Vergrämung – Die miesen Methoden der Windkraftbranche

Nabu: Vergrämung sofort stoppen

Melanie Hanz

Der Nabu Niedersachsen hatte beim Verwaltungsgericht einen Stopp der Vergrämungsmaßnahme im Wangerland beantragt. Und dabei stellte sich heraus: Die Maßnahme ist gar nicht genehmigt.

Vergrämungsanlage – (c) www.windwahn.com

Leseprobe:

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Vergrämungen sind nach Auffassung des Naturschutzbunds aus Artenschutzgründen verboten. „Das Bundesnaturschutzgesetz untersagt die Störung der Vögel während der Fortpflanzung, zu der die Brutvorbereitung gehört, und die Beschädigung von Fortpflanzungsstätten. Verstöße gegen diese Verbote sind außerdem Ordnungswidrigkeiten und können mit einem Bußgeld geahndet werden“, teilt Nabu-Sprecher Ulrich Thüre mit.

Mitte Februar hatte der Landkreis Friesland die 14 Windkraftanlagen auf den drei Flächen im Wangerland nach Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigt.
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Alles lesen:
https://www.nwzonline.de/friesland/wirtschaft/nabu-vergraemung-sofort-stoppen_a_31,2,3501354157.html

Wo Windbarone und ihr Gefolge das Land regieren

Wir erinnern uns an das Vorgehen beim Bau der WEA in Loose auf der Halbinsel Schwansen in SH. Vergrämung und Zerstörung von Nestern inkl. Nestlinge gehören auch hier zum ganz normalen Umgang der Projektierer und ihren Windkraft-Bautrupps.
JR

Dazu der Hinweis auf die Rechtslage vom Wattenrat.de – mit Dank:

§ 39 Bundesnaturschutzgesetz:
Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
(1) Es ist verboten,

  1. wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten,
  2. wild lebende Pflanzen ohne vernünftigen Grund von ihrem Standort zu entnehmen oder zu nutzen oder ihre Bestände niederzuschlagen oder auf sonstige Weise zu verwüsten,
  3. Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören.