Landschaften zu verhindern.
Für diese schlechte Nachricht bitte ich um Ihr Nachsehen. Der VLAB hat alle Möglichkeiten zur Verhinderung der Novelle, leider erfolglos, genutzt.”
Dies schrieb Johannes Bradtka vom Verein Landschaft Artenschutz VLAB Bayern heute nachmittag.
Windkraft first – Wozu brauchen wir Artenschutz…
Wenn Lobbyisten die Politik fest im Griff haben, deren Protagonisten Hirn und Moral längst an die Windkraft verkauft haben
Viele von uns haben sich engagiert, geschrieben, Petionen lanciert und gezeichnet, um die Aufweichung des Tötungsverbotes von Frau Hendricks, SPD, zu verhindern.
http://www.windwahn.de/index.php/naturschutz/artenschutz/petitionsuebergabe-am-montag-beratung-im-kabinett-am-mittwoch.html
Nach den vielen Vogelmorden und Habitatsvernichtungen, die in den Jahren der ungehemmten ‘Wind-Gier’ inflationsartig zugenommen haben und ebenfalls im Interesse der Windkraftbranche für eine zunehmend direkte Artenvernichtung und Vergrämung sorgen, ohne dass ein Interesse bestünde, diese Straftaten zu ahnden oder zu verhindern, etwa durch die konsequente Beibehaltung des Schutzradius um das Habitat, geht’s nun doch dem Bundesnaturschutzgesetz an den Kragen.
Die indirekten Tötungen, die mittelbar durch WEA ohnehin stattfinden wecken niemanden ernsthaft auf – so eine Lizenz zum Töten ist doch für eine “saubere Sache” und den guten Zweck, der weiteren Bereicherung der Windkraftbranche.
Die Tatsache, dass immer mehr neue Naturschutzvereine und Verbände und engagierte Privatleute für den Artenschutz kämpfen und es gewagt haben, die Last-Minute-Genehmigungen im Dezember ohne UVP, aber dafür mit Ausnahmen zum Tötungsverbot versehen juristisch anzugreifen, scheint eine echte Herausforderung für Frau Hendricks und alle rot-grünen Regierungs-Ideologen einer Welt- und Wetterrettung gewesen zu sein.
Jetzt erst recht, mögen sie sich gesagt und haben den vielen Lobbyisten, die ständig ihre Büros stürmen versprochen, dieses Gesetz zur weiteren Artenvernichtung noch mal eben schnell von hier auf jetzt vor den Parlamentsferien durchzuwinken.
Noch mehr Massentötungen zulasten von Vögeln und Fledermäusen
Die saubere Windkraftbranche freut sich auf die massenhafte Erteilung der Lizenz zum Töten
Achten Sie genau darauf, wie die Abgeordneten Ihres Wahlkreises stimmen werden, bzw. fragen Sie nach.
In drei Monaten wird ein neuer Bundestag und eine neue Regierung gewählt.
Zeigen Sie diesen Lobbyvertretern und parlamentarischen Naturfrevlern die ROTE KARTE, fragen Sie nach, wer diese Gesetzesänderung, sollte sie morgen verabschiedet werden, wieder rückgängig machen wird.
Augen auf beim Kreuzchen machen! Lassen wir unsere Natur und unsere Gesundheit nicht länger von Ideologen und Lobbyvertreter zerstören!
Verschaukelt und für dumm verkauft wurden wir oft genug, zuletzt in SH.
Werden Sie aktiv – Schreiben Sie eine Mail dazu an die Bundestagsabgeordneten!
(Emailadressen online, PDF-Datei oder als xls-Datei)
JR
Möglichst unbemerkt will unsere Regierung für Tatsachen gegen den Naturschutz und für die Windkraftbranche sorgen.
So sah es noch am 01. Juni 2017 aus:
So sind halt die Roten.Ab in die Opposition bei der BTW.
Selbst nach bisheriger Rechtslage wird das Tötungsverbot durch die Genehmigungsbehörden sehr grosszügig ausgelegt. Abstände von 250m zu Rotmilanhorsten und gleichzeitig 100m zum Vogelschutzgebiet, bei 200m Gesamthöhe war doch offenbar bisher auch kein Problem. Einziger Haken für den Betreiber ist, dass das Windrad bei einer Brut im Nest für maximal 7 Wochen tagsüber abschalten muss. Da es nun in den letzten 3 Jahren schon 2 Brutausfälle gab, darf der Betreiber aber schon nach 3 Wochen das Klima weiter schützen. Solche Auflagen haben nichts mit “Tötungsverbot” zu tun, das ist eine Einladung zur Vergrämung.
Ein Mitglied des regionalen NABU führt das Monitoring durch, d.h. meldet an das Umweltamt ob eine Brut vorliegt oder nicht bzw. ob die Aufzucht abgebrochen wurde. Soweit ich weiss hat sich der NABU bei Genehmigung nicht für die geringen Abstände interessiert, obwohl zum damaligen Zeitpunkt das Helgoländer Papier die Mindestabstände für Rotmilanhorste nochmals auf 1500m erhöht hat.
Der Zustand des Rechtsstaates ist ein Jammer. Es finden nicht nur massenhafte illegale Tiertötungen, sondern auch rechtswidrige Großversuche an zahlreichen Organismen und auch Menschen statt, es werden politische Prozesse geführt und es findet politische Verfolgung statt. Schutznormen werden zuhauf missachtet, Gesetzeszwecke haltlos negiert. Das EEG ist aber keine Notstands-Gesetzgebung. Deswegen ist das antidemokratische Treiben zu stoppen!
die Excelliste ist veraltet und enthält z.B. noch nicht Michael Vietz, dafür aber Rita Pawelski. Ich hab ihn trotzdem als meinen Parteifreund nun noch mal kurzfristig angeschrieben und darum gebeten, die Novellierung abzulehnen. Mal schauen, wei er sich entscheidet, man kann es ja nachschauen bei Abegortnetenwatch.de – wo auch alle aktuellen Abgeordneten leicht zu finden sind.