Windkraft: Tödliche Gefahr für Mensch und Artenvielfalt

Was die TA Lärm für Menschen ist, wird die TA Artenschutz für Tiere sein

Von der Windkraftbranche geforderte”TA Artenschutz”im Corona-Nebel fast schon durchgewunken

[box title=”” border_width=”3″ border_color=”#70aa00″ border_style=”solid” icon=”bullhorn” icon_style=”border” icon_shape=”box” align=”justify”]Mit abgrundtiefer Abscheu gegenüber jedem einzelnen Umweltminister der Länder und des Bundes und ihrer Zuarbeiter in den Staatssekretariaten und im Umweltbundesamt haben wir den Beschluss zur Entwicklung einer sog.”Technischen Anleitung Artenschutz”, um die verbotene Tötung geschützter Vögel und Fledermäuse zu legalisieren zur Kenntnis genommen.
Mit größter Verachtung sehen wir, wie die sog. Umwelt- und Klimaschützer ihre (und unsere) hehren Ziele verraten und seit langem an die Profiteure der Windkraft verkauft haben.
JR & MB[/box]

Windwahn-Hintergrundwissen zur einer fatalen Entwicklung für Avifauna und Anwohner von WEA

1998 – Als aus Naturschützern Windkraftlobbyisten und Stromhändler wurden

Einst entstanden durch das Engagement aktiver Naturschützer, zum Schutz von Flora und Fauna, ihrer Artenvielfalt, ihrer Habitate (z.B. BUND von 1975) und um die Vogelwelt vor Schäden zu bewahren (NABU, entstand aus dem Bund für Vogelschutz, BfV von 1899) und auch um für die Bewahrung der Landschaften und infolgedessen auch für eine gesunde Umwelt für uns Menschen zu kämpfen. Damals stand im Vordergrund, Naturschutzgebiete zu schaffen, um zuvor verursachte Schäden durch die Landwirtschaft, Flussbegradigungen, Strassenbau, Industrialisierung etc. mittels Renaturierung und Wiederansiedlung von Flora und Fauna zu beheben, wo immer dies möglich war.

Die Verbandspolitik änderte sich 1998, als Windkraft- und Solarlobbyisten vom BWE und Eurosolar die geniale Idee hatten, sich die damals stärksten Natur- und Umweltschutzverbände ins Boot zu holen und mit ihnen die Naturstrom AG zu gründen. Fortan waren aus BUND und NABU Stromhändler und Lobbyisten der Windkraft- und Solarenergie geworden, die sich in der Öffentlichkeit nun erstrangig als Klimaschützer/Klimaretter bezeichnen. Welche Veränderungen diese Interessenverschiebung in den darauffolgenden Jahren zum Nachteil der Natur und ihrer Artenvielfalt mit sich brachte, kann sich wohl jeder vorstellen. Nachdem uns diese Wandlung in der Priorisierung der Aktivitäten bewußt geworden war und wir wegen unserer Aufklärung zu den Schlag- und Barotrauma-Opfern durch WEA und zur Dauerbeschallung im Infraschallbereich mit Gesundheitsproblemen für anwohnende Menschen und Tiere regelrecht zu Hassobjekten ehemaliger Mitstreiter geworden waren, verliessen wir die Verbände durch Kündigung der Mitgliedschaften und Einstellung der Spenden und Aktivitäten.

Sind Sie noch Mitglied bei BUND, NABU, Greenpeace, WWF und anderen ehemaligen Naturschützern?

Die Windkraftbranche existiert seit 30 Jahren, weil sie parasitär auf Kosten der Allgemeinheit wirtschaftet. Das funktioniert, dank allzu vieler Mitmenschen, die seither kritiklos den Verheißungen einer Klima- und Weltrettung durch Windkraftwerke auf den Leim gehen, anstatt hinter die Kulissen dieser gehätschelten Branche zu schauen, deren Lobbyisten im Bundestag ein und ausgehen, als Hilfskräfte fungieren und Wunschgesetzesvorlagen schreiben.

Dass sie Ihren Status als ‘Goldenes Kalb’ der Nation nutzt, um ihre unmoralischen Forderungen nach ungehemmten Tötungen unserer Avifauna durchzusetzen, erschüttert uns dagegen nicht. Erleben wir doch seit Jahrzehnten, inmitten des ungezügelten Windkraftwahnsinns in Schleswig-Holstein, der sog. Wiege der Windkraft”, sowie bundes- und weltweit, was diese Branche charakterisiert: Rücksichtslose Gier nach immer mehr Macht und Geld, bei gleichzeitigem Mangel an Moral und Anstand und weit entfernt von einem sozialen Gewissen.

„Viele Lobbyisten laufen in Berlin rum, die sich in einer Weise und mit einer Brutalität, wie ich sie in keinem anderen Fall erlebt habe, für Windenergie und Solarenergie einsetzen“.

