II. Überarbeitung der DIN 45680

Themenbezogene Hilfestellung für Ihre Stellungnahmen

direkt zur Hilfestellung

Im Folgenden ergänzen wir unsere Hinweise für Stellungnahmen und Einwendungen zum DIN 45680-Entwurf.

Da sich um komplexe wissenschaftliche Themen aus Bereichen wie z.B. Akustik und andere Teile der Physik handelt, empfehlen wir Ihnen, sich den Themenblöcken zuzuwenden, die Ihnen  bereits vertraut sind.

Wer fachkundig ist oder sich schon lange mit der Thematik Messungen nach TA Lärm in Anlehnung an die Vorgaben der DIN 45680 oder anderen beschäftigt, möge gern alle kritisch zu beurteilenden Punkte der bereits seit 2005 in Überarbeitung befindlichen DIN 45680 abarbeiten.
Sie müssen sich aber nicht notwendigerweise zu allen Themen äußern!

Nutzen Sie gerne auch weitere Links zu Studien, Reviews, Betroffenenvideos, Medienberichten als Beweise und zum Beleg Ihrer Stellungnahmen!

Erlauben Sie mir bitte den Hinweis, insbesondere für Neueinsteiger, auf die sehr schlüssigen Themenvideos aus der Dokumentationsreihe planet e “Infraschall – unerhörter Lärm” von Dr. Birgit Hermes, Leiterein der Wissenschaftsredaktion des ZDF:

Eine gute Einführung für “Infraschallneulinge” und relevant zur Argumentation in Ihren Einwendungen sind insbesondere die Themenvideos:

Aber auch die Video-Kurzerklärungen von Lars Ceranna zu seinen Messungen fürs BGR und von Prof. Vahl zu seinen medizinisch ausgerichteten Untersuchungen eignen sich zur Weitergabe, z.B. wenn Sie persönlich oder Menschen in Ihrem Umfeld in Exposition an WEA unter der Beschallung mit Infra- und Körperschall erkrankt sind und in den passenden Themenblöcken beispielhaft darauf hinweisen möchten! 

Sie sind persönlich betroffen und in der Umgebung von WEA unter Dauerbeschallung erkrankt?

Die Weitergabe eigener Erfahrungen in Kurzfassung, z.B. Beobachtungen zur Beschallungsdauer und auftretenden Symptomen und Krankheitsfolgen in Exposition an WEA in Ihrer Umgebung, das Verschwinden von Symptomen bei Abwesenheit kann sinnvoll sein (gern mit Links zu Videos, Berichten von Dritten und zu entsprechenden Studienergebnissen).

Zusammensetzung des Ausschusses

Obwohl es bei der Norm 45680 um physikalische Fakten geht, wird den Vertretern von wirtschaftlichen Interessen, Amtsvertretern, die ein Staatsdogma durchsetzen sollen und Anwendern, gemeint sind Messbüros, die überwiegend für o.g. Branchen wie z.B. die Windkraftindustrie arbeiten, die Stimmenhoheit in der Kommission zugesprochen.
Kaum einer dieser Vertreter der Mehrheitsmacht in der DIN-Kommission hat fachliche Kompetenz z.B. in den Bereichen Medizin und Biologie.
Hier haben Techniker, Lobbyisten und Profiteure, sowie Personen der Öffentlichen Hand die Entscheidungshoheit über den vorbeugenden Gesundheitsschutz der Bevölkerung.
Diese entscheiden über die Qualität von Schutznormen, also damit auch über den Einfluss der Schallimmmissionen, emittiert durch die von Ihnen promoteten technischen Anlagen auf die Organismen von Mensch und Tier. Im Grunde ein Unding, das es gar nicht geben dürfte.

Lassen Sie uns das als Motivation nehmen, diese weitere Ungerechtigkeit in Sachen Grund- und Bürgerrechte beim Thema Windkraftnutzung mit Tausenden Einwendungen öffentlich zu machen, indem wir die Gegenseite zum Stand der Wissenschaft und Technik aufklären!

Nutzen wir die verbleibenden Tage bis zum 22.09.2020  für unsere gemeinsamen Einwendungen, damit wir, die wir mit unserer Gesundheit und Lebensqualität (und nicht nur damit) diese Machenschaften bezahlen müssen, nicht weiterhin unsichtbar bleiben und der Verlust unseres gesundheitlichen Wohlbefindens nicht mehr marginalisiert wird.

