Beweise für ungeeignete Messungen des LUBW häufen sich

Vorlage für Gerichtsverfahren zum Thema “Gesundheitsgefährdung im Nahfeld von Windrädern”

von Dr.Wolfgang Hübner

LUBW:
„Infraschall wird von einer großen Zahl unterschiedlicher natürlicher und technischer Quellen hervorgerufen. Er ist alltäglich und überall anzutreffender Bestandteil unserer Umwelt. Windkraftanlagen leisten hierzu keinen wesentlichen Beitrag. Die von ihnen erzeugten Infraschallpegel liegen deutlich unterhalb der Wahrnehmungsgrenzen des Menschen. Es gibt keine wissenschaftlich abgesicherten Belege für nachteilige Wirkungen in diesem Pegelbereich.“

Dieses von allen deutschen Ämtern und Behörden seit Jahren wiederholte Fazit des LUBW  wird durch die folgenden Erläuterungen in den Punkten 1. bis 10., durch die beiden Hübner-Experimente und seit Beendigung der Ceranna-Langzeitstudie in 2016 durch die Messungen der BGR widerlegt.

Dr. Hübner:
“Die Messungen der LUBW sind nicht geeignet, um die mögliche Gesundheitsgefährdung von Windenergieanlagen zu beurteilen.”

Nutzen Sie die Vorlage für Ihre Argumentationen in Stellungnahmen, in der Auseinadersetzung mit Ämtern und Behörden, bei der Aufklärung von Politikern, Medienvertretern, Ärzten und Mitbürgern und für Ihre Gerichtsverfahren – mit Dank an Dr.Wolfgang Hübner für diese Hilfestellung!
JR

Anm. der Red.: Im Text finden Sie auf den Seiten 2, 3 und 8 den Ausdruck “Ansprechschwelle”.
Dieser Begriff aus der Messtechnik entspricht dem von uns verwendeten Begriff “(Ein)Wirkschwelle”, im Gegensatz zu dem von Behörden und Lobbyisten eingeführten unzutreffenden Begriff “Wahrnehmungsschwelle”, auf den wir uns in den Jahren des internationalen Erfahrungsaustausches und der Aufklärung verständigt haben, da er gleichzeitig die Auswirkung auf den Organismus in Exposition gegenüber einer Noxe berücksichtigt (Exposure threshold /Effective threshold).

In der folgenden pdf finden Sie eine Hilfestellung für Ihre Klagen

Vorlage für Gerichtsverfahren

von Dr. Wolfgang Hübner 29.03.2020
 
“Beklagt wird folgender Punkt: Der LUBW Bericht zu den Messprojekten 2013 bis 2015 (aktualisiert November 2016) ist nicht geeignet, um die Gesundheitsgefährdung der Anlieger von Windrädern infolge von Schalldruckwellen (Infraschall) im Bereich von 0 bis 10 Hz zu beurteilen.  Da dieser Bericht eine wesentliche Grundlage im Genehmigungsverfahren von Windrädern in Deutschland ist, auf welche sich die Genehmigungsbehörden berufen, ist somit die Rechtmäßigkeit bisheriger und laufender Genehmigungsverfahren bezüglich der Gesundheitsgefährdung von Anliegern in Frage zu stellen.”

In der Anlage:

Gesundheitsgefährdung im Nahfeld von Windrädern
in der Revision 28.03.2020

von Dr. Wolfgang Hübner

Mit Dank an Dr. Hübner!

Beachten Sie auch vorangegangene Veröffentlichungen von Dr.Hübner

Downloads:

Beachten Sie auch vorangegangene Veröffentlichungen von Dr.Hübner


Hübner Experiment II – Teilchenwaagenexperiment ./. Hintergrundrauschen

Hübner Experiment I

Spannender Diskurs

Gesundheitsgefährdung im Nahfeld von Windrädern

Veröffentlichung zur Langzeitstudie ” Der unhörbare Schall  von Windkraftanlagen” Ceranna et al von April 2004 bis Dezember 2016

Entscheidung des Obersten Gerichtshofes in Irland im Dezember 2019: A-Bewertung obsolet