VGH-Urteil: Zugunsten von Rot- und Schwarzmilanen, Baumfalken und Wespenbussarden

VGH Baden-Württemberg bestätigt VG Urteil zu Orlach 6 in Braunsbach

StN.de berichtet über Artenschutzurteile und WEA-Rückbaupflichten

In Brutgebiet gebaut
Nagelneuem Windrad droht der Abriss

Von Arnold Rieger 15. Januar 2018

Im Südwesten wäre es eine Premiere: Weil das Genehmigungsverfahren fehlerhaft war, droht einer Windkraftanlage bei Braunsbach der dauerhafte Stillstand. Der Grund: Sie liegt im Brutgebiet geschützter Vogelarten.

Braunsbach – Naturschützer fordern erstmals im Südwesten den Abriss einer nagelneuen, 150 Meter hohen Windkraftanlage. Die ersten rechtlichen Schritte sind ihnen bereits gelungen: Nachdem das Verwaltungsgericht Stuttgart vor knapp einem Jahr den Betrieb der fertig gebauten Anlage „Orlach 6“ bei Schwäbisch Hall vorläufig gestoppt hatte, bestätigte nun der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) diesen Beschluss. Nun müsse der Betreiber die Anlage „schleunigst abbauen“, sagte Johannes Enssle, Landeschef des Naturschutzbundes (Nabu). Das Windrad sei mitten in das Brutgebiet von vier geschützten Greifvogelarten gebaut worden und hätte nicht genehmigt werden dürfen.
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Hintergrund:

Der Rückbau von Windrädern ist Pflicht Stillgelegte Windkraftanlagen müssen nach den Vorgaben des Baugesetzbuches (§35, Absatz 5, Satz 2) abgerissen und beseitigt werden. Auch die Bodenversiegelung, Leitungen, Wege und Plätze müssen die Eigentümer rückgängig machen. Dazu verlangt die Genehmigungsbehörde eine Verpflichtungserklärung und finanzielle Rücklagen oder eine Bürgschaft.

Der Rückbau eines solchen Kraftwerks ist nicht trivial: Das Fundament der über 100 Meter hohen Türme besteht aus tausenden Tonnen Stahlbeton, damit es die gewaltigen Lasten tragen kann. Die Kosten der Beseitigung sind entsprechend hoch. Nordrhein-Westfalen zum Beispiel verlangt 6,5 Prozent der Gesamtinvestitionskosten als Sicherheitsleitung. Das wären bei zwei Millionen Euro also 130 000 Euro für den Rückbau. Berechnungen für die Rückbaukosten weichen jedoch stark voneinander ab.

Alles lesen:
https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.in-brutgebiet-gebaut-nagelneuem-windrad-droht-der-abriss.fe3cac3d-5681-40f9-9581-1be42df094a5.html

Zum Ersturteil des VG

Fehlende UVP – VG Stuttgart urteilt zugunsten des Rotmilans

Wir berichteten:

Fehlende UVP – VG Stuttgart urteilt zugunsten des Rotmilans

Abbau von Windkraftanlagen

Wohin mit alten Windrädern?

Von Arnold Rieger 14. März 2018 – 17:28 Uhr

Der Rückbau vieler Windkraftanlagen steht an, wenn ab 2020 die staatliche Förderung endet. Die Entsorgung moderner Rotorblätter ist noch ungelöst. Und der Umweltminister sagt:
Der Beton muss komplett raus.
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Tausende Tonnen Stahlbeton

Den FDP-Abgeordneten Andreas Glück bewegt aber noch eine weitere Frage: Was passiert mit den mehrere Meter tiefen Fundamenten, auf denen die Windräder gründen? Bis zu 3800 Tonnen Stahlbeton sind laut Umweltministerium für neuere Anlagen nötig, die zwischen 1990 und 2000 gebauten kommen mit bis zu 900 Tonnen aus. Minister Franz Untersteller beharrt darauf, dass „alle ober- und unterirdischen Anlagen und Anlagenteile einschließlich der Fundamente“ beseitigt werden.

Doch in den Verträgen, die das Land mit Windkraftinvestoren schließt, die ihre Anlagen auf staatlichen Flächen bauen, steht etwas Anderes: „Bis auf eine Tiefe von mindestens zwei Meter unter Geländeoberkante“ sei das Fundament abzutragen, heißt es dort. Letzteres wäre für Glück „mit Blick auf die Folgen für den Wald inakzeptabel“. Agrarminister Peter Hauk, der die Gestattungsverträge verantwortet, müsse deshalb darin Klarheit schaffen, was das Land von den Windmüllern erwartet.

Alles lesen:
https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.abbau-von-windkraftanlagen-wohin-mit-alten-windraedern.1708158c-b057-42f2-86d6-552b7d85d6fb.html

Umgang   mit   Windenergie-Altlasten   nach   Auslaufen   der  Förderung  nach  dem  Erneuerbare-Energien-Gesetz  ab  den 2020er-Jahren

Antrag der Abg. Andreas Glück u. a. FDP/DVP
und Stellungnahme des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft

Landtag von Baden-Württemberg

16. Wahlperiode
Drucksache 16 / 3466  vom 02. 02. 2018

https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/3000/16_3466_D.pdf
Mit Dank an Gerti für die Info!