Die große Lüge – Das Windkraftmoratorium in Schleswig-Holstein

Aktuelle Zahlen zum Ausbau der Windenergie im “Echten Norden”

[box title=”” border_width=”3″ border_color=”#70ad00″ border_style=”solid” icon=”exclamation” icon_style=”border” icon_shape=”box” align=”left” text_color=”#000000″]Zum Beispiel der Kreis Steinburg.

Im kleinen Kreis Steinburg sind 288 WEA in Betrieb.
Seit dem Moratorium 2015 wurden 47 Anlagen im Ausnahmeverfahren genehmigt.
Das heißt, über 16% der Anlagen wurden in einer Zeit genehmigt, in der eigentlich keine Genehmigungen erteilt werden dürfen.
Bei 16% stellt sich natürlich die Frage, ob hier die Ausnahme nicht zur Regel wurde und ob dies nicht Rechtsbeugung ist?[/box]

Mit Dank an Holger Diedrich für die Mühe und den Text

Das Online-Informationssystem Regionalplanung Windenergie in Schleswig-Holstein  www.windenergie-planung.de

wurde von mir mit den aktuellen WKA-Daten der Bundesnetzagentur mit Stand 31.8.17 aktualisiert. Außerdem wurden noch wenige kleinere Fehler im Datenbestand beseitigt. Auch zukünftig bitte entdeckte Fehler direkt an mich melden. Nächstes Update wird es Anfang 2018 geben. Neue überarbeitete Vorrangflächen werden laut Landtagsdebatte von heute erst im Sommer 2018 von der Landesplanung veröffentlicht.

Die WKA-Daten sind aktueller als die Daten vom LLUR. Eine tabellarische Zusammenstellung und Auswertung der Daten nach Landkreisen habe ich beigefügt. Skandalös ist die weiter ansteigende Zahl von Ausnahmegenehmigungen (deren Lage ist im Online-System zuschaltbar). Laut Innenministerium wurden von der Landesplanung inzwischen sogar schon 380 Ausnahmegenehmigungen erteilt (mit weit über 1 GW Leistung).

Die monatlichen Veröffentlichungen der Bundesnetzagentur sind seit Anfang Oktober jetzt hier zu finden:

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/ErneuerbareEnergien/ZahlenDatenInformationen/EEG_Registerdaten/EEG_Registerdaten_node.html

Jeweils am 1. des Monats gibt es dort eine neue aktualisierte Excel-Datei.

 

Viele Grüße
Holger Diedrich
IG und BUG Riepsdorf

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Hinweis:
Von verschiedener Seite werden gelegentlich Fehlermeldungen bei der Anwendung des online-Informationssystems Windenergie (www.windenergie-planung.de) gemeldet (Skriptfehler o.ä.). Ursache dürfte in den meisten Fällen der verwendete Internet-Browser sein. Aus mir unbekannten Gründen hat die Anwendung Probleme mit dem Firefox-Browser. Entweder dauert es sehr lange, bis alles geladen ist, oder es treten genannte Fehlermeldungen auf und der Browser hängt sich auf. Ich empfehle daher, für die Anwendung nicht den Firefox-Browser zu verwenden. Mit Abstand am schnellsten und stabilsten läuft das System unter dem Google Chrome Browser (64 bit). Kann man z. B. hier herunterladen und dann parallel zu bereits vorhandenen Browsern installieren:
http://www.computerbild.de/download/Google-Chrome-64-Bit-10158222.html

Bei älteren, 32-bit Betriebssystemen die entsprechende 32bit Version nehmen:
http://www.computerbild.de/download/Google-Chrome-32-Bit-3291379.html

Ein Kommentar

  1. Auch von mir im Namen des BLS Dank an Holger Diedrich.
    380 Ausnahmegenehmigungen decken sich in etwa mit den ca 400 Bauanträgen, die auf der Basis der gecancelten Reg.Pläne II von 12/2012 zum Zeitpunkt der OVG-SH-Verhandlung 20.01.2015 aufgelaufenen waren. Nach dem bekannten jur. Fiasko für die LAPLA daselbst konnte die Albig/Habeck Reg. den Regionalplan-Neustart mit zweijährigem (inzwischen verlängertem) Moratorium per Änderung des Landesplanungsgesetz § 18 A vom Mai 2015 nur deshalb ungestört starten, weil man die Ausnahmegenehmigungen “erfunden” und damit den BWE auf Zeit ruhig gestellt hatte. Durch diese infame Hintertür war das Moratorium größtenteils zur Farce geworden, sodaß der ungeschmälerte Druck auf Mensch, Natur und unsere einzigartig reizvolle Landschaft zur Befriedigung der Profiteure ziemlich ungehindert seine Fortsetzung fand.

    Der derzeitige Bestand von ca 700 Bauanträgen dürfte im wesentlichen “vorsorglich” gestellt worden sein auf der Basis Regionalplanentwurf 12/2016 mit den dort vorgeschlagenen Vorrangflächen, aber auch aus Resten an Ausnahmegenehmigungen resultierend.

    Man darf gespannt sein, wie umfangreich die Anzahl erneuter Normenkontrollanträge sein wird, die der MP völlig zurecht befürchtet und in den Zeitplan mit einzubringen versucht.

    Interessant wird dabei zu beobachten sein, ob das OVG o.g. evtl. Anträgen stattgeben und wiederum wie 2015 keine Revision in Leipzig zulassen würde, weil es sich wieder um ungesetzliche Abwägungsfehler handeln könnte.

    Wie schon früher auf dieser Infoplattform erwähnt, wird eine, aufgrund bundesgesetzlicher Vorgaben, im Sinne des Wortes rechtssichere Regionalpanung schwer vorstellbar sein.

    Jedenfalls ist nicht auszuschließen, daß es die ertragreichen Ausnahmegenehmigungen für “Härtefälle” auch weitehin geben wird.

    HUS, BLS-SH

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