EuGH stärkt Artenschutz

Zwei wichtige Entscheidungen

Aus dem Newsletter des VLAB vom 03.06.2022 – mit Dank!

Der Europäische Gerichtshof hat in zwei wichtigen Entscheidungen den Artenschutz innerhalb der EU deutlich gestärkt. Die Richter widersprechen unter anderem einer Relativierung der Zugriffsverbote durch populationsbezogene Überlegungen und erstrecken den Schutz der Fortpflanzungs- und Ruhestätten auch auf Funktionsbeeinträchtigungen.

Zum Hintergrund: Die Tötung einzelner Indididuen einer Art, auch wenn diese nach EU Recht streng geschützt ist, soll in Deutschland künftig beim Betrieb von Windkraftanlagen per Gesetz erlaubt werden, so lange deren Population dadurch nicht beeinträchtigt oder gefährdet wird (Bisher gilt der Individuenschutz, nicht der Populationsschutz!). Diese Sichtweise ist gefährlich. Keiner weiß nämlich, wie groß die Mindespopulationsgröße der jeweiligen Art sein muss, damit sie nicht ausstirbt.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in letzter Zeit zwei Entscheidungen getroffen (EuGH, Urteil vom 4. März 2021, C-473/19 und C-474/19), die Zweifelsfragen klären und den Artenschutz stärken

Der ehemalige Richter am VG Regensburg, Peter Fischer-Hüftle, interpretiert diese wichtigen Entscheidungen des EuGH.