“Wildvögel gegen Windräder” aus der Reihe “naturnah” des NDR TV

….oder doch eher Windräder gegen Wildvögel ?

Ein erstaunlich sachlicher Bericht zum Thema Artenschutz mit schönen Bildern, engagierten Mitstreitern, gefährdeten Arten, die nur noch dank der Aufmerksamkeit und des Schutzes durch artenschützende Anwohner und klagende Naturschutzvereine im Land der Lobbytatur des Windkraftwahns überleben können.

link zum Video: https://mediandr-a.akamaihd.net/progressive/2020/0409/TV-20200409-1230-2400.ln.mp4
Quelle: https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/naturnah/Wildvoegel-gegen-Windraeder,sendung1018766.html

Politik und Gesellschaft wollen die Energiewende. Oberstes Ziel ist dabei immer noch der Ausbau der Windkraft. Doch die möglichen Flächen dafür sind rar und hart umkämpft, von Windparkbetreibern, Anwohnern und Naturschützern und der Vogelwelt. Denn vor allem die Brutstätten und Flugrouten von Seeadler, Rotmilan und Kranich bestimmen, wo ein Windrad stehen darf.

Windkraft und Artenschutz in Einklang bringen
Auch Stefan Schwill vom NABU MV will Windkraft und Artenschutz in Einklang bringen. Doch er weiß: Die Abstandsregeln sind veränderbar, oft zieht der Artenschutz den Kürzeren. Windräder werden immer häufiger eine Gefahr für die Vögel, noch bevor sie überhaupt stehen. Denn schon ein neu entdeckter Horst kann den Bau eines Windparks verhindern. Im Landkreis Vorpommern-Greifswald wurden in den letzten Jahren 15 Horste zerstört. Ein Zusammenhang mit dem Windparkausbau liegt nahe, lässt sich aber nur schwer nachweisen.

Mit Dank an René Sternke!
https://sternkekandidatkreistagvg.wordpress.com/2020/04/21/heute-18-15-uhr-naturnah-wildvogel-gegen-windrader/

Aus dem VLAB-Newsletter 10/2020

Werden bis zu 30 geplante Windräder gekippt?

Rund 30 Windkraftwerke, die vor Inkrafttreten der 10 H-Abstandsregelung genehmigt und noch nicht gebaut wurden, sollen wohl endgültig ad acta gelegt werden. Dies sieht eine Änderung der Bayerischen  Bauordnung vor, die am Mittwoch in erster Lesung vom Bayerischen Landtag beraten wurde. Der VLAB hatte mit mehreren erfolgreichen Klagen diese Entscheidung der Landtagsmehrheit aus CSU und Freien Wählen letztlich herbeigeführt. Allerdings gibt es auch einen Wermutstropfen: Etwa zwanzig bereits fertig gestellte Windräder, die ebenfalls die 10 H-Abstandsregel nicht einhalten, dürfen voraussichtlich stehen bleiben. Sie werden als veritable Schwarzbauten gewissermaßen nachträglich legalisiert. Die nur in Bayern gültige 10 H-Regelung sieht vor, dass der Abstand zwischen einem Wohngebäude und einem Windrad das Zehnfache der Anlagenhöhe betragen muss.

Dazu Dr. Christina Hauser, zweite Vorsitzende des VLAB:

“Aufgrund mehrerer erfolgversprechender Klagen des VLAB gegen Windenergieanlagen gibt der Freistaat Bayern durch die nun initiierte Änderung der bayerischen Bauordnung selbst zu, dass die entsprechenden Genehmigungen widerrechtlich erteilt wurden. Während Eigentümer eines ohne Baugenehmigung errichten Wohnhauses eine Abrissverfügung erhalten, hält es der Bayerische Landtag beim 2017 ohne Baugenehmigung errichteten Windpark “Streu und Saale” im Sinne des Vertrauensschutzes (natürlich nicht dem der Anwohner) für angezeigt, stattdessen die geltenden Gesetze an den offenkundigen Rechtsverstoß anzupassen.”

Inwieweit dies, wie der Landtagsabgeordnete Alexander König (CSU) während der Aussprache zur Ersten Lesung im Landtag behauptete, im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes nach Artikel 3 des Grundgesetzes sein solle, sei nur schwer nachvollziehbar, sagt Hauser. Den Grünen gehe auch diese nachträgliche Freistellung von widerrechtlich errichteten Windenergieanlagen vom geltenden Baurecht selbstverständlich nicht weit genug. “Sie hätten vermutlich am liebsten, dass Windindustrieparks als grundsätzlich verfahrensfreie Vorhaben in Artikel 57 der Bayerischen Bauordnung aufgenommen werden.” In welchem konkreten Wortlaut die Gesetzesänderung demnächst beschlossen wird und wie die Gerichte bei den laufenden Klageverfahren entscheiden werden, bleibt abzuwarten.

Anzeichen eines Umdenkens in der Windenergiebranche?
(Anm. der Red. Windwahn: in Bayern…)

In einem Kommentar auf dem Umwelt-Watchblog des VLAB spricht sich der bayerische Landesvorsitzende des Bundesverbandes Windenergie, Raimund Kamm, dafür aus, naturnahe Bereiche von Windrädern und anderen technischen Einrichtungen freizuhalten.

„Wir müssen (…) einen Dialog führen, wie hoch denn Windräder in unserer Landschaft werden dürfen. Und es muss Bereiche geben, die frei bleiben von Windkraftwerken oder anderen technischen Einrichtungen, möglichst auch von Straßen”, schreibt Kamm.

Der VLAB-Vorsitzende Johannes Bradtka dazu in einer Pressemitteilung: „Sollte dies ein Bekenntnis für einen besseren Schutz unserer Kulturlandschaften sein, begrüßen wir dies sehr und werden Herrn Kamm gerne beim Wort nehmen. Ja, auch ein fairer Dialog ist dringend nötig und zwar nicht nur über die Höhe von Windkraftwerken, sondern vor allem über die Frage, wie viele „Ökokraftwerke“ Deutschland noch verträgt.“

Unterdessen hat Bundeswirtschaftsminister Peter Altmair (CDU) wieder einmal die Idee der „Bürgerstromtarife“ aus dem Hut gezogen, um der Windkraft an Land neuen Schwung zu geben. “Das ist ein alter Hut und ein Akt der Hilflosigkeit”, kommentiert Bradtka.

“Windkraft schützt weder das Klima, noch sichert sie eine nachhaltige Stromversorgung. Windkraft zerstört gewachsene Kulturlandschaften und Natur.”

Johannes Bradtka

Mit Dank an den VLAB!
https://www.landschaft-artenschutz.de

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