“Die Verlustrate liegt schon jetzt fast in der Größenordnung der Nachwuchsrate”
Schleswig-Holstein:
Viele Vergiftungsfälle bei Rotmilanen
Das Landesamt für Landwirtschaft und Umwelt in Flintbek schlägt Alarm: Elf tote Rotmilane sind in den letzten drei Jahren östlich und südöstlich von Neumünster entdeckt worden. In neun Fällen ist Gift die Todesursache. Ob ein Zusammenhang zu den geplanten Windkraftanlagen besteht, ist ungeklärt.
Zusammenfassung der letzten aufgefundenen Fälle nach dem Bericht von Frank Scheer im shz:
“Rotmilane sind streng geschützt. Elf tote Vögel sind in den letzten drei Jahren in der Nähe von Neumünster entdeckt worden. Das Landesamt für Landwirtschaft und Umwelt in Flintbek schlägt Alarm.”
“Rendswühren
Die letzten Fälle stammen aus März und April. Dem Landesamt sind vier tote Rotmilane mit Vergiftungsverdacht gemeldet worden. […] Drei Vögel sind von einem Jäger dicht beieinander in Rendswühren im Kreis Plön gefunden worden. […]
Verbotenes Insektenmittel nachgewiesen
Bei zwei Vögeln wurde ein hochtoxisches Insektenbekämpfungsmittel nachgewiesen[…]. Beim dritten Vogel, einem Männchen, das unmittelbar neben dem dazugehörenden Weibchen lag, blieb die Todesursache unklar – ein Zusammenhang mit der Vergiftung des Weibchens sei aber nicht auszuschließen [….]
Schrotkörner im Körper entdeckt
Röntgenbilder der Vögel zeigen außerdem, dass das Weibchen kurz vor der Eiablage stand. Außerdem wurden bei zwei Rotmilanen Schrotkörner im Körper gefunden […]
Weitere Vergiftung in Rickling
Bei einem weiteren Rotmilan-Totfund 2020 in der Gemeinde Rickling im Kreis Segeberg deuteten die Fundumstände ebenfalls auf eine Vergiftung hin […] Die Funde bei Rendswühren und Rickling stehen in räumlicher Nachbarschaft zu zwei im Jahr 2019 nachgewiesenen Vergiftungen bei Groß Kummerfeld und Gönnebek, bei denen ein Brutpaar und ein Einzelvogel betroffen waren.
2018 gab es Fall in Daldorf
Etwas weiter südöstlich gab es 2018 bei Pettluis in Daldorf einen weiteren belegten Vergiftungsfall, bei dem fast eine ganze Rotmilan-Familie ums Leben kam. Drei verendete Jungtiere wiesen Vergiftungen auf, ein Alttier wurde vergiftet im Nahbereich des Horstes gefunden. lediglich ein Jungtier überlebte und konnte später wieder ausgewildert werden.
Landesamt für Landwirtschaft und Umwelt geht von Dunkelziffer aus
Die besorgniserregend hohe Anzahl an Meldungen zeige, dass viele kundige Menschen in der Natur unterwegs sind und verdächtige Beobachtungen weitergeben. Es müsse aber von einer Dunkelziffer ausgegangen werden, da sicher nicht alle toten Vögel entdeckt werden, so der Pressesprecher. Im Frühjahr 2019 wurden tote Rotmilane in Großharrie entdeckt.[…]
Polizei ermittelt in alle Richtungen
Ob ein Zusammenhang mit den vielen Arealen für Windkraftanlagen besteht, die in der Region vorgesehen sind, erscheint möglich, ist aber nicht belegt. (siehe Kasten “Cui bono”) Die Betreiber von Anlagen müssen Auflagen beachten und einen Schutzkreis um die Horste beachten. Verschiedene Motive für die Taten werden geprüft, die Polizei ermittelt in alle Richtungen, machte Martin Schmidt deutlich.
Rotmilan ist streng geschützt
Rotmilane gehören wie alle Greifvögel zu den streng geschützten Arten. Jede Art der Nachstellung verstößt gegen Jagd-, Naturschutz- und Tierschutzrecht und kann als Straftat mit empfindlichen Geld- oder Freiheitsstrafen von bis zu 50.000 Euro oder einer Haftstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden, betonte Schmidt. (Siehe Kaste “windwahn Forderung”)
Hinweise ans Landesamt in Flintbek
Das Umweltministerium, die Ornithologische Arbeitsgemeinschaft SH und der Landesjagdverband haben 2008 die Kieler Erklärung zum Schutz der Greifvögel unterzeichnet, in deren Rahmen die Kosten für die Untersuchung von toten Greifvögeln vom Land übernommen werden können. Wer einen toten Greifvogel findet, bei dem die Umstände auf eine illegale Handlung hindeuten, wird gebeten, sich mit dem LLUR in Flintbek, Tel. 04347/704-0, oder der Unteren Naturschutzbehörde des jeweiligen Keises in Verbindung zu setzen.”
