Streng geschützter Schreiadler

Wieder missachtet ein Landesminister die Europäische Vogelschutzrichtlinie und Art. 20a des Grundgesetzes! René Sternke schreibt uns: “Das Windfeld in in Battinsthal war aus der Planung herausgenommen worden, aber der Energieminister hat es zur Chefsache gemacht. Nun hoffen die Naturschützer in Krackow, dass auf den Schreiadler, der 6 Kilometer entfernt wohnt,

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Windwahn-Kommentar zu “Umwelt/Vögel/Artenschutz – Vogelschutz braucht neuen Aufwind Jubiläumsveranstaltung zum 40-jährigen Bestehen der Europäischen Vogelschutzrichtlinie”

DRV-Präsident Dr. Andreas von Lindeiner: „Bisher konnte die Vogelschutzrichtlinie jedoch den dramatischen Bestandsrückgang von weitverbreiteten Vogelarten der Agrarlandschaft nicht aufhalten. Hier muss die zukünftige Agrarpolitik in Einklang mit der Vogelschutzrichtlinie gebracht werden.“ Dies liegt seit 1990 zunehmend auch an der Tatsache, dass gerade das Agrarland eine extreme Zunahme an Bebauung

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Massives und wahlloses Töten im dringenden Klimaschutzinteresse?

Mit Dank an René Sternke. Der Originalartikel erschien bei ihm unter dem link https://sternkekandidatkreistagvg.wordpress.com/2019/10/13/massives-und-wahlloses-toten-im-dringenden-klimaschutzinteresse/ Die Europäische Vogelschutzrichtlinie verbietet das massive und wahllose Töten der im Anhang 1 genannten Vogelarten, zu denen auch der Rotmilan gehört, grundsätzlich. Die Windenergie wird darin unter den Gründen, aus denen Abweichungen gestattet werden, nicht aufgezählt.

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