Wer bisher noch nicht angemeldet ist, möge dies mit Unterstützung der unterm folgenden Link zu findenden Anleitung und der hilfreichen Kommentare so rasch wie möglich nachholen:

Allen Mitstreitern, die alle Schikanen der Anmeldung überwunden und sich erfolgreich angemeldet haben, sei Dank für Ihre Kommentare, die vielen anderen geholfen haben!!
Dank auch an Sven Johannsen, GuSZ, der unsere Fragen wie immer kompetent und geduldig beantwortet hat!

Bitte denken Sie daran, dass Sie Ihre Stellungnahmen selbst formulieren, gern auf der Basis unseres Informationsgerüstes, weil komplett kopierte Texte als Sammeleinwendungen betrachtet und damit nicht einzeln berücksichtigt werden!

Verpassen Sie nicht den Abgabetermin: Dienstag 22. September 2020!

Mit Dank an alle, die sich Zeit für diese wichtige Öffentlichkeitsbeteiligung nehmen, Einwendungen schreiben und damit die Interessen all derer vertreten, denen man den vorbeugenden Gesundheitsschutz vorenthält, gegen eine Übermacht, die unsere wichtigsten Schutzgüter permanent außer Kraft setzt!
JR&MB


Hilfestellung für Einwendungen

Allgemein

Folgende Punkte müssen in der DIN 45680 Eingang finden:

  • Der Geltungsbereich der DIN 45680 muss zwischen 0,1 Hz und 200 Hz (normativ) liegen. Ein informativer, also für Planung und Genehmigung irrelevanter, Geltungsbereich ist somit überflüssig, zumal dieser Geltungsbereich keinerlei regulierende Wirkung entfalten würde.
  • Die Verwendung von Filtern (A und G) ist für den Geltungsbereich von 0,1 Hz – 200 Hz nicht sinnvoll, da durch Glättung wesentliche Bestandteile, besonders unter alle unterhalb  8 Hz, nicht erfasst werden.
    So liegen die Flügelharmonischen von Windkraftwerken üblicherweise in einem Bereich von 0,3 Hz – 4 Hz. Eine Erfassung dieser Belastungen ist auch mittels des aktuellen Entwurfs der DIN 45680 09-2020 nicht möglich.
  • Grundsätzlich sind Luft- und Körperschall parallel zu messen und gemeinsam zu bewerten, da diese beiden Schallformen im Infraschallbereich immer gemeinsam auftreten und in Wechselwirkung stehen. Körperschall führt außerdem mittels Vibrationen zu einer verstärkten Wahrnehmung und Einwirkung auf die Organe, sowie zur Reaktion auf die Sensoren in der Haut, auch wenn der Schalldruck des Luftschalls niedrig ist.
  • Für diese Doppel- und Wechselwirkung ist eine Wirkschwelle zu definieren! Das Problem der Körperschallwirkung ist bereits seit vielen Jahrzehnten bekannt und findet auch in der TA Lärm im Abschnitt 6.2 seinen Niederschlag.
  • Zur Erfassung des Körperschalls sind mikrobarometrische Messgeräte einzusetzen!
    Ist dies nicht möglich, ist bei konventionellen Messgeräten ein Mess- und Aufzeichnungsintervall von 1/100 Sekunde zu wählen, da hierdurch auch kurzzeitige Spitzen, wie sie z.B. bei Windkraftwerken auftreten, erfasst werden können.
  • Ist die Einarbeitung des Körperschalls in die DIN 45680 nicht möglich, so ist für den Körperschall und dessen Einwirkung auf den Menschen unbedingt eine eigene Schutznorm zu entwickeln.
  • Bis zur Veröffentlichung dieser neuen Körperschall-Norm sind dann in der DIN 45680 deutlich höhere Sicherheitszuschläge als bisher, nämlich 12 dB, anzusetzen.

[box title=”” border_width=”3″ border_color=”#70aa00″ border_style=”solid” icon=”exclamation” icon_style=”border” icon_shape=”box” align=”justify”]Hier nun die Hilfestellung zu den einzelnen Punkten der DIN 45680.
Die Liste ist nicht vollständig. Wenn Sie zu anderen Punkten fachliche oder allgemeine Einwendungen formuliert haben, teilen Sie uns diese bitte unter din45680@windwahn.com mit, damit wir diese der Liste hinzufügen können.
[/box]

Vorwort

[…]

Änderungen

Durch die DIN-Kommission wurden nach der letzten Einwendungsphase von 2014 folgende Änderungen gegenüber DIN 45680:1997‑03 und DIN 45680 Beiblatt 1:1997‑03 vorgenommen:

