Großer Erfolg für Wespen- und Mäusebussarde und den europäischen Natur- und Artenschutz!

Der Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI) informiert in ihrer EILMELDUNG vom 28.01.2020:

Genehmigung von Windenergieanlagen in Butzbach/Hessen ist rechtswidrig und wurde aufgehoben!

Wespenbussard (c) windwahn.com
Wespenbussard (c) www.windwahn.com/wildtiersichtung.de

“Die vom Regierungspräsidium Gießen am 12.10.2018 erteilte Genehmigung für drei Windenergieanlagen im Butzbacher Stadtwald ist rechtswidrig. Der Genehmigungsbescheid wurde nach dem Erörterungstermin am 22.01.2020 vom Verwaltungsgericht am 28.01.2020 aufgehoben. Der Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI) hatte gegen das Land Hessen vor allem deshalb geklagt, weil nach seiner Ansicht die Genehmigung gegen europäisches Recht verstößt. So wurden Ausnahmen vom Tötungsverbot beim Wespen- und Mäusebussard zugelassen, die mit der europäischen Vogelschutzrichtlinie nicht zu vereinbaren sind.

„Dieses Urteil ist ein wichtiger Meilenstein für den europäischen Natur- und Artenschutz und in Deutschland“, erklärte Harry Neumann, Landesvorsitzender der Naturschutzinitiative e.V. (NI). Der Umweltverband wurde erfolgreich durch die Kanzlei Habor, Göttingen, vertreten.

Mehr Informationen folgen, sobald die Urteilsbegründung vorliegt.”

Gratulation und Dank an die NI im Namen der Artenvielfalt!
JR

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