Frankfurter Neue Presse
„Wie verrückt muss man sein?“ – Nachbarn klagen gegen Windräder
Mit dem üblichen Zynismus gegenüber durch WEA geschädigte Anwohner leitet die fnp.de ihren Artikel ein, indem sie im Titel den Bürgermeister der profitierenden Nachbargemeinde zitiert.
Nichtdestotrotz ist der Artikel lesens- und bedenkenswert für alle Betroffenen und durch WEA Bedrohten, insbesondere wenn Sie sich mit dem Gedanken an eine Klage beschäftigen!
Was wird beklagt und mit welcher Begründung:
Leseproben:
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Hambach – Ein Ehepaar aus Hambach fordert vor dem Landgericht Koblenz das Abschalten der sechs Windräder in Elz in den Ruhezeiten mittags und nachts – oder Maßnahmen, die ihren Lebensstandard durch den Betrieb “nicht mehr als unwesentlich beeinträchtigen”. Für gesundheitliche Schäden verlangen die Kläger Schmerzensgeld, für den Wertverlust ihrer Immobilie Schadenersatz. Die Kammer hat einen Sachverständigen mit der Klärung beauftragt.
Die Klage im Wege des Nachbarrechts richtet sich gegen die Gemeinde Elz (vertreten durch Bürgermeister Horst Kaiser, CDU) und die Betreiberfirma Enertrag Windfeld mit Sitz in Schenkenberg (vertreten durch Geschäftsführer Michael Westphal). Die Kläger bemängeln, dass immissionsschutzrechtliche Vorgaben bei Bau und Betrieb nicht eingehalten wurden, sie fühlen sich durch Rotorenbewegung, Schall, Infraschall und Lichtsignale der Windräder dauerhaft gestört.
Der Limburger Fachanwalt Dr. Georg Klein sieht seine Mandanten durch die im Mai 2016 in unmittelbarer Nähe zur Ortsgemeinde Hambach fertiggestellten Anlagen sogar in einer “Gefängnishofsituation”. Der Jurist verweist auf eine in der Rechtsprechung anerkannte “besonders erdrückende Wirkung”: Zwei der Anlagen vom Typ Nordex N177 stehen weniger als 1000 Meter von der Wohnbebauung entfernt. Für Klein ist der Standort ein “Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot”.
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“Der gesundheitliche Zustand der Kläger war vor dem Entstehen und der Inbetriebnahme der Windkraftanlagen weder in körperlicher noch in geistiger Hinsicht beeinträchtigt; die Kläger waren gesund”, schreibt Klein, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, an das Gericht. Die Eheleute hatten Anfang 2016 ihr Eigenheim bewerten lassen. Im Oktober 2016 hatte sich der Verkaufswert bei einer erneuten Begutachtung durch die nun errichteten Windräder deutlich reduziert.
Die Klage begründet Klein unter anderem mit überschrittenen “Wesentlichkeitsschwellen” bei Lärm, Infraschall und Nachtbeleuchtung. Streitentscheidender Gesichtspunkt sind für ihn “konkrete immissionsbedingte Schäden” für das Grundstück im Bereich eines allgemeinen Wohngebietes und dessen Eigentümer. Weder Infraschall unter acht Hertz noch schmalbandige tonale Spitzen seien in den Schallgutachten berücksichtigt worden, bemängelt der Anwalt. Die permanente, physische Beeinträchtigung durch Infraschallwellen verursache bei betroffenen Anwohnern Stress und gesundheitliche Schäden, heißt es in der Klageschrift.
Alles lesen!
Mit Dank an Tilo für die Info!