Großzügig ins neue Jahr!

Klageunterstützung – Gemeinsam für den Gesundheitsschutz

Schallemissionen von WEA, ob Infra-, Körper- oder Hörschall machen krank!

Weil Petitionen nur die halbe Miete sind…
Unterstützen Sie die Verfassungsbeschwerde zu Art. 2 Abs. 4

Klageunterstützung – Gemeinsam für den Gesundheitsschutz!

“Sie können ja klagen”

so lautet einer der dreisten Lieblingssprüche von Behördenmitarbeitern, von Projektierern und Betreibern und von Politikern.

Wir tun dies mit Ihrer Unterstützung auch weiterhin!

Der zynischen Strategie von WK-Profiteuren, aufmümpfigen Anwohnern klar zu machen, dass Widerstand kräftezehrend und teuer und von uns, die wir für unseren Lebensunterhalt selbsttätig und subventionsfrei Sorge tragen müssen, kaum zu leisten sei, unterwerfen wir uns nicht.
Darum geht die Klage um die Gesundheit der Anwohner von WEA, um unser aller im Grundgesetz verbrieftes Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit gemäß Artikel 2 Absatz 2, unter Einhaltung des Instanzenweges weiter.

Kläger, die stellvertretend für alle Betroffenen und Erkrankten, aber auch für alle von Windkraft in ihrem Umfeld Bedrohten stehen, ziehen mit Unterstützung des Regionalverbandes Taunus e.V. und einem fachkundigen Team vor Gericht.
Dafür benötigen wir Ihre Unterstützung durch Spenden, gerne auch durch Mitgliedschaft!
Da der Staat sich seit Jahren weigert die gesundheitsschädigenden Auswirkungen von WEA-Schallemissionen auf Mensch und Tier zur Kenntnis zu nehmen, trotz Hunderter Studien und jahrzehntelanger Forschungen von Wissenschaftlern und Ärzten aus aller Welt, trotz Mahnungen und Warnungen von Ärzten (z.B. hier, hier, hier oder hier) Akustikern (z.B. hier oder hier), Biologen (z.B. hier oder hier) und Physikern (z. B. hier oder hier), trotz der Berichte Tausender Betroffener weltweit (z. B. hier, hier, hier, hier, hier und hier) und den Befundberichten behandelnder Ärzte, trotz der offiziellen Abrechnungsziffer T75.2, über die Ärzte die Behandlungen ihrer Patienten mit Erkrankungen durch Vibrationen und Schwindel durch Infraschall geltend machen können,  bleibt uns nur dieser Weg der Selbsthilfe.

Bedenken Sie, dass auch Sie in naher Zukunft zu den gesundheitlich durch Schallerkrankungen Geschädigten gehören können.
Gemeinsam gegen Verleugnung, Vertuschung von Schallerkrankungen und Desavouierung Erkrankter, gegen Dilettantismus, Ignoranz und Ideologie, den ganzen Wahnsinn, der sich saubere Energie aus Windkraft nennt!

Jeder Betrag hilft!
Für Ihre Spende erhalten Sie eine steuerabzugsfähige Spendenquittung. Bitte senden Sie uns dazu Ihren Überweisungsbeleg samt Anschrift per Email zu.

Regionalverband Taunus – Windkraft mit Vernunft e.V.
IBAN: DE57 5115 1919 0170 3275 30
BIC: HELADEF1WEI
Sparkasse Weilmünster

Wir danken allen Unterstützern für Ihre bisherigen Spenden!
Gemeinsam können wir dem Wahnsinn ein Ende bereiten!

Jutta Reichardt und Achim Göbel