Windwahn-Kommentar zu “Umwelt/Vögel/Artenschutz – Vogelschutz braucht neuen Aufwind Jubiläumsveranstaltung zum 40-jährigen Bestehen der Europäischen Vogelschutzrichtlinie”

DRV-Präsident Dr. Andreas von Lindeiner:

„Bisher konnte die Vogelschutzrichtlinie jedoch den dramatischen Bestandsrückgang von weitverbreiteten Vogelarten der Agrarlandschaft nicht aufhalten. Hier muss die zukünftige Agrarpolitik in Einklang mit der Vogelschutzrichtlinie gebracht werden.“

Dies liegt seit 1990 zunehmend auch an der Tatsache, dass gerade das Agrarland eine extreme Zunahme an Bebauung durch Windkraftwerke erfährt! Dank außergewöhnlicher Förderungen für die profitierende Windkraftlobby, die hohen Pachtzahlungen und die Privilegierung gemäß §35 Baugesetzbuch, die diese skandalöse Entwicklung erst möglich machten. 
Ganz im Sinne der Staatsdoktrin “Windkraft vor Artenschutz” wird auch von “offiziellen” Vogelschützern dieser Aspekt im Bericht zur “Jubelveranstaltung” nicht berücksichtigt.

Bernd Hälterlein vom DDA gibt berechtigt zu Bedenken:

„Ein Meilenstein war die Ausweisung und Sicherung der Vogelschutzgebiete – sie stellen unverzichtbare Knoten im europäischen Schutzgebietsnetz „Natura 2000“ dar. Ein effektives Management der Gebiete und die Umsetzung von Schutzmaßnahmen samt der dafür notwendigen Finanzmittel fehlen aber weitestgehend noch, weshalb auch innerhalb der Schutzgebiete die Bestände vieler wertgebender Arten weiterhin abnehmen.“

Schließlich wurden und werden Natura 2000-Schutzgebiete seit Jahren von Projektierern ins Visier genommen und von WEA, in dichtester Nachbarschaft bedrängt, umzingelt und, wo es keine Einwendungen oder Klagen zu WK-Projekten gibt, auch bebaut.

Dr. Andreas Krüß vom BfN:

„Durch das bundesweite Vogelmonitoring, das gemeinsam von Bund, Ländern und Verbänden getragen wird, sind wir heute in der Lage, eine wissenschaftlich belastbare Einschätzung zum aktuellen Zustand der Vogelwelt und zu den Langzeit-Trends abzuliefern. Die Ergebnisse sind beunruhigend und machen die Handlungsdefizite deutlich. Hier sind politische Entscheidungen notwendig um die Voraussetzungen für positive Entwicklungen bei den Vogelarten zu schaffen.“

Das würde bedeuten, dass alle zur Jubiläumsveranstaltung versammelten Vogelschützer, zumindest aber die im Bericht zitierten Herren ihr Veto einlegen müssen, zu den Plänen des Wirtschaftsministers Altmaier und seinen Gehilfen!

JR

Das blinde Auge des NABU: Jubiläumsveranstaltung zum 40-jährigen Bestehen der Europäischen Vogelschutzrichtlinie

Nachstehend folgt die Pressemitteilung des NABU zu seiner Jubiläumsveranstaltung zum 40-jährigen Bestehen der Europäischen Vogelschutzrichtlinie am 26. Oktober 2019 von 13.30 h – 21 h im VKU Forum in der Invalidenstraße 91 in Berlin. Die Niederlage wird als „Erfolgsgeschichte“ gefeiert. Die Lobbyverbände, die triumphieren, und die Politiker, die versagt haben, feiern mit. Kein Wort davon, dass die Europäische Vogelschutzrichtlinie in Deutschland nicht umgesetzt wird, dass die Schutzgebiete für die in Anhang I namentlich aufgeführten Arten nicht ausgewiesen worden sind und auch nicht ausgewiesen werden sollen, dass die Windkraftanlagen unter den aufgeführten Gründen für Ausnahmen vom Vogelschutz in der Europäischen Vogelschutzrichtlinie nicht genannt werden, dass Individuen geschützter Arten in Deutschland durch Windkraftanlagen entgegen dem Geist und dem Buchstaben der Europäischen Vogelschutzrichtlinie in Deutschland masssiv und wahllos getötet werden, dass der Vogelschutz durch die Bundesregierung über neue Gesetze zugunsten der Profite für die Windindustrie noch weiter ausgehebelt und die Europäische Vogelschutzrichtlinie noch stärker missachtet werden sollen. Das Wort „Windkraft“ fällt nicht. Der NABU ist auf einem Auge blind.