  1. geändertes Messverfahren ohne Vorerhebung (ehemals LC – LA > 20 dB);
  2. Erweiterung des Frequenzbereichs auf 8 Hz bis 100 Hz;
  3. Ergänzung um zusätzlichen Frequenzbereich 1 Hz bis 20 Hz (informativ);
  4. Beurteilungsverfahren ohne Vergleich mit einer Hör- oder Wahrnehmungsschwelle;
  5. Beurteilung der spektralen und zeitlichen Auffälligkeit in tieffrequenten Geräuschen;
  6. Überarbeitung der Inhalte von DIN 45680 Beiblatt 1:1997‑03 und Übernahme als informativer Anhang;
  7. ergänzter informativer Anhang D zur Anwendung dieses Dokuments auf Außenmessungen;
  8. ergänzter informativer Anhang A zur Frage, ob eine erhebliche Belästigung durch tieffrequente Schalle bei Geräuschquellen vorliegt (ehemals Beiblatt 1);
  9. ergänzter informativer Anhang E mit Anwendungsbeispiel.
Forderung   Änderung Begründung
keine Beschränkung auf 8 Hz – 100 Hz (normativ) und 1 Hz – 20 Hz(informativ). sondern grundsätzlich
0,1 Hz – 200 Hz (normativ)
fachlich Erweiterung des Frequenzbereiches von
0.1 Hz – 200 Hz

Wegfall des Punktes c. “Ergänzung um zusätzlichen Frequenzbereich 1 Hz bis 20 Hz (informativ)

Das Gleichgewichtsorgan reagiert am empfindlichsten auf Frequenzen von 0,2 Hz – 0,3 Hz. In diesem Bereich liegt auch die erste Flügelharmonische moderner Windkraftwerke.

Körperorgane und -regionen werden deutlich unter 8 Hz in Eigenschwingung versetzt, was bei Langzeitexposition zu Entartung von Körperzellen führen kann.
Siehe
Körperreaktion über die gesamten Frequenzbereich
Nachweis in zahlreiche Studien
z.B.  Salt, Enbohm, Drexl, Vahl
siehe: https://www.windwahn.com/?s=Studie+Infraschall

Einleitung

  1. Wirkung dauerhaft einwirkender tieffrequenter Geräusche

    Zu der Vermutung, dass sich die individuelle Wahrnehmung tieffrequenter Geräusche ändern kann, wenn die Geräusche dauerhaft auf eine Person einwirken, liegen derzeit nicht genügend wissenschaftlich belastbaren Erkenntnisse vor. Dieses Dokument behandelt diesen Sachverhalt deshalb nicht.
Forderung   Änderung Begründung
Änderung des Puntes c der Einleitung allgemein Beide Sätze streichen

Ersetzen durch:
Die individuelle Wahrnehmung ändert sich, wenn die Geräusche dauerhaft und periodisch auf eine Person einwirken.
Dauerlärm, gerade in Verbindung mit Periodizität führt auch bei niedrigen Schalldrücken zu einer Sensibilisierung einer Person.

Bekanntes Beispiel aus dem hörbaren Bereich ist die Tröpfchenfolter
Professor Mausfeld von der Christian Albrecht Universität in Kiel hat bereits im Jahr 2000 auf die Problematik der Periodizität von Lärm im Infraschallbereich und tieffrequenten Bereich hingewiesen.
Schon 1994 wurde in einer von der US amerikanischen Armee in Auftrag gegebenen Studie nachgewiesen, dass ein höheres Risiko für schwangere Hubschrauberpilotinnen besteht, je länger die Expositionsdauer ist.
Prof. Nuno Castelo Branco und Prof. Mariana Alves Pereira haben seit 1982 (Castelo Branco) bzw. 1988 (Alves Pereira) an Infraschalleinwirkungen auf Personen geforscht und seit 1998 auch über die Einwirkung auf Personen und Tiere durch Infraschallimmissionen von Windkraftwerken. Seither werden die Untersuchungen fortgesetzt und erweitert.

 

  1. Frequenzbereich in diesem Dokument

    Mit dem in diesem Dokument beschriebenen Standard-Verfahren können Geräusche im unteren Frequenzbereich in den Terzbändern mit den nominalen Mittenfrequenzen von 8 Hz bis 100 Hz erfasst und beurteilt werden. In Fällen, wenn geräuschbestimmende Anteile im Frequenzbereich unterhalb des Terzbandes mit der nominalen Mittenfrequenz 8 Hz erwartet werden können, ist ein ergänzendes einfaches Beurteilungsverfahren für den Frequenzbereich von 1 Hz bis 20 Hz (Anhang B) zu verwenden. Die in Abschnitt 2 aufgeführten normativen Verweisungen finden für die vorstehend genannten Frequenzbereiche Anwendung.
Forderung   Änderung Begründung
keine Beschränkung des Frequenzbereiches in den Terzbändern mit den nominalen Mittenfrequenzen von 8 Hz bis 100 Hz fachlich …. Frequenzbereich in den Terzbändern mit den nominalen Mittenfrequenzen von 0,1 Hz bis 200 Hz

Streichung der Sätze 2 und 3
Das Gleichgewichtsorgan reagiert am empfindlichsten auf Frequenzen von 0,2 Hz – 0,3 Hz. In diesem Bereich liegt auch die erste Flügelharmonische moderner Windkraftwerke.

