„Grüne Scheinbeteiligung“

Naturschutzinitiative wehrt sich auf juristischem Weg

Das Bundesumweltministerium hat den bundesweit anerkannten Naturschutzverbänden Gelegenheit zur Stellungnahme zu den geplanten Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes gegeben. Hierfür wurde den Verbänden Zeit gegeben von Freitag Abend (10.06.2022) bis Montag Morgen, 13.06.2022, 09.30 Uhr. Es ist offensichtlich, dass an einer echten Beteiligung gar kein Interesse bestand. Diese Handlungsweise sollte parlamentarisch und auch rechtlich überprüft werden. Es ist skandalös, den Verbänden dafür nur wenige Stunden reguläre Arbeitszeit zur Verfügung zu stellen und schwerlich mit rechtsstaatlichen Prinzipien vereinbar.

Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) hat eine Anwaltskanzlei mit der Erarbeitung einer umfassenden Stellungnahme beauftragt, die der Tragweite der geplante Änderungen zugunsten der Windindustrie auch gerecht werden kann. Diese werden wir allen Bundestagsabgeordneten, der Bundesregierung und den Umweltausschüssen zukommen lassen. So halten wir mehrere geplante Änderungen für EU-rechtswidrig und nicht vereinbar mit der Berner Konvention. Wir können es nicht hinnehmen, dass der beschleunigte Ausbau der Windenergie mit massiven Absenkungen der ökologischen Standards und des Naturschutzrechtes (z.B. Ausnahmen vom Tötungsverbot) verbunden sein soll.

„Sollten die geplanten Änderungen tatsächlich vom Bundestag beschlossen werden, wird diese Koalition aus SPD, Grünen und FDP als Koalition der Natur- und Landschaftszerstörer in die Geschichte unseres Landes eingehen. Diesem Angriff auf die Natur müssen wir uns entgegenstellen. Der Bundespräsident darf ein offensichtlich rechtswidriges Gesetz nicht unterschreiben!“

Harry Neumann, Vorsitzender der NI

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