Streng geschützter Schreiadler

Wieder missachtet ein Landesminister die Europäische Vogelschutzrichtlinie und Art. 20a des Grundgesetzes!

René Sternke schreibt uns:

„Das Windfeld in in Battinsthal war aus der Planung herausgenommen worden, aber der Energieminister hat es zur Chefsache gemacht. Nun hoffen die Naturschützer in Krackow, dass auf den Schreiadler, der 6 Kilometer entfernt wohnt, mehr Rücksicht genommen wird, als auf die Anwohner, die 800 Meter entfernt wohnen.“

Inflationär erscheinen die Gesetzesverstöße gegen die Europäische Vogelschutzrichtlinie in unserem Land, obwohl diese keinesfalls nur eine „Kann-Vorschrift“ ist, sondern eine Direktive, wie das Urteil der VG Gießen jüngst beschieden hat:

Ausnahmen vom Tötungsverbot verstoßen gegen europäisches Naturschutzrecht!

Verwaltungsgericht Gießen: „Klimapolitische Zielsetzungen eines Mitgliedsstaates haben außer Betracht zu bleiben, soweit sie mit geltenden Rechtsvorschriften nicht im Einklang stehen“, zumal „Deutschland im Jahr 2019 ca. 37 Milliarden Kilowattstunden Strom mehr exportierte, als es importierte“.

Die vom Regierungspräsidium Darmstadt erteilte Ausnahme vom Tötungsverbot nach § 45 Abs. 7 S. 1 Nr. des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ist rechtswidrig und „darf nicht angewandt werden“, da dies „ein Verstoß gegen die vorrangigen Bestimmungen der Vogelschutzrichtlinie“ darstellt. Dies gelte unabhängig davon, ob es sich um eine streng geschützte Vogelart handele oder nicht, so das Gericht. (VG Gießen, 1. Kammer)

Ich frage mich, ob dieser erneute Verstoß gegen übergeordnete Gesetze und die wiederkehrende Missachtung des Artikels 20a unseres Grundgesetzes nicht ein Fall für den VLAB-MV wäre…!?

Mit Dank an René und alle Mitstreiter und Naturschützer in Krackow für Euer Engagement zur Bewahrung unserer Artenvielfalt!

JR

Lesen Sie den Artikel zum Schreiadler im Blog von Dr. René Sternke – mit großem Dank!

Schreiadler

Schreiadler gehören zu den sehr selten gewordenen Arten. Sie sind im Anhang I der Europäischen Vogelschutzrichtlinie erfasst. Das bedeutet, dass für sie besondere Maßnahmen ergriffen und ihre Vorkommensgebiete als Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen. Es gibt in Deutschland nur noch ca. 100 Brutpaare, 80 in Mecklenburg-Vorpommern und 20 in Brandenburg. Im Grenzgebiet Brandenburg und Vorpommern, welches vom Windkraftausbau besonders stark betroffen ist, da beide Länder ihre Windkraftanlagen dort konzentrieren, brüten noch mehrere Paare. Daher verdient diese Gegend besonderen Schutz. Schreiadler stellen sehr hohe Ansprüche an ihren Lebensraum und finden daher nur noch selten Bedingungen, unter denen sie leben können. Sie sind auf Laubwälder und extensive Wiesen und Feuchtgebiete angewiesen. Sie legen nur zwei Eier und das ältere Junge tötet das jüngere in der Regel. Daher ist eine Population bereits bei dem Verlust eines einzigen Individuums gefährdet. Laut Totschlagstatistik der Vogelschutzwarte Brandenburg wurden in Deutschland bis Januar 2019 fünf erschlagene Schreiadler gemeldet, davon drei in Mecklenburg-Vorpommern und eines in Brandenburg. Da es sich bei diesen Meldungen nur um Zufallsfunde handelt, ist davon auszugehen, dass die Verluste wesentlich höher sind. Das Kollisionsrisiko für Schreiadler ist hoch, da ein Gewöhnungseffekt gegenüber Windkraftanlagen eintritt. Die Tiere schauen bei der Jagd nach unten und finden am Fuß der Anlagen günstige Nahrungsbedingungen. Zudem wurde laut NABU bereits eine Reihe von Schreiadlerhorsten im Vorfeld von Genehmigungen von Windparks vernichtet. Die Verluste von Brutbäumen können nicht leicht kompensiert werden, da Schreiadler hier sehr hohe Ansprüche stellen. Die Arbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten empfiehlt Mindestabstände von 6000 Metern zwischen Schreiadlerhorst und Windkraftanlagen. Damit dürfte beispielsweise bei Battinsthal kein Windpark ausgewiesen und genehmigt werden, da drei der Anlagen im Territorium des in der Radewitzer Heide brütenden Schreiadlers liegen. Wie der Umgang mit dem Rotmilan zeigt auch der Umgang mit dem Schreiadler exemplarisch, dass die Landesregierungen von Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern nicht allein die Europäische Vogelschutzrichtlinie missachten, sondern auch den Artikel 20a des Grundgesetzes, der eine Verschlechterung des Zustandes der Umwelt verbietet.

Nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihren Bundestagsabgordneten auf und fordern Sie sie auf, den von Peter Altmaier vorbereiteten Gesetzesnovellen zur weiteren Beseitigung des Artenschutzes nicht zuzustimmen!

Quelle: Schreiadler-Schutzprogramm der Deutschen Wildtier Stiftung: https://www.deutschewildtierstiftung.de/naturschutz/das-schreiadler-schutzprogramm

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Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“