Körperorgane und -regionen werden deutlich unter 8 Hz in Eigenschwingung versetzt, was bei Langzeitexposition zu Entartung von Körperzellen führen kann.
Siehe
Körperreaktion über die gesamten Frequenzbereich
Nachweis in zahlreiche Studien
z.B.  Salt, Enbom, Drexl, Vahl …
siehe: A- und G-Bewertung (Anhang B) sind für Infraschallemissionen unterhalb 8 Hz ungeeignet und liefern keine aussagekräftigen Ergebnisse.

Infraschall ist grundsätzlich linear zu messen.

 

  1. Beurteilung tieffrequenter Geräusche in diesem Dokument

    Dieses Dokument beschreibt ein objektives Mess- und Beurteilungsverfahren der tieffrequenten Geräusche ohne den Vergleich mit einer Wahrnehmungsschwelle. Vorteil dieses Verfahrens ist, dass auch Schalle mit niedrigen Pegeln in das Beurteilungsverfahren einfließen. Üblicherweise werden Schallpegelmessungen zur Beurteilung von Geräuschimmissionen A-bewertet. Dabei entsteht eine Einzahlangabe zur Beschreibung der Geräuschstärke in Dezibel. Auch das Verfahren in diesem Dokument basiert auf der A-Bewertung, erweitert diese unterhalb von 20 Hz jedoch über die normierten Grenzen nach unten bis zur Terzband-Mittenfrequenz 8 Hz (siehe dazu auch Anhang B). Hingegen verwendet das ergänzende informatorische Beurteilungsverfahren für den Infraschall die G-Bewertung. Die auf diese Weise erfolgte Beurteilung ist vorläufig. Ein belastbares Verfahren bedarf noch weiterer Untersuchungen und Erkenntnisse.
Forderung   Änderung Begründung
Verwendung linearer Schallpegelmessung anstatt A- bzw. G-bewerteter Messungen, da es geeignete Messgeräte für die lineare Messung gibt. fachlich Hinzufügung des Satzes:
Die Messungen erfolgen linear (dBZ) im Frequenzbereich von 0,1 Hz bis 200 Hz.

Streichung der Sätze 2-7
A- bzw. G-Bewertung sind für den Infraschallbereich besonders unterhalb 8 Hz nicht geeignet.

Die A-Bewertung wurde entwickelt, um das Hörempfinden des menschlichen Ohres nachzubilden. In einem Frequenzbereich von 1000 Hz bis 8000 Hz ist der A-Filter gut geeignet. Hingegen im Infraschallbereich (< 20 Hz)  ist die Dämpfung so hoch, dass hier die Anwendung des A-Filters zu falschen Ergebnissen führt.
Das Gleiche gilt für den G-Filter, der zur Beurteilung von Infraschallfrequenzen oberhalb von 8 Hz entwickelt wurde.

Außerdem ist der A-Filter für Frequenzen unter 10 Hz nicht definiert.

Durch die bei der A-Bewertung und G-Bewertung erfolgende Glättung fallen zudem wesentliche Teile der Infraschallbelastung aus dem relevanten Bereich heraus.

1 Anwendungsbereich

Dieses Dokument beschreibt ein Standard-Verfahren zur Messung und Beurteilung tieffrequenter Geräusche im Bereich der Terzbänder mit den nominalen Mittenfrequenzen von 8 Hz bis 100 Hz. Bei Verdacht auf geräuschbestimmende Anteile in den Terzbändern mit den nominalen Mittenfrequenzen < 8 Hz sollte der Messbereich 1 Hz bis 20 Hz ergänzend betrachtet werden. Neben der Beurteilung im Frequenzbereich 8 Hz bis 100 Hz (normativ) sollte dann zusätzlich eine Beurteilung im Frequenzbereich 1 Hz bis 20 Hz erfolgen. Das Verfahren kann innerhalb (normativ) und außerhalb (informativ) von Gebäuden angewandt werden. Für Immissionen, die aus seltenen kurzzeitigen Ereignissen bestehen (z. B. Sprengungen) werden keine Beurteilungsmaßstäbe bereitgestellt.

