!Wichtig! – Skandal beim Energiedialog in Mengen – Teil II
„Gesundheitlich Auswirkungen des von WEA ausgehenden Infraschalls“
So lautete das Thema des Energiedialogs, einer Initiative des Landes BA-WÜ
Geführt wurde der Dialog von Frau Prof. Dr. Caroline Herr vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit des Freistaates Bayern und Prof. Dr. Johannes Mayer, Präsident DGOM und Clinical Ass.Professor Osteopathy, University Athens, Ohio
Dr. Mayer sah sich im Nachgang zur o.g. Veranstaltung veranlasst, eine Mail an Herrn Ministerpräsident Seehofer zu schreiben.
Bitte lesen Sie auch die Kommentare unter dem Artikel! Sie sprechen uns aus dem Herzen, liebe Mitbetroffene und bestätigen unsere persönlichen Erfahrungen in
Langzeitexposition an WEA seit 1995 in der „Wiege der Windkraft“ Schleswig-Holstein.
Maildialog Bayrisches Staatsministerium für Gesundheit und Dr. Johannes Mayer
Die Antwort von Ministerialrat Dr. Martin Hicke für das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, Referat Umweltmedizin lesen Sie hier:
[box title=““ border_width=“3″ border_color=“#30aa00″ border_style=“solid“ icon=“quote-right“ icon_style=“border“ icon_shape=“circle“ align=“left“ text_color=“#000000″]Sehr geehrter Herr Dr. Mayer,
mit Mail vom 03.07.2017 haben Sie an Herrn Ministerpräsidenten Seehofer geschrieben und darin die Ansicht geäußert, die an der Podiumsdiskussion der „Energie-Dialog-Gruppe“ des Landes Baden-Württemberg teilnehmende Frau Prof. Herr vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit habe ihren Dienstherrn „brüskiert“.
Die Bayerische Staatskanzlei hat uns gebeten zu antworten.
Aus Ihrem Schreiben und der von uns eingeholten Stellungnahme von Frau Prof. Herr ziehen wir die nachfolgenden Schlüsse und beantworten Ihre Mail wie folgt:
Zunächst zum Sachverhalt:
In Bayern gilt seit 21.11.2014 für die Genehmigung von Neuanlagen gemäß Baugesetzbuch die sogenannte 10 H-Regelung. Dies bedeutet, dass der Abstand der Wohnbebauung zu einer Windenergieanlage (WEA) nicht geringer als die 10fache Höhe der Anlage betragen darf. Die Rechtmäßigkeit dieser Regelung wurde am 09.05.2016 vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof bestätigt.
Diese Regelung beruht nicht auf medizinischen Erwägungen sondern soll entsprechend der Gesetzesbegründung (LT-Drs. 17/2137) „einen angemessenen Interessenausgleich zwischen den Anforderungen der Energiewende und den zu berücksichtigenden Interessen der örtlichen Wohnbevölkerung schaffen“.
Wenn hingegen eine Wohnbebauung in der Nähe einer bestehenden WEA errichtet werden soll, gilt für deren Genehmigung die 10 H-Regelung nicht. Diese kann auch näher an der WEA errichtet werden, sofern die immissionsschutzrechtlichen Anforderungen eingehalten werden. Im Gegensatz zur 10 H-Regelung basieren die immissionsschutzrechtlichen Anforderungen auf gesundheitlichen Kriterien. Diese gesundheitlichen Kriterien basieren wiederum auf der konsentierten wissenschaftlichen Mehrheitsmeinung. Hiervon gibt es – wie zumeist – abweichende wissenschaftliche und unwissenschaftliche Einzelmeinungen. Diese sind jedoch vom Gesetz- bzw. Verordnungsgeber nicht zu berücksichtigen.
Nun zu den Äußerungen von Frau Prof. Herr, soweit wir sie aus den vorliegenden Schreiben beurteilen können:
Frau Prof. Herr hat die wissenschaftliche Mehrheitsmeinung dargestellt und deutlich gemacht, dass sie diese teilt. Dies begrüßen wir.
Frau Prof. Herr hat im Ergebnis zutreffend berichtet, dass die 10 H-Regelung in Bayern nicht medizinisch sondern politisch begründet ist und damit weit über das medizinisch Notwendige hinaus geht. Inwiefern hieraus eine „Brüskierung“ des Ministerpräsidenten abzuleiten sein soll, erschließt sich uns nicht. Die Regelung entspricht vielmehr dem Willen breiter Bevölkerungskreise und wurde höchstrichterlich bestätigt. Mittlerweile haben auch weitere Länder politisch begründete Regelungen getroffen.
Zu Ihrer Kritik, Frau Prof. Herr hätte keine einzige Studie anführen können, die „die gesundheitliche Unbedenklichkeit von 700 Metern belegen“ würde, dürfen wir anmerken, dass diese Kritik auf einem fundamentalen erkenntnistheoretischen Missverständnis beruht: es ist grundsätzlich nicht möglich die Unbedenklichkeit von irgendeiner Einwirkung zu „beweisen“ sondern immer nur umgekehrt ggf. eine Schädlichkeit.