Umwelt/Vögel/Artenschutz

Vogelschutz braucht neuen Aufwind

Jubiläumsveranstaltung zum 40-jährigen Bestehen der Europäischen Vogelschutzrichtlinie

________________________________________________________________

Berlin, 24. Oktober 2019: Vor 40 Jahren wurde die europäische Vogelschutzrichtlinie als erstes gemeinsames Naturschutzregelwerk der Europäischen Gemeinschaft erlassen. Seitdem wurde viel für den Vogelschutz getan. Wissenschaft, Verwaltung und Politik bilanzieren am morgigen Samstag in Berlin die Erfolge und den Handlungsbedarf im Vogelschutz. Dabei soll analysiert werden, welche naturschutzpolitischen Schritte zukünftig notwendig sind, um dem Vogelschutz zu einer wirksamen Umsetzung in Deutschland zu verhelfen. Die Veranstaltung wird gemeinsam vom Deutschen Rat für Vogelschutz (DRV), dem Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA), dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) und der Länderarbeitsgemeinschaft staatlicher Vogelschutzwarten (LAG-VSW) ausgerichtet.

Der DRV-Vizepräsident und NABU-Vogelschutz-Experte Lars Lachmann hält fest: „Mit der Vogelschutzrichtlinie wird ein umfassender Schutz aller heimischen Vogelarten angestrebt. Bei einigen Arten, für die intensive Hilfsmaßnahmen ergriffen wurden, zeigen sich gute Erfolge. Dazu gehören beispielsweise Uhu und Schwarzstorch, die sich in den letzten Jahrzehnten erholt haben und mittlerweile in weiten Teilen Deutschlands wieder regelmäßig anzutreffen sind. Diese Erfolgsstories zeigen, dass die Vogelschutzrichtlinie ein wirksames Instrument sein kann.“ DRV-Präsident Dr. Andreas von Lindeiner verweist gleichzeitig auf das größte Defizit: „Bisher konnte die Vogelschutzrichtlinie jedoch den dramatischen Bestandsrückgang von weitverbreiteten Vogelarten der Agrarlandschaft nicht aufhalten. Hier muss die zukünftige Agrarpolitik in Einklang mit der Vogelschutzrichtlinie gebracht werden.“

Der Vorsitzende des DDA, Bernd Hälterlein, gibt zu bedenken, dass es in vielen Bereichen noch Nachholbedarf gibt: „Ein Meilenstein war die Ausweisung und Sicherung der Vogelschutzgebiete – sie stellen unverzichtbare Knoten im europäischen Schutzgebietsnetz „Natura 2000“ dar. Ein effektives Management der Gebiete und die Umsetzung von Schutzmaßnahmen samt der dafür notwendigen Finanzmittel fehlen aber weitestgehend noch, weshalb auch innerhalb der Schutzgebiete die Bestände vieler wertgebender Arten weiterhin abnehmen.“

Dr. Andreas Krüß, Abteilungsleiter für Ökologie und Schutz von Fauna und Flora im BfN, ergänzt: „Durch das bundesweite Vogelmonitoring, das gemeinsam von Bund, Ländern und Verbänden getragen wird, sind wir heute in der Lage, eine wissenschaftlich belastbare Einschätzung zum aktuellen Zustand der Vogelwelt und zu den Langzeit-Trends abzuliefern. Die Ergebnisse sind beunruhigend und machen die Handlungsdefizite deutlich. Hier sind politische Entscheidungen notwendig um die Voraussetzungen für positive Entwicklungen bei den Vogelarten zu schaffen.“

Der Geschäftsführer der LAG-VSW, Sebastian Olschewski, nimmt die internationalen Herausforderungen des Vogelschutzes in den Blick: „Singvogelarten, die südlich der Sahara überwintern, geht es deutlich schlechter als den in Deutschland verbleibenden Standvögeln oder im Winter nach Südeuropa ziehenden Arten. Neben den Bemühungen für den konsequenten Schutz der Lebensräume in Deutschland, die zur Brut und während des Zuges genutzt werden, müssen wir deshalb auch international für die Erhaltung der Lebensräume und für die Sicherheit entlang der Zugwege Verantwortung übernehmen.“

Hintergrund:

Bei der Jubiläumsveranstaltung werden in einem Fachsymposium aktuelle Entwicklungen der Vogelwelt in Deutschland vorgestellt, die Hintergründe diskutiert und herausgearbeitet, welcher Handlungsbedarf im Vogelschutz aktuell besteht. Bei einer anschließenden Podiumsdiskussion werden Vertreter*innen aus Ministerien, Parlamenten und Lobbyverbänden darüber diskutieren, wie der Vogelschutz in Deutschland zukünftig vorangebracht werden kann.

Die Veranstaltung findet in am 26.Oktober 2019 von 13.30 h – 21 h im VKU Forum, Invalidenstraße 91, 10115 Berlin statt.

Nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihren Bundestagsabgordneten auf und fordern Sie sie auf, den von Peter Altmaier vorbereiteten Gesetzesnovellen zur weiteren Beseitigung des Artenschutzes nicht zuzustimmen!

Schreiadlerhorst (Fotograf: Thomas Krumenacker, NABU-Archiv:
Dieses Foto darf vom NABU e. V. kostenfrei und unbefristet für alle Verwendungszwecke genutzt werden. )

Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“