Keine Vorranggebiete für Windkraft im Regionalplan

Aufhebung der Privilegien für WEA im Wald –
Mindestabstand von 1500 m zu reinen und allgemeinen Wohngebieten

Vereinbarungen der Koalitionäre von CDU und FDP in NRW sollen 2018 umgesetzt werden

Landesregierung von NRW beschließt zweites “Entfesselungspaket”

Ralf Hoffmann von der AG Windenergie sendet uns die folgende erfreuliche Nachricht – mit Dank und Gratulation an alle Mitstreiter in NRW und an die dortige Landesregierung!

Sehr geehrte Damen und Herren,

heute wird in den Medien berichtet, dass die Landesregierung ein zweites “Entfesselungspaket” beschlossen hat, siehe Kölnische Rundschau vom 20.12. 2017, Seite 4. Dazu hat Dr. Andreas Pinkwart, Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie (MWIDE) in der untenstehenden Email Näheres erläutert. Nach dem enttäuschenden Entwurf eines Erlasses für Windkraftanlagen sollen die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag der CDU/FDP nun doch in 2018  umgesetzt werden. Also Aufhebung der Privilegierung von Windkraft im Wald, Mindestabstand von Windanlagen zu reinen und allgemeinen Wohngebieten mit 1.500 m und keine Vorranggebiete für Windkraft im Regionalplan.

Der Landtag hatte einen Antrag der Koalitionsparteien am 13.9.2017 einstimmig an den Landtagsausschuss für Wirtschaft, Energie und Landesplanung überweisen.

https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-526.pdf

Dieser Fachausschuss hat am 13.12. 2017 einen Anhörung zur Windkraft durchgeführt. Dazu hat die Arbeitsgemeinschaft Windenergie, in der auch Zülpicher Bürger mitarbeiten, mehrere Stellungnahmen abgegeben. Windkraft ist leider ohne ausreichende Speichermöglichkeiten für die erzeugte Energie nicht für die sogenannte Energiewende geeignet.

Mehr dazu lesen Sie hier:
https://www.landtag.nrw.de/Dokumentenservice/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMST17-194.pdf

 

Dr. Pinkwart erwähnt in seiner Nachricht auch ein neues Berechnungsverfahren für Schallmessungen, das am 20.11. 2017 rechtsverbindlich geworden ist, und das nach Meinung von Fachleuten dazu führt, dass die Werte für Immissionsmessungen von Windanlagen um ca. 3 dB steigen können, was den bisherigen Mindestabstand nach TA Lärm um mindestens 200 m steigern wird.

Diese neue rechtliche Situation bietet die Chance für die Bürgerinnen und Bürger, die seit Jahren unter dem Lärm von Windkraftanlagen leiden, bei der Genehmigungsbehörde- in der Regel die UIB der Kreisverwaltung- eine Kontrollmessung nach dem neuen Interimsverfahren zu verlangen. Und zwar  innerhalb einer 3- monatigen Frist also bis zum 19.02. 2018.

Mehr dazu unter:
http://eifelon.de/umland/ein-chance-fuer-windradlaerm-geplagte-anwohner-neues-schallmessverfahren-fuer-windraeder-in-kraft.html

 

Bitte geben Sie diese Nachricht auch an Nachbarn und Freunde weiter, die sich ein realistisches Bild von der Windenergie machen wollen oder sogar von Windrad-Immissionen betroffen sind.

Alles das sind gute Nachrichten über eine Ausbremsung der Windkraftförderung in NRW.

Wir von der AG Windenergie wünschen Ihnen und Ihren Familien ein besinnliches und harmonisches Weihnachten und alles Gute besonders Gesundheit und Glück für 2018.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Hoffmann
AG Windenergie
Zülpich-Enzen