Zusammenfassend sehen wir in den uns zur Kenntnis gebrachten Äußerungen von Frau Prof. Herr nicht den geringsten Anhalt für gerechtfertigte Kritik.
Mit freundlichen Grüßen
M. Hicke [/box]
Hier die Antwortmail von Dr. Mayer:[box title=““ border_width=“3″ border_color=“#30aa00″ border_style=“solid“ icon=“quote-right“ icon_style=“border“ icon_shape=“circle“ align=“left“ text_color=“#000000″]Sehr geehrter Ministerpräsident Seehofer,
- Mein Vorwurf der Brüskierung lag darin begründet, dass Frau Prof Herr im Gesundheitsdialog auf die Frage, warum in Bayern 10 H und in Baden Württemberg nur 500 Meter, ganz salopp gesagt hat: „In Bayern reichte es eben, dass wir einen Ministerpräsident haben“. Sie hat weder politisch noch fachlich begründet, warum 10 H in Bayern. Sie hat Sie als autoritären Ministerpräsident hingestellt, der nach Gutdünken populistisch entscheidet.
- Dr. Hicke schreibt 10H, sei nicht aus gesundheitlichen Gründen entschieden worden, sondern um „einen angemessenen Interessenausgleich zwischen den Anforderungen der Energiewende und den zu berücksichtigenden Interessen der örtlichen Wohnbevölkerung zu schaffen“. Was sind bitte die zu berücksichtigenden Interessen der Wohnbevölkerung, wenn nicht vor allem gesundheitliche Fragen !
- Als Bürger fühlt man sich schon auf den Arm genommen, wenn dies als reine politische Entscheidung dargestellt wird. Jeder politischen Entscheidung sollten doch fachliche Überlegungen zu Grunde liegen, in diesem Fall, wie weit ein Mindestabstand aus Sicherheitsgründen erfolgen muss, damit gesundheitliche Gefahren von der Bevölkerung im Sinne eines wirksamen Gesundheitsschutzes abgewehrt werden könnnen.
- Der gesetzliche Imissionsschutz richtet sich richtigerweise rein nach gesundheitlichen Fragen, aber eben nur nach dem Hörbaren Schall nach TA Lärm – die laut Angabe aller Fachleute – völlig veraltet ist. Von daher ist diese jetzt gültige Imissionsschutz-Vorschrift fachlich veraltet und damit nicht für den Schutz der Gesundheit von uns Bürgern relevant.
- Die Frage nach Untersuchungen zur gesundheitlichen Unbedenklichkeit von WEA im Nahbereich von 500 Metern beantwortet Dr. Hicke mit einem „erkenntnistheoretischen Missverständnis. Man könne nur eine Schädlichkeit beweisen“. Dies zeigt wieder einmal deutlich die wissenschaftliche Ignoranz des bayerischen Gesundheitsministeriums. Gerade auf die Frage von Teilnehmern des Energiedialoges an Frau Prof. Herr, warum die von mir in vielen internationalen Studien zitierten schädlichen gesundheitlichen Wirkungen von WEA nicht in Deutschland untersucht werden, antwortete sie mehrfach: man könne dies sicherlich tun, es sei aber nicht erfolgt. Wer nicht nach Schädlichkeit sucht, kann auch keine Unschädlichkeit belegen. So einfach funktioniert Wissenschaft.
Eine Obrigkeit, die sich konsequent weigert, die gesundheitlichen Schäden der Bevölkerung durch andauernde Schallbelastung in Windindustriezonen zur Kenntnis zu nehmen, statt dessen die Leiden von WEA-Anwohnern ins Lächerliche zieht oder abwiegelt nach dem Ideologen-Motto „was nicht sein kann, das nicht sein darf“, zeichnet sich nicht nur durch Unterlassung aus und begeht nicht nur fahrlässige sondern vorsätzliche Körperverletzung, weil sie wider besseres Wissen handelt.
Auf diesen Skandal muss stets und ständig hingewiesen werden, damit es nicht wieder 70 und 90 Jahre dauert, wie beim Tabakrauchen und bei der Asbestnutzung, bis eine Umwelterkrankung ernst genommen und bekämpft wird!
JRZum besseren Verständnis und passend zum Text von Dr. Mayer und seine klaren Worte an das Staatsministerium für Gesundheit hier nochmal die Links zu den verschiedenen Passagen aus dem Dialog der beiden Mediziner zum Thema ‚Gesundheitliche Auswirkungen des von WEA ausgehenden Infraschalls‘:https://www.windwahn.com/2017/07/18/wichtig-energiedialog-bw-mit-streitgespraech-herr-prof-dr-mayer-versus-frau-prof-dr-herr/
Teil 9 – Achten Sie bitte auf die Kernkompetenzen von Frau Dr. Herr. Schallerkrankungen gehören nicht dazu!
Die berufliche Leidenschaft von Frau Prof. Herr mit intensiver Forschungstätigkeit bezieht sich auf Parasiten, wie insbesondere Legionellen…