Mangelhafte Unterschriftenprüfung – Volksinitiative Mitbestimmung reicht Klage ein

Pressemitteilung der Piratenpartei

[box title=”” border_width=”3″ border_color=”#70ad00″ border_style=”solid” icon=”quote-right” icon_style=”border” icon_shape=”box” align=”justify” text_color=”#000000″]”Eine Windenergieplanung ohne jede Rücksicht auf den Bürgerwillen vor Ort ist undemokratisch und unklug. Die betroffenen Bürger dürfen nicht länger für zu dumm erklärt werden, um über das Für und Wider eines Windparks in ihrer Gemeinde selbst zu entscheiden. Die anstehende Entscheidung des Landesverfassungsgerichts über das Recht auf Mitgestaltung des eigenen Lebensumfelds wird richtungsweisend für die Entwicklung der direkten Demokratie in Deutschland sein.”
Patrik Breyer, Piratenpartei[/box]

Donnerstag, 14. Juni 2018

Die Volksinitiative von Gegenwind Schleswig-Holstein, Piratenpartei Schleswig-Holstein und Bürgerinitiativen-Netzwerk Dithmarschen, die das Nein von Gemeinden und Bürgerentscheide gegen Windparks für die Landesplanung verbindlich machen will (vi-mitbestimmung.de), war vom Schleswig-Holsteinischen Landtag wegen 322 angeblich fehlender gültiger Unterschriften für unzulässig erklärt worden.

Die Volksinitiative stellte bei Einsichtnahme in die eingereichten und vom Innenministerium auf Gültigkeit geprüften Unterschriftenlisten Verstöße gegen die gesetzlich geregelte Dokumentationspflicht fest. Auch wurden bei der stichprobenhaften Prüfung durch die Initiatoren Auszählungsfehler gefunden. Beispielsweise wurde eine Unterschrift für ungültig erklärt, weil die zuvor von einem anderen Familienmitglied in die Liste eingetragene Anschrift mit Unterführungszeichen übernommen wurde, anstatt sie noch einmal einzutragen. In vielen Fällen fehlt eine Begründung dafür, warum eine Unterschrift ungültig sein soll.

„Wo Menschen arbeiten, passieren Fehler“, sagt die Gegenwind Vorsitzende und Vertrauensperson der Initiative, Dr. Susanne Kirchhof. „Allerdings ist es für uns nicht nachvollziehbar, dass Unterstützerunterschriften für ungültig erklärt wurden, ohne dass sich die amtlich bestellten Mitarbeiter bei der Prüfung an die Vorschriften halten. Damit steht das ganze Verfahren zur Diskussion.“

„Welche Relevanz hat denn der Bürgerwille überhaupt, wenn das Recht zur Volksinitiative zwar in der Verfassung verankert ist, es im Endeffekt aber kein für die Bürger nachvollziehbares Prüfverfahren gibt?“, fragt Eike Ziehe, Vertrauensperson vom Bürgerinitiativen Netzwerk Dithmarschen. „Wir sind enttäuscht und hoffen, dass infolge unserer Klage auch alle zukünftigen Volksinitiativen mit größerer Sorgfalt behandelt werden.

Die Volksinitiative hat nun beim Verwaltungsgericht die Neuauszählung der Unterschriftenlisten beantragt.

Gleichzeitig wurde beim Landesverfassungsgericht beantragt, die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzesentwurfes der Volksinitiative festzustellen. Susanne Kirchhof weiter: “Damit wäre dokumentiert, dass die Ablehnung einer verbindlichen Mitbestimmung der Bürger vor Ort bei der Regionalplanung Wind keine juristische Notwendigkeit, sondern politisch motiviert ist.“

Die Vertrauensperson Patrick Breyer (Piratenpartei) dazu: “Eine Windenergieplanung ohne jede Rücksicht auf den Bürgerwillen vor Ort ist undemokratisch und unklug. Die betroffenen Bürger dürfen nicht länger für zu dumm erklärt werden, um über das Für und Wider eines Windparks in ihrer Gemeinde selbst zu entscheiden. Die anstehende Entscheidung des Landesverfassungsgerichts über das Recht auf Mitgestaltung des eigenen Lebensumfelds wird richtungsweisend für die Entwicklung der direkten Demokratie in Deutschland sein.”

Insgesamt drängt sich der Eindruck auf, dass die Volksinitiativen, deren Anliegen direkten Einfluss auf die Regionalplanung Wind haben, möglichst schnell und unauffällig bei Seite geschoben werden sollen – formal und inhaltlich. Eine Befriedung dieses hoch-brisanten Themas ist der Landesregierung bisher in keiner Weise gelungen.

Die eingereichten Klageschriften:
www.patrick-breyer.de/wp-content/uploads/2018/06/VG-Klageschrift_VI_Mitbestimmung_anon.docx
www.patrick-breyer.de/wp-content/uploads/2018/06/LVfG-Antrag_VI_Mitbestimmung_anon.docx

Ansprechpartner:
Patrick Breyer – Experte für Inneres und Datenschutz, Telefon: +01632668932
Volker Widor – Stellvertretender Vorsitzender, Telefon: +49 431 55 68 66 78