Dr. Michael Fuchs, ehem. stv. Vors. CDU/CSU Bundestagsfraktion
https://www.windwahn.com/wp-content/uploads/2020/06/naturschutz_vor_dem_aus_nicht_mit_uns_2.pdf

‘Licence to kill’ für eine Branche ohne Moral

Wer buchstäblich über Leichen geht, indem er geschützte Arten durch gezielte Tötungen, Zerstörung der Habitate und/oder Vergrämungen aus dem Weg räumt, um Windkraftnutzungsflächen zugunsten eigener Profite zu schaffen, was so gut wie nie belangt wird, also ‘quasi legalisiert’ ist, für den musste es der nächste logische Schritt sein, von den, ihm seit Jahren wohlgesonnenen Politikern auch die gesetzliche Absicherung zu fordern: Eine Verordnung, durch die auch die Tötung insbesondere der Avifauna, durch ihre Industriebauten, die immer gigantischer und gefährlicher in Höhe und Leistungsstärke, massenhaft errichteten Windkraftwerke, legalisiert wird.
Dass diese Einstellung gegenüber allen anderen Mitgeschöpfen auf diesem Planeten, ob Tier oder Mensch, Normaliät geworden ist, erleben wir in Deutschland, wo Lobbyisten das Sagen haben und die Bürger nur als Steuerzahler, Konsumenten und alle paar Jahre mal als Wähler wahrgenommen werden, schon sehr lange. Seitdem die Windkraftbranche existiert hat diese Kluft jedoch an Dynamik und Qualität erheblich zugenommen, sicht- und wahrnehmbar zumindest für diejenigen, die in den ländlichen Räumen zuhause sind und sich für Arten-, Landschafts- und Gesundheitsschutz engagieren.

Was die TA Lärm für Menschen ist, wird die TA Artenschutz für Tiere sein Bereits der Begriff “Technische Anleitung Artenschutzist anmaßend und perfide. Wie könnten Entwickler einer technischen  Anleitung, die aus einem technischen Beruf kommen, ohne Fachkenntnis von Biologie, Zoologie, Veterinärmedizin und Juristik beurteilen, welche Auswirkungen eine solch technische Anleitung für die Arten, die Biodiversität und die Auswirkung ihrer Vernichtung auf das Ökosystem bedeuten und ob dies alles vereinbar mit EU-Recht ist? Hier schreibt wieder einmal die Windkraftbranche der Politik nicht nur Gesetzesstexte vor, sondern greift in die Entwicklung einer Verwaltungsvorschrift ein, die es ihr ermöglicht, ohne Rücksicht auf die Natur und die Tiere durch legalisierte Tötungen ihre Gewinne zu maximieren.

Hier ist der Schnittpunkt zur Technischen Anleitung Lärm. Auch diese wurde entwickelt von “Technikern”, die sich, wie die Ausführenden in Ämtern und Behörden, z.B. im UBA und in Genehmigungsbehörden anmaßen, ohne medizinisches, biologisches, physikalisches und psychologisches Wissen beurteilen zu können, ob Anwohner an Infra- und Körperschall erkranken können und unter welchen Bedingungen das zu verhindern wäre.

Hiervon kann man sich überzeugen, wenn man den gerade veröffentlichten Entwurf zur DIN 45680 anschaut, deren Überarbeitung seit 15 Jahren von Interessenvertretern verhindert wird und in der weiterhin vorgeschrieben sein soll, dass z.B.der tiefe Infraschall kleiner als 8 Hz, der nachweislich sowohl als Luft-, als auch als Körperschall für viele Organe gesundheitsschädigend ist, in der überarbeiteten Version, weiterhin nicht berücksichtigt werden soll. Wir werden berichten.
Auch für diese Ungeheuerlichkeit ist die wegweisende Politik unter dem Einfluß von Lobbyisten und Ideologen verantwortlich, die mit einer Überzahl an Vertretern der Umweltämter der Länder und diverser Branchenvertreter die Abstimmungen in der DIN-Kommission dominieren und eine echte Überarbeitung, die auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen, anstatt auf Begehrlichkeiten beruht, fünfzehn Jahre lang verhindern können.

Zugedröhnt durch verlogene Sprüche zum Thema Artenschwund am “Tag der Artenvielfalt” und einen durch Coronaängste vernebelten Durchblick hat kaum jemand wahrgenommen, dass dieselben Politiker der Landes- und Bundesumweltministerien, wie von der Windkraftbranche gefordert, für eine TA Artenschutz entschieden haben, mit der die Tötung geschützter Vögel und Fledermäuse legalisiert werden soll.

Fazit:

Die tödliche Gefahr für Mensch und Tier durch die Windkraft wird mit jedem neuen Windkraftwerk dramatisch zunehmen, § 45 Abs. 7 BNatSchG des Bundesnaturschutzgesetzes wird mittels einer neuen Verwaltungsvorschrift dem jeweiligen Tötungsbedürfnis der Windkraftbranche angepasst und damit beliebig und die Verstöße gegen die Europäische Vogelschutzrichtlinie und gegen die Artikel 2 Absatz 2 und 20a des Grundgesetzes werden weiterhin negiert.

Ohne Klageverfahren wird es in diesem Land künftig noch weniger Schutz für geschützte Arten und für Zwangsanwohner an Windenergieanlagen geben!
 JR
P.S. Bitte beachten Sie den Aufruf mit der Bitte um Unterstützung des NI hier!