EuGH-Urteil: Ein Weckruf zum Umdenken im Artenschutzrecht!

Eine weitere juristische Analyse “Da der Gerichtshof zugleich darauf verweist, dass die Durchführung des Art. 12 Abs. 1 Buchst. a-c FFH-RL gerade nicht davon abhängt, dass eine Maßnahme das Risiko einer negativen Auswirkung auf den Erhaltungszustand der betroffenen Tierart hat, ist zugleich der Bundesgesetzgeber aufgerufen, die notwendigen Schritte zu unternehmen,

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„Diabolische Allianz mit rechtsnationalen Kräften“ ?

Antidemokratische und autoritäre Tendenzen im Rahmen der Energiewende Über die skandalöse Offenbarung des Rechtsanwaltes und Windlobbyisten Prof. Dr. Maslaton schreibt auch Dr. Wolfgang Epple, Biologe und Wissenschaftlicher Beirat der Naturschutzinitiative e.V. – Mit Dank!! Ein Ausschnitt: “Denkwürdige Allianzen tun sich auf. Zum Zwecke des „Klimaschutzes“ geht man über Artenschutz-Leichen, und

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Die Windindustrie ruft zum europäischen Bündnis mit den Rechtsnationalen auf

Auch Dr. René Sternke greift den Aufruf im Offenen Brief von RA Maslaton an die Windenergiebranche, den eigenen Verband und an die Mandatsträger in allen Parlamenten zum Schmieden einer “diabolischen Allianz” mit den rechtsnationalen Kräften im EU-Parlament auf, mit dem Ziel die europäischen FFH-und Vogelschutzrichtlinien zu ändern, wir berichteten. Mit

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Klimaschutz predigen um jeden Preis – Hypokrisie in der Windkraftjuristerei

Urteil des EuGH – Stillstand im Artenschutzrecht?  Zugleich ein offener Brief an die Windenergiebranche, den eigenen Verband und an die Mandatsträger in allen Parlamenten, die die Energiewende wollen 10.03.2021Eine Leseprobe aus dem Aufruf aus der MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH “Das mit Spannung erwartete Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) vom 04.03.2021 (Rs.

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Brennpunkt Artenschutz – Analyse des EuGH-Urteils C-473/19, C-474/19 vom 4. März 2021

wir berichteten https://www.windwahn.com/2021/03/08/eugh-vogelschutz-mit-toetungsverbot-fuer-alle-vogelarten/ Rechtsanwalt Dr. Rico Faller analysiert das Urteil zum Umweltrecht und gibt damit allen Natur- und Artenschützern und den juristischen Vertretern einen schnellen Überblick zu den essentiellen Inhalten an die Hand. Ein Muss für Beschwerdeführer und Kläger in der Auseinandersetzung mit Behörden, Rechtsvertretern und Windkraftprofiteuren.Mit Dank für diese

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Privilegierung einer Lobbygruppe ./. Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen aller und der Tiere

§ 35 BauGB Absatz 1 Nummer 5 versus Artikel 20a GG – Ein Normenkonflikt Dr.René Sternke: Auseinandersetzung mit einer Genehmigungsbehörde Artikel 20 a Grundgesetz“Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe

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EU-Projekte zur Umsetzung der FFH- und Vogelschutzrichtlinien

In Zeiten, in denen Deutschland zur Lobbytatur verkommt, Gesetze den Forderungen von Lobbyisten angepasst werden oder zur Entlastung überforderter Politiker der Einfachheit halber direkt aus der Lobbyistenfeder stammen, in denen mit Alibiveranstaltungen zur Akzeptanz von WEA Bürgerinitiativen mit Almosen in Form von kleinen Geldversprechen geködert werden, ihre Gesundheit, Lebensqualität, Wohnwerte,

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Rettet unsere Gesetze!

Art. 20 a GG – Art. 2 Abs 2. GG – § 44 BNatSchG – Europäische Vogelschutzrichtlinie 2009/147/EG…


Die fortwährende Missachtung der oben genannten und weiterer Gesetze zum Schutz des Wohles und der Gesundheit von Mensch und Tier beweist mit dem neuesten Angriff aufs Bundesnaturschutzgesetz, auf die Europäischen Vogelschutzrichtlinien und viele weitere Richtlinien zum Schutz unserer Fauna, aber auch der Flora, dass sie gerade jetzt einen neuen unrühmlichen Höhepunkt erreicht hat. Wieder einmal soll per Gesetzesänderung der Schutz unserer Avifauna zugunsten der verwöhnten Wirtschaftbranche mit Füßen getreten werden, aufgrund der Forderung der starken Windkraftobby, die von Staatsseite seit dreißig Jahren zulasten der Stromkunden und Mensch und Tier im ländlichen Raum gefördert wird.

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Ausnahmen vom Tötungsverbot verstoßen gegen europäisches Naturschutzrecht!

Az: 1 K 6019/18.GI Naturschutzinitiative e.V. erwirkt ein großartiges Urteil mit eindrucksvoller Begründung, die Sie lesen und verbreiten müssen!Welch eine große Freude und endlich eine Genugtuung für alle, die sich seit Jahren aktiv für den Artenschutz einsetzen und für unsere Tierwelt, die inzwischen seit Jahrzehnten mißachtet und einer todbringenden Energiegewinnung

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Geplante Beseitigung von 3 Milanhorsten!?!

Erschütterndes Selbstverständnis illegalen Handelns in Politik und Behörden Offenbar haben die deutschen Landesregierungen inzwischen jeglichen Respekt vor den Naturschutzgesetzen bis zu den europäischen Vogelschutzrichtlinien verloren und opfern alles, was ihrer Wetterrettung-durch-Windkraft-Ideologie und der Geldgier dank Abzocke-Angebote im Weg ist. Die Bundesregierung hilft gefällig nach durch ständig neue Sonderangebote für Profiteure.

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