Alles lesen!
Mit Dank für die Info an Volker Heidemann!
[box title=”Cui bono?” border_width=”3″ border_color=”#70aa00″ border_style=”solid” icon=”exclamation” icon_style=”border” icon_shape=”box” align=”justify”]
Ein Blick in die Regionalplanentwürfe zum weiteren Windkraftausbau von S-H und man erkennt deutlich, wer auch vor kriminellen Handlungen nicht zurückschreckt, um in den genannten Gemeinden und Regionen seine Flächen-Gier für Windkraftprofite durchzusetzen:
Planungsraum 1
https://bolapla-sh.de/verfahren/0ef09cab-0215-11ea-9ea5-0050569710bc/public/detail
Planungsraum 2
https://bolapla-sh.de/verfahren/4c16387b-0216-11ea-9ea5-0050569710bc/public/detail
Planungsraum 3
https://bolapla-sh.de/verfahren/9435f0b0-021d-11ea-9ea5-0050569710bc/public/detail
Landesentwicklungsplan Windenergie
https://bolapla-sh.de/verfahren/467271c8-0220-11ea-9ea5-0050569710bc/public/detail
„Die Schlussfolgerung kann deshalb nach Biologe Immo Vollmer* aber nur sein, konsequent keine WKA mehr in Gebieten zu errichten, in denen Milane ebenso wie Bussarde nisten oder des öfteren Nahrung suchen. Ansonsten wird der Rotmilan, der in Deutschland sein weltweit größtes Verbreitungszentrum hat, hier keine Zukunft mehr haben, denn die Verlustrate liegt schon jetzt fast in der Größenordnung der Nachwuchsrate.“ Naturschutzinitiative e.V.
*Immo Vollmer ist Biologe und Naturschutzreferent der NI
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[box title=”Windwahn-Forderung überarbeitet:” border_width=”3″ border_color=”#70aa00″ border_style=”solid” icon=”exclamation” icon_style=”border” icon_shape=”box” align=”justify”]
Sperrklausel für Naturfrevel-Flächen mit Vogeltötungen
Die Flächenplanung zugunsten von Windkraftprojekten in SH sieht vor, dass dort, wo geschützte und gefährdete Arten getötet wurden (vergiftet, getötet in Schlagfallen, erschossen oder mittels Pfeilen erlegt, Horstbäume gefällt, Gelege und/oder Nester zerstört oder entfernt etc.) in den darauffolgenden fünf Jahren keine Windkraftplanung zulässig ist.
Nachdem diese Ausschlussdauer, die seit langem besteht, offensichtlich nicht ausreichend war, hatten wir in unserer Windwahnforderung zum Thema eine 10jährige Ausschlussphase gefordert.
Da die grausamen, kriminellen Handlungen gegen die Tiere und das Bundesnaturschutzgesetz jedoch weiter anhalten, sogar im Ringen profitgieriger Projektierer, Landverpächter und Betreiber um immer weniger Flächen, immer noch zunehmen, sollten Windkraftplanungen auf den betroffenen Fächen mit sofortiger Wirkung dauerhaft ausgeschlossen werden.
Dafür spricht auch die Tatsache, dass bisher in S-H und anderen Bundesländern kein Fall mit den oben beschriebenen, hohen Geld- und Gefängnisstrafen geahndet wurde. Zudem wurden die Straftaten eher als Kavaliersdelikte, vielleicht auch im Sinne einer Art Selbsthilfe als zulässige Kleinkriminalität zur Selbstbereicherung behandelt, falls die Täter aus Versehen einmal gefasst wurden.
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Weitere Berichterstattung dazu:
Im Landkreis Vorpommern-Greifswald wurden innerhalb von zwei Jahren über 40 Horste vernichtet, davon über 20 im Süden des Amtsbezirks Löcknitz-Penkun. Trotzdem hält der Regionale Planungsverband Vorpommern an der Ausweisung der betroffenen Lebensräume als Windeignungsgebiete fest und belohnt und ermutigt auf diese Weise die Straftäter.
Dokumentiert im Film “Wildvögel gegen Windräder”: https://www.youtube.com/watch?v=GOO1_M-F7sw
Vgl. dazu https://sternkekandidatkreistagvg.wordpress.com/2020/04/28/wildvogel-gegen-windrader/ sowie die Petition auf change.org http://chng.it/2tCpBnTH
Unsere Gemeinde Hundhaupten/Thüringen kämpft schon monatelang gegen WKA im Wald. Die Anlagen gefährden sowohl Bürger als auch eine in der Nähe befindliche Hochleistungs-Kuherde (etwa 500m). Desweiteren befindet sich in der Kirche Sankt Annen die bedeutenste Wochenstube der Fledermausart “Großes Mausohr”. Die WKA würden massiv in das Jagdhabitat dieser streng nach EU- und bundesdeutschem Recht geschützten Tiere eingreifen.