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Neues zur Flächenplanung im Windwahnland SH
Geänderter Kriterienkatalog zulasten von Natur-, Denkmal- und Gewässerschutz für 1000m Abstände dort, wo es keine Vorbelastung durch WEA gibt….
Ende August Auslegung der neuen Planentwürfe – anschliessend viermonatige Anhörung für Ihre zweiten Stellungnahmen!!!
Aus der Veröffentlichung der Landesregierung ” Windenergie Flächenplanung”
Die Landesregierung hat sich vorgenommen, die gesamte Windenergie-Regionalplanung auf den Prüfstand zu stellen. Dies betrifft insbesondere das gesamträumliche Plankonzept mit dem Kriterienkatalog für die Ausweisung der Vorranggebiete sowie das Repowering-Konzept
z.B. zum
Umgang mit Ausnahmeanträgen
Die gesetzlich vorgesehene Kombination aus Moratorium und Ausnahmesteuerung hat sich bewährt. Über dieses Ausnahmeverfahren wird derzeit der weitere Windkraftausbau in Schleswig-Holstein gesteuert. Seit Einführung des Moratoriums haben rund 380 Windkraftanlagen eine Ausnahme erteilt bekommen. Mit fortschreitender Plankonkretisierung sollen in der Vorranggebietskulisse weitere Ausnahmen zugelassen werden.
Anträge außerhalb der vorgeschlagenen Vorranggebietskulisse können keine Ausnahmezulassung bekommen. Vertieft geprüft werden nur Anträge, die in Vorranggebieten liegen, die sich vom ersten zum zweiten Entwurf bestätigt haben. Auf diese Weise wird auch sichergestellt, dass zu den infrage kommenden Flächen eine Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt ist.
und zu den Themen
Auswertung der Stellungnahmen zum ersten Entwurf
Zeitplan
“Die
neuen Planentwürfe sollen voraussichtlich Ende August 2018 von der Landesregierung beschlossen werden. Anschließend werden die allgemeine Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange im Rahmen einer
zweiten Anhörung erneut die Möglichkeit haben, zu den Planentwürfen Stellung zu nehmen. Nach Auswertung der Stellungnahmen wird entschieden, ob ein endgültiger Plan festgesetzt werden kann oder ob es ggf. eine abschließende dritter Anhörung geben muss.”
! Überarbeitung des Kriterienkatalogs !
“
Eine Reihe von Tabu- und Abwägungskriterien im Bereich Infrastruktur, Denkmal-, Natur- und Gewässerschutz wurden dahingehend geändert, dass bestimmte Bereiche des Landes für die Windenergienutzung geöffnet wurden. Die daraus resultierenden Flächengewinne werden genutzt, um
höhere Siedlungsabstände von 1.000 Metern in den Fällen möglich zu machen, in denen es keine Vorbelastung durch Windkraftanlagen gibt.”
Grundsatzentscheidungen zum Plankonzept
“Dies sind zum Beispiel:
Entlastung der Kommunen von den Aufgaben der Windenergieplanung….”
Moratorium verlängert
Alles lesen!
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Windenergieflaechen/_documents/Wie_geht_es_weiter.html
Hans-Joachim Grote:
[box title=”” border_width=”3″ border_color=”#70ad00″ border_style=”solid” icon=”quote-right” icon_style=”border” icon_shape=”box” align=”justify” text_color=”#000000″]”Durch diesen Zwischenschritt können wir bis zu 200 Ausnahmeverfahren wieder aufnehmen.”[/box] Video
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Windenergieflaechen/_documents/Ausnahmesteuerung.html – Inkl. aller Planungsraumkarten!
Achtung: Hier geht es zunächst um Ausnahmegenehmigungen während des Moratoriums.
Anträge von Projektierern und Vorhabensträgern können hier genehmigt und zügig realisiert werden!
file:///C:/Users/User/AppData/Local/Temp/pdf_KarteGebietskulisseAusnahmepruefungenPlanungsraum_3_West.pdf
Weitere Infos
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Windenergieflaechen/_documents/planentwuerfe_veroeffentlicht.html
Windenergierecht:
http://k-wer.net/wp-content/uploads/2018/06/WER-aktuell-2-2018.pdf