Irritationen um das Windrad Loevelingloh

Stillstand beim Besuch des Richters

Westfälische Nachrichten
09.01.2020

Münster – Das Verwaltungsgericht Münster muss in der kommenden Wochen über das Windrad Loevelingloh entscheiden. Im Dezember lud das Gericht zu einem Ortstermin ein. Dummerweise war das Windrad zu diesem Zeitpunkt abgeschaltet. Von Klaus Baumeister

Gier, Geiz und miese Tricks

Welch ein Zufall….Beim Ortstermin steht das Windkraftwerk still!
Von diesen miesen Tricks hören heute wir nicht zum erstenmal. Bereits vor 14 Jahren haben Anwohner von WEA, die wie wir die Schallentwicklung und damit verbundene Belastung beklagt hatten, derart absurden Situationen anlässlich von Schallmessungen in Schleswig-Holstein erlebt. Früher waren das oft Schallmessungen ohne Schall, weil die Betreiber rechtzeitig informiert wurden, wenn Messungen stattfinden sollten. Mit zunehmender Bebauung konnten dann nicht mehr alle 6, 10 oder 30 am nächsten liegenden WEA abgeschaltet werden, so standen dann nur die den Häusern der Kläger benachbarten WEA still oder liefen nur gedrosselt. Oftmals ganz kurzfristig, denn wenn die Fahrzeuge der Messfirmen gesichtet wurden, fanden sich immer “nette” Nachbarn, die diese Sichtung an die WEA-Profiteure weitergegeben haben oder auch selber Betreiber waren.
Bedauerlich, dass in solchen Fällen die involvierten Richter nicht willens oder nicht befugt sind, den Betrieb der Anlagen entsprechend ihres durchschnittlichen Schallaufkommens bis hin zu Schallimmissionen in sog. worst-case Stärke anzuordnen…
Einen Störfall hätte ein anständiger Windkraftbetreiber vorab umgehend angekündigt.
Oder ist das Windkraftwerk in Loevelingloh etwa vor Schreck beim Anblick des nahenden Richters abrupt stehengeblieben?

Ringtausch der Anlagen zur Verschleierung der Besitzer und als Steuersparmodell

Da wir gerade beim Klagen sind: Die Masche mit der Verschleierung der Besitzer beklagter WEA ist ebenfalls keine Seltenheit. Nicht nur wir erlebten, wie die Betreiber anliegender WEA anläßlich unserer Beschwerden vor den Genehmigungsbehörden und vor Gericht scheinheilig nachfragten: “Welche Anlage stört Sie denn? Von welcher Anlage werden Sie belästigt?”
Als wären die Schallimmissionen, sofern es sich nicht um Tonhaltigkeit durch den Defekt einer speziellen WEA habndelt, sondern um die potenzierte Wirkung des periodischen Schalls durch alle WEA eines Wind”parks” oder eben auch mehrerer Windindustriezonen, wie es sie hier im Norden massenhaft gibt.
Leider lassen sich Gerichte (oder liessen sich damals?) und Behörden auf die miesen Spielchen der Windkraftprofiteure ein. Genehmigungsbehörden geben diese Tipps auch gerne an ihre Klientel der Antragsteller und Betreiber vin WEA weiter, wie wir damals äußerst selbstgerecht vom Behördenchef erfuhren – nach dem Motto: Das ist ja nicht verboten…

Auch das Wechselspiel als Steuersparmodell hat prima funktioniert. Es gab drei Beteiligte, Immer wenn eine WEA abgeschrieben war und Steuern an die Gemeinde anfielen, wechselten die Besitzer, so dass jeder die anfänglichen Freibeträge für sich in Anspruch nehmen konnte. Das funktionierte, bis die 6 WEA neben uns abgebaut wurden. Aus diesem Wind”park” (3 WEA von 1991 und 3 WEA von 1995) wurden während einer Laufzeit von 20 und von 18 Jahren quasi keine Steuern an die Gemeinde abgeführt, obwohl einer der Betreiber in der Gemeinde wohnte. In den beiden letzten Jahren wurden dann für die drei jüngeren WEA zusammen insgesamt pro Jahr 200 € an die Gemeinde überwiesen….

Manipulation bei Abnahmemessungen – auch ein verbreiteter Trick bei WEA, nicht nur bei der Abgasmessung von Fahrzeugen.

Von diesen betrügerischen Machenschaften wurde uns auch schon vor Jahren vonseiten ehemaliger Mitarbeiter von Akustikfirmen in Deutschland und Dänemark berichtet, die ihre Gewinne überwiegend in der Windkraftbranche generieren. Die Whistleblower fürchteten um ihr Leben und trauten sich daher nur, anonym von ihren Erfahrungen zu berichten.

Ähnlich wie bei den Kartierungen von Flächen, auf denen WEA gebaut werden sollen, sind viele Gutachter- und Planungsbüros fest in Windkrafthand und alle wollen am Geschäft mit der, seit Jahrzehnten großzügig vom Steuerzahler und Stromkunden alimentierten Windkraftnutzung reich werden.

Direkt Vergrämen durch Lärm und Kriegsspiele oder durch Nester und Horstbaum-Zerstörungen, Töten der Avifauna durch Fallen stellen, Vergiften, Erschießen mit allen geeigneten Waffen – Womit wir bei den mörderischen Tricks mit der Artenvielfalt wären. Beispiele für den Mord an der Avifauna finden sich auf und an allen für die Windkraftnutzung ausgewiesenen Flächen.
Wenn dann die Kartierer kommen, ist die Artenvielfalt verschwunden und sie können beruhigt eintragen: Keine Konflikte mit geschützten Arten sin zu erwarten….
Es gibt auch Mitarbeiter, die sind auf beiden Augen blind und haben taube Ohren, denn sie finden keine Tiere, die es zu schützen gelte. Oder sie beteiligen sich auch gern mal persönlich an der Vergrämung, z.B. als Baumklopfer, um den Brutvogel und/oder verängstigte Nestlinge aus den Horsten zu scheuchen, legen Gift unter den Horstbäumen ab oder stehlen die Eier.

JR