Forderung   Änderung Begründung
keine Beschränkung auf 8 Hz (normativ) und 1 Hz (informativ). sondern grundsätzlich
0,1 Hz normativ, also bindend.

Informative Messungen haben keinerlei bindende Wirkung und sind für Planung und Genehmigung irrelevant
fachlich Terzbänder mit den nominalen Mittenfrequenzen von 0.1 Hz bis 200 Hz

Wegfall “informativ”

Streichung der Sätze 2-5
Das Gleichgewichtsorgan reagiert am empfindlichsten auf Frequenzen von 0,2 Hz – 0,3 Hz. In diesem Bereich liegt auch die erste Flügelharmonische moderner Windkraftwerke.

Körperorgane und -regionen werden deutlich unter 8 Hz in Eigenschwingung versetzt, was bei Langzeitexposition zu Entartung von Körperzellen führen kann.
Siehe
Körperreaktion über die gesamten Frequenzbereich
Nachweis in zahlreiche Studien
z.B.  Salt, Enbom, Drexl, Vahl ….
siehe:
A- und G-Bewertung (Anhang B) sind für Infraschallemissionen unterhalb 8 Hz ungeeignet und liefern keine aussagekräftigen Ergebnisse.

Infraschall ist grundsätzlich linear (unbewertet) zu messen.

In Anhang A gibt dieses Dokument informative Hinweise zur Beurteilung tieffrequenter Geräuschimmissionen in schutzbedürftigen Räumen innerhalb von Gebäuden nach DIN 4109‑1:2018‑01 im Bereich der Terzbänder mit den nominalen Mittenfrequenzen von 8 Hz bis 100 Hz.

Forderung   Änderung Begründung
keine Beschränkung auf einen Frequenzbereich von 8 Hz – 100 Hz fachlich Terzbänder mit den nominalen Mittenfrequenzen von 0,1 Hz bis 200 Hz.

Gleichzeitig ist Körperschall zu messen .

Es treten auch Schallimmissionen  unter 8 Hz in Räumen auf.
Zusätzlich wird Körperschall über die Struktur, z.B. Wände, Decken, Boden, emittiert. Die Wechselwirkung dieser beiden Schallformen führen zu gesundheitlichen Belastungen von Personen.

3 Begriffe

3.1 Frequenzbewertung

A
auf nominal 8 Hz bis 100 Hz Terzband-Mittenfrequenz beschränkte A-Bewertung
Anmerkung 1 zum Begriff: Für weitere Erläuterungen siehe Anhang B.

Forderung   Änderung Begründung
Lineare Messung im Infraschallbereich und tieffrequenten Bereich sind mit üblichen Messgeräten möglich. fachlich Streichung des Punktes 3.1 Frequenzbewertung Eine A-Bewertung liefert verfälschte Ergebnisse.
Für den Bereich unterhalb 10 Hz ist der A-Filter nicht definiert.

3.2 Frequenzbewertung

G
auf nominal 1 Hz bis 20 Hz Terzband-Mittenfrequenz beschränkte G-Frequenzbewertung
Anmerkung 1 zum Begriff: Die G-Frequenzbewertung ist in ISO 7196:1995‑03 definiert; siehe auch Anhang B.

Forderung   Änderung Begründung
Lineare Messung im Infraschallbereich und tieffrequenten Bereich sind mit üblichen Messgeräten möglich. fachlich Streichung des Punktes 3.2 Frequenzbewertung Der G-Filter ist für Messungen unterhalb 8 Hz nicht geeignet, da die Dämpfung zu groß wird.

Durch Glättung wird ein Großteil der z.B. bei Windkraftwerken üblichen kurzzeitigen Schallereignisse im Bereich von 0,1 Hz und 4 Hz (Flügelharmonische) nicht berücksichtigt. Der überwiegende Teil der Schallenergie wird bei Windkraftanlagen jedoch in diesem Bereich emittiert.

3.5 Bereich tiefer Frequenzen

Frequenzbereich, der die Terzbänder mit den nominalen Terzband-Mittenfrequenzen von 8 Hz bis 100 Hz umfasst

Forderung   Änderung Begründung
Keine Beschränkung auf den Frequenzbereich von 8 Hz bis 100 Hz fachlich Terzband-Mittenfrequenzen von 0,1 Hz bis 200 Hz umfasst Das Gleichgewichtsorgan reagiert am empfindlichsten auf Frequenzen von 0,2 Hz – 0,3 Hz. In diesem Bereich liegt auch die erste Flügelharmonische moderner Windkraftwerke.

