Zur Missachtung der Staatszielbestimmung in Art. 20a GG
Ein Interview mit dem Juristen Norbert Große Hündfeld
Im Nachgang der Kolumne von Björn Peters, die Ihnen mit einer Fülle an Argumenten neue Chancen bietet, die Sie umgebende Natur und ihre Artenvielfalt zu schützen, verweist Norbert Große Hündfeld im nachfolgenden Interview auf juristische Ansätze, um unter Anwendung des Artikels 20a GG der weiteren Vernichtung geschützter Arten durch die Windenergienutzung Einhalt zu gebieten.
Fachlich betrachtet
Windwahn: In seiner Kolumne beim Deutschen Arbeitgeberverband „Die Energiefrage – #63. Naturschutz als Staatsziel – mit unerwarteten Folgen“ setzt sich Björn Peters kritisch mit der Missachtung der Staatszielbestimmung in Art 20a GG zur Bewahrung der Lebensgrundlagen und der Tiere durch den Staat und seine Organe im Kontext mit der Förderung der Windenergie auseinander.
Wie bewerten Sie seine Ausführungen und wie sehen Sie die Chancen, dass es hierüber zu einer offenen Debatte in diesem Land kommen könnte?
Norbert Große Hündfeld: Wenn Björn Peters im Titel seiner wichtigen Kolumne von “Missachtung der Staatszielbestimmung” spricht, bringt er einen ungeheuerlichen Vorwurf zum Ausdruck! Der Staat missachtet seit 1994 geltendes Verfassungsrecht!
Artikel 20 a GG beinhaltet ein Schutzgebot, dass der Verfassungsgeber in erster Linie an die Gesetzgebung gerichtet hat also an die Parlamente des Bundes, der Länder und der Kommunen. Sie müssen mit Ihren Legislativ-Entscheidungen für gesetzliche Regelungen sorgen, mit deren Anwendung die Exekutive die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere wirksam schützen kann. Weil die Gesetzgeber dieses Gebot aber nicht beachten – der Bundestag bei der Normierung und Novellierung des EEG nicht und Länder sowie Kommunen bei Ihren Planungsentscheidungen zum Ausbau der Windenergie nicht – trifft der Vorwurf zu.
Es gibt in Deutschland keine öffentliche Debatte über die verfassungsrechtliche Bedeutung von Artikel 20 a GG für die Gestaltung der Energiewende. Der Artikel von Björn Peters stellt hoffentlich einen Ausgangspunkt für eine solche Debatte dar.
Windwahn: Was erwarten Sie von einer solchen Debatte?
Norbert Große Hündfeld: In erster Linie Erkenntnisse über die Zieltauglichkeit der geltenden EEG Vorschriften.
Sie sollen bewirken, dass die Behörden Entscheidungen treffen können, die uns wirksam vor den Folgen eines vermuteten gefährlichen Anstiegs der globalen Erderwärmung schützen. Im Vordergrund steht die Sorge, ob der Staat, indem er den Bau von immer mehr WEA ermöglicht, tatsächlich eine wirksame „Klimaschutz“politik betreibt. Dem Schutzgebot in Art. 20 a GG widerspricht zunächst grundsätzlich jede Genehmigungsentscheidung für den Bau einer WEA in freier Landschaft. Die nachteiligen Wirkungen der Genehmigungsentscheidung könnten nur dann in Kauf genommen werden, wenn gewährleistet ist, dass auf diese Weise tatsächlich wirksamer globaler „Klimaschutz“ erreicht wird.
Windwