GERICHT
Anwohner sieht seine Gesundheit und sein Grundstück beeinträchtigt
Ein Holtgaster will die Abschaltung der Anlage in seiner Nachbarschaft erstreiten. Ob Infraschall messbar ist, soll nun ein Gutachten klären.
AURICH/MARI – Ein Bewohner aus Holtgast klagt vor dem Landgericht Aurich gegen einen Harlinger Windparkbetreiber. Gestern trafen sich die Kontrahenten erstmals vor der 2. Zivilkammer des Landgerichts. Richter Joachim Böttcher machte am Ende des kurzen Sitzungstages klar, dass es ein langwieriger und komplizierter Prozess werden könnte.
Der Holtgaster will von dem Windparkbetreiber nicht nur Schadenersatz erstreiten, weil er sich durch die Windkraftanlagen in der Nähe seines Grundstücks in seiner Gesundheit erheblich beeinträchtigt und einen Wertverfall seines Grundstücks sieht. „Wir erheben auch Anspruch auf Unterlassung. Das ist das eigentliche Klageziel“, erweiterte sein Anwalt Hendrik Kaldewei aus Ibbenbüren seinen Sachantrag.
Das bedeutet, die Windmühlen sollen nach Ansicht des Holtgasters abgeschaltet werden. Die Gegenseite beantragte, die Klage abzuweisen.
Richter Joachim Böttcher gab zunächst einen Ausblick auf den denkbaren Verfahrensgang. Die Beweislast, so der Vorsitzende, dürfte beim Kläger liegen, die möglicherweise entstandenen Schäden müssten auch beziffert werden.
Der Vorsitzende machte aber auch deutlich, dass sich die 2. Zivilkammer durchaus mit dem Thema befassen könnte, denn es sei nicht auszuschließen, dass auch eine verwaltungsrechtlich genehmigte Anlage gesundheitsbeeinträchtigende Emissionen verursacht.
Richter Böttcher zog bildhaft ein Beispiel aus dem Straßenverkehr heran: „Wenn ich einen Führerschein habe, kann ich mit einem ordnungsgemäß zugelassenen Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen. Aber ich darf niemanden verletzen.“
Es sei am Kläger, entsprechende Emissionen nachzuweisen. Immer wieder war im Laufe des Verhandlungstermins dabei von „Infraschall“ die Rede. „Es wäre logisch, mit der Messung der Emissionen zu beginnen“, einte der Vorsitzende.
Aber genau da könnte auch die Krux dieses Verfahrens liegen. Denn im Umfeld des Holtgasters sind auch Windparks von anderen Betreibern in Betrieb. „Es ist die Frage, ob es technisch überhaupt möglich ist, Infraschall in Bezug auf besagte Anlage in Abgrenzung zu anderen Anlagen auf dem Grundstück messen zu können“, lautete der Einwand von Rechtsanwalt Jann Berghaus, der den Windparkbetreiber vertritt. „Es kann sein“, räumte der Vorsitzende ein, „dass die Beweisaufnahme an einer technischen Frage scheitert.“ Diese technische Frage müsse aber durch einen Gutachter geklärt werden.
Bevor ein solcher Gutachter bestellt wird, muss die Kammer aber erst einmal entscheiden, ob in das Beweisverfahren eingetreten wird. Einen entsprechenden Beschluss will das Gericht am 10. Januar verkünden.
„Es kann dann bis Sommer oder gar Herbst 2020 dauern, bis ein belastbares Gutachten vorliegt“, gab der Vorsitzende einen zeitlichen Ausblick.
Quelle:
Ich habe eine nicht-abschließende Krankheitsliste verfaßt von den Erkrankungen/Todesfällen, die ich den Windrädern zuordnen kann und schicke die Schallopfer- und Schalltoten – mit Auflistung von Namen und Straßen – an die Verantwortlichen.