Körperorgane und -regionen werden deutlich unter 8 Hz in Eigenschwingung versetzt, was bei Langzeitexposition zu Entartung von Körperzellen führen kann.
Siehe

Körperreaktion über die gesamten Frequenzbereich
Nachweis in zahlreiche Studien
z.B.  Salt, Enbom, Drexl, Vahl …
siehe:

Infraschall ist grundsätzlich linear zu messen.

3.6 erweiterter Frequenzbereich

Frequenzbereich, der die Terzbänder mit den nominalen Terzband-Mittenfrequenzen von 1 Hz bis 20 Hz umfasst

Forderung   Änderung Begründung
Streichung des Punktes 3.6 fachlich Streichung des Punktes 3.6 erweiterter Frequenzbereich Der Frequenzbereich von 1 Hz – 20 Hz ist in dem zu ändernden Punkt 3.5 Bereich tiefer Frequenzen bereits enthahlten

3.13 tieffrequenter Beurteilungspegel

Lr(8Hz–100Hz)
bandbegrenzte Größe zur Beurteilung der tieffrequenten Geräuschimmission
Anmerkung 1 zum Begriff: Der tieffrequente Beurteilungspegel wird in dB angegeben.

Forderung   Änderung Begründung
Streichung des Punktes 3.13 fachlich Streichung des Punktes 3.13 tieffrequenter Beurteilungspegel Da der Frequenzbereich von 0,1 Hz bis 200 Hz berücksichtigt werden muß, ist eine bandbegrenzende Größe (hier 8 Hz bis 100 Hz) nicht nötig.

4 Symbole und Abkürzungen

Tabelle 1 — Symbole und Abkürzungen

Forderung   Änderung Begründung

Folgende Kenngrößen sind zu löschen:

A, G, KA,i, KG,i, LpTerzAeq,i (nT0), LpTerzGeq,i (nT0), LpTerzAeq,i, LpTerzGeq,i,
Lp(8Hz–00Hz)Zeq, Lp(8Hz–00Hz)Aeq, Lp(1Hz–0Hz)Geq, Lp(8Hz-100Hz)AFmax,1s (nT0), Lp(8Hz-100Hz)AFT (m), Lp(8Hz-100Hz)AFTeq. Lp(8Hz-100Hz)AFmax,
Lr(8Hz–100Hz), Lp(1Hz-20Hz)GFmax,1s (nT0), Lp(1Hz-20Hz)GFT (m), Lp(1Hz-20Hz)GFTeq,
Lr(1Hz–20Hz),
Lp(8Hz–100Hz)AFmax

fachlich

Die Tabelle 1 ist entprechend den in der Rubrik Forderung genannten Kenngrößen mit Formelzeichen, Bezeichnung und Einheit zu kürzen.

Die betroffenen Formeln sind entsprechend anzupassen.

Da der Frequenzbereich von 0,1 Hz bis 200 Hz berücksichtigt werden muß, ohne dass hierfür bei den Messungen oder Betrachtungen ein A-Filter oder G-Filter einzusetzen ist, kann auf alle Kenngrößen verzichtet werden, die sich auf den A-Filter, den G-Filter sowie auf die bandbegrenzenden Frequenzbereiche von 8 Hz bis 100 Hz und 1 Hz bis 20 Hz beziehen.

 

5 Messung von tieffrequenten Geräuschen und Infraschall

5.1 Messgrößen

Messgrößen sind die Terzschalldruckpegel LpTerzZeq und die Terzschalldruckpegelverläufe LpTerzZFmax,1s (nT0). Die Pegelverläufe sind in einem Zeitraster von 1 s zu erfassen.

Forderung   Änderung Begründung
Das Zeitraster von 1s ist zu lange. Das Zeitraster ist auf 1/100 s zu kürzen fachlich Die Pegelverläufe sind in einem Zeitraster von 1/100 s zu erfassen. Bei einem Zeitraster von 1s werden kurzzeitige laute Ereignisse nicht erfasst. So sind die Dauer der Schallemissionen der Flügelharmonischen von Windkraftanlagen deutlich kürzer als 1s und würden somit nur unzureichend erfasst werden, was zu einer Fehlbeurteilung der vorhanden Lärmbelastung im Infraschallbereich führt.

Diese Messgrößen sind für die Terzbänder mit den nominalen Mittenfrequenzen von 8 Hz bis 100 Hz zu ermitteln. In Sonderfällen, wenn geräuschbestimmende Anteile im Bereich unterhalb des Terzbandes mit der nominalen Mittenfrequenz 8 Hz erwartet werden können, sollte der Messbereich bis 1 Hz erweitert werden. Insbesondere bei Messungen unter 8 Hz sind die besonderen Anforderungen an Schallmessungen im Infraschallbereich zu beachten

Forderung   Änderung Begründung
Keine Beschränkung des Frequenzbereiches in den Terzbändern mit den nominalen Mittenfrequenzen von 8 Hz bis 100 Hz. Satz 1 ist entsprechend zu ändern.

Keine Sonderfälle mit einem Messbereich von 1 Hz bis 20 Hz
fachlich …Terzbänder mit den nominalen Mittenfrequenzen von 0,1 Hz bis 200 Hz zu ermitteln

Satz 2 ist zu streichen.
Das Gleichgewichtsorgan reagiert am empfindlichsten auf Frequenzen von 0,2 Hz – 0,3 Hz. In diesem Bereich liegt auch die erste Flügelharmonische moderner Windkraftwerke.

Körperorgane und -regionen werden deutlich unter 8 Hz in Eigenschwingung versetzt, was bei Langzeitexposition zu Entartung von Körperzellen führen kann.
Siehe

Körperreaktion über die gesamten Frequenzbereich
Nachweis in zahlreiche Studien
z.B.  Salt, Enbom, Drexl, Vahl …
siehe:

Da über den gesamten Frequenzbereich von 0,1 Hz bis 200 Hz gemessen wird, sind separate Messungen im Bereich von 1 Hz bis 20 Hz nicht nötig.

Infraschall ist grundsätzlich linear zu messen.

5.2 Meßgeräte

kein Text hinterlegt

Forderung   Änderung Begründung
Verwendung von mikrobarometrischen Meßgeräten fachlich Zur Erfassung von Körperschall sind mikrobarometrische Meßgeräte einzusetzen. Luftschall und Körperschall treten im Infraschallbereich immer gemeinsam auf und stehen in einer Wechselwirkung.
Die Erfassung des Körperschalls ist mit akustischen Meßgeräten nicht möglich. Daher sind für die Messung von Körperschall mikrobarometrische Meßgeräte zu verwenden.

5.6.1 Einschwingzeiten und Mittelungszeiten

Messungen im Bereich von 1 Hz sind technisch möglich. Beschränkungen, Messunsicherheiten und Messbedingungen wie z. B. Einschwingzeiten für diesen Frequenzbereich sind anzugeben. Das Einschwingverhalten von einem Filter bei hoher Flankensteilheit kann mit einem deutlichen Überschwingen verbunden sein. Das kann sich unmittelbar auf das Erfassen eines Maximalwertes auswirken. Deshalb sind die ersten 5 s nach dem Start einer Messung im Weiteren nicht zu verwerten.

Forderung   Änderung Begründung
Ausweitung des Meßbereiches auf 0,1 Hz. Satz 1 ist entsprechend zu ändern. fachlich Messungen im Bereich von 0,1 Hz sind technisch möglich. Moderne Meßgeräte sind in der Lage bis 0,1 Hz zu messen

5.6.2 Betrachteter Frequenzbereich

Die Messgrößen sind für die Terzbänder mit den nominalen Mittenfrequenzen von 8 Hz bis 100 Hz zu ermitteln.
Wenn geräuschbestimmende Anteile im Bereich unterhalb des Terzbandes mit der nominalen Mittenfrequenz 8 Hz erwartet werden können, ist der Messbereich bis 1 Hz (siehe C.6) zu erweitern.

Forderung   Änderung Begründung
Keine Beschränkung des Frequenzbereiches in den Terzbändern mit den nominalen Mittenfrequenzen von 8 Hz bis 100 Hz. Satz 1 ist entsprechend zu ändern.

keine Meßbereichserweiterung auf 1 Hz
fachlich …Terzbänder mit den nominalen Mittenfrequenzen von 0,1 Hz bis 200 Hz…

Satz 2 ist zu streichen.

Das Gleichgewichtsorgan reagiert am empfindlichsten auf Frequenzen von 0,2 Hz – 0,3 Hz. In diesem Bereich liegt auch die erste Flügelharmonische moderner Windkraftwerke.

Körperorgane und -regionen werden deutlich unter 8 Hz in Eigenschwingung versetzt, was bei Langzeitexposition zu Entartung von Körperzellen führen kann.
Siehe

Körperreaktion über die gesamten Frequenzbereich
Nachweis in zahlreiche Studien
z.B.  Salt, Enbom, Drexl, Vahl …
siehe:

6 Beurteilungsverfahren und Auswertung

6.1 Allgemeines

Wesentlicher Bestandteil des Beurteilungsverfahrens ist im Frequenzbereich von 8 Hz bis 100 Hz (nominale Terzband-Mittenfrequenzen) die A-Bewertung, auf den sich als Standard die belastbare Beurteilung bezieht. Die Auswertung im erweiterten Frequenzbereich (1 Hz bis 20 Hz) hat im Ergebnis nur informativen Charakter. Die Berechnungen werden gesondert auf Basis der G-Bewertung durchgeführt.

Forderung   Änderung Begründung
Der Text des Abschnittes 6.1 Allgemeines ist komplett zu streichen und durch folgenden Text zu ersetzen: fachlich Das Beurteilungsverfahren ist auf den Frequenzbereich von 0,1 Hz bis 200 Hz anzuwenden.
Belastungen durch Schallemissionen im Infraschallbereich sind durch ein auf der A-Bewertung basierendem Beurteilungsverfahren nicht zu erfassen.
Die Betrachtung des Frequenzbereiches von 0,1 Hz bis 8 Hz ist essenzieller Bestandteil des Beurteilungsverfahrens. Berechnungen erfolgen linear und nicht auf Basis einer G-Bewertung.

Das Gleichgewichtsorgan reagiert am empfindlichsten auf Frequenzen von 0,2 Hz – 0,3 Hz. In diesem Bereich liegt auch die erste Flügelharmonische moderner Windkraftwerke.

Körperorgane und -regionen werden deutlich unter 8 Hz in Eigenschwingung versetzt, was bei Langzeitexposition zu Entartung von Körperzellen führen kann.
Siehe
Körperreaktion über die gesamten Frequenzbereich
Nachweis in zahlreiche Studien
z.B.  Salt, Enbom, Drexl, Vahl …
siehe:
Da über den gesamten Frequenzbereich von 0,1 Hz bis 200 Hz gemessen wird, sind separate Messungen im Bereich von 1 Hz bis 20 Hz nicht nötig.

Infraschall ist grundsätzlich linear zu messen.

6.2.1 Beurteilungsgrößen

Unabhängig davon, ob das Geräusch einen, mehrere oder keinen deutlich hervortretenden Einzelton enthält, ist der bandbegrenzte A-bewertete äquivalente Dauerschallpegel Lp(8Hz–100Hz)Aeq im betrachteten Frequenzbereich als Grundlage für die Beurteilung anzusetzen. Spektrale Auffälligkeiten werden beim Beurteilungspegel Lr(8Hz-100Hz) zusätzlich durch den Zuschlag Kf, zeitliche Auffälligkeiten durch den Zuschlag Kt berücksichtigt. Zudem geht das Verhältnis von Gesamteinwirkdauer zur Beurteilungszeit in die Beurteilung ein (siehe Gleichung (2)):

Forderung   Änderung Begründung
bandbegrenzende A-bewertete äquivalente Dauerschallpegel sind nicht zu berücksichtigen.
Satz 1 und 2 sind entsprechend zu ändern
fachlich …ist der äquivalente Dauerschallpegel LpZeq im betrachteten Frequenzbereich…
…werden beim Beurteilungspegel Lr….

Die Gleichung ist entsprechend anzupassen.
 

8 Unsicherheitsbetrachtung

Die Messung unterliegt den typischen Unsicherheitsfaktoren wie andere Messverfahren. Für die Messung des A-bewerteten äquivalente Dauerschallpegels Lp(8Hz–100Hz)Aeq wird von einer Unsicherheit von 3 dB ausgegangen. Für die Zuschläge wird von einer Unsicherheit von jeweils 2 dB ausgegangen.

Forderung   Änderung Begründung
Streichung des Punktes8 fachlich Streichung des Punktes 8 ” Unsicherheitsbetrachtung” Im Infraschallbereich muß grundsätzlich linear, also ohne Filter, gemessen werden.
Dadurch entfällt die “Unsicherheitsbetrachtung” für A-Bewertung.
Hilfsweise: Zuschlag von 6dB statt 3dB

2 Kommentare

  1. Hallo,
    kann mir jemand sagen, wie ich den Kommentar, den ich in dem DIN-Entwurf-Text verfasst habe, absenden kann? Finde nur den Button “Erstellen”, aber nicht “Kommentar absenden”.

    1. “Erstellen” ist das DIN-Wort für “Kommentar absenden 😉
      Tatsächlich wird Ihr Kommentar abgespeichert, also erstellt. Sie können ihn unter “Meine Stellungnahmen” einsehen, bearbeiten oder löschen.
      Gespeicherte Kommentare stehen dem DIN-Ausschuß nach Beendigung der Einwendungsfrist zur Einsicht und Beratung zur Verfügung.

Kommentare sind geschlossen.