Windräder lösen im Umkreis von 15/20/25 Kilometern folgende Erkrankungen aus (die Auflistung ist nicht abschließend):
– Schlaflosigkeit (und damit mangelnde Regenerationsfähigkeit des Körpers)
– Herzstillstand
– plötzlicher Tod
– Explodierende Tumore
– Zusammenbruch des Immunsystems
– Gefühl des Schwingens der Organe
– Gefühl des Schwingens des Körpers
– Hirnblutung
– Hirninfarkt
– Herzinfarkt
– Herzrasen
– Diabetes
– Nierenversagen/Niereninsuffizienz
– Epileptische Anfälle
– Stehenbleiben von Organen, insbesondere der Niere
– vertikaler Nystagmus (unkontrolliertes Zucken der Augen)
– Müdigkeit
– Zwanghaftes Gähnen
– Benommenheit
– Schwindel
– Übelkeit
– Apathie
– Anstieg des Blutdruckes/Blutdruckentgleisung/Pulsentgleisung
– Herzratenveränderung
– Abriss des Herzmuskels
– Veränderung der Atemfrequenz
– Verringerung der Leistung der Herzmuskelkontraktion
– Erhöhung der Adrenalinausschüttung
– Veränderung der Gerinnungsfähigkeit des Blutes
– Veränderung des Sauerstoffgehaltes des Blutes
– starke Veränderung des Blutdrucksystems
– Absenkung der Herzfrequenz
– Verminderung Aufmerksamkeit und der Reaktionsfähigkeit
– Sinken der elektrischen Leitfähigkeit der peripheren Gefäße
– Absinken der Hauttemperatur
– Modulation der Stimme
– Schmerzen in der Herzgegend und Atembeschwerden
– signifikante Verschlechterung des Hörvermögens
– signifikante Auswirkungen auf subjektive Wahrnehmungen
– Darmverschluss
– Darmkrämpfe
– Magenkrämpfe
– Krampfadern
– Gefäßverschluss in den Beinen
– Körperschmerzen
– Muskelschmerzen
– Muskelrisse
– Sehnenrisse
– Frozen-Shoulder-Syndrom
– Bandscheibenvorfall
– Leistenbruch
– Kopfschmerzen
– Clusterkopfschmerzen
– Erblindung
– mangelnde Artikulationsfähigkeit
– mangelnde Denkfähigkeit
– Persönlichkeitsveränderungen (nicht zum Guten)
– Erhöhung der Gewaltbereitschaft
– Aggressionen
– Gehirnstörungen
– ADHS
– Unruhe
– Konzentrationsstörungen/Konzentrationseinbußen
– nächtliches Erwachen mit Panikattacke
– nächtliches Erwachen mit Harndrang
– nächtliches Erwachen mit Schweißausbruch
– Angststörung
– Verwirrung
– Fehlgeburt
– Impotenz
– Denkstörungen/Verdummung/Verblödung
– Asthma
– Lungenkrebs
– schwer weggehende Bronchitits
– Demenz (reversibel bei jungen Menschen, nicht reversibel bei Alten)
– Parkinson
– Schwindel
– Tinnitus
– Ohrendruck
– Ohrgeräusche
– Depressionen
– Burnout
– Suizidalität
– Brustkrebs
– Schilddrüsenkrebs
– Bauchspeicheldrüsenkrebs
– Non-Hodgkin-Lymphom
– Prostatakrebs
– Krebs, sonstiger
– Ovarialkarzinom (Unterleibskrebs)
– Verlust der Lebensenergie
– Verlust der Lebensfreude
– Verlust der Libido
– Verlust der Handlungsfähigkeit
– Verlust von Belastbarkeit/Leistungseinbuße
– Abfall der Leistung bei der Lösung serieller Wahlreaktionsaufgaben
– Restless-Legs-Syndrom
– extrem hoher Diabetes durch die Dauerzwangsbeschallung und kurze Zeit später Herzversagen/Herzstillstand (der Leichnam verfärbt sich innerhalb kurzer Zeit nach Eintritt des Todes schwarz)
– Herztod beim Vorbeifahren an einem „Windpark“
– Herztod beim Vorbeijoggen an einem „Windpark“
– Unfalltod durch kurze neurologische Ausfälle beim Vorbeifahren an einem „Windpark“
– Tod durch herumfliegende Eisbrocken bei Spaziergängern, Joggern und Autofahrern
uvam.
Sämtliche Körperzellen der um „Windparks“ herum wohnenden Menschen sind im 24-Stunden-Dauerstress (der Schall ist nicht hörbar, der Körper nimmt ihn aber andauernd wahr) mit fatalen Auswirkungen auf den ganzen Körper: eine Zellregeneration während des Schlafes ist nicht mehr möglich.
(Die Zerstörung der Häuser, Heizungen und der unterirdischen Infrastruktur – Bersten der Wasser- und Abwasserrohre – durch Dauerbeschallung ist auch bemerkenswert)
WINDKRAFT TÖTET MENSCHEN!
Naja, die Abgrenzung zu anderen Anlagen ist einfach. Sie werden eben für die Dauer der Messungen abgeschaltet, schon misst man nur die Emmissionen der in Rede stehenden Anlagen.
Ich habe dazu einen Kommentar verfasst: https://sternkekandidatkreistagvg.wordpress.com/2019/12/11/wehret-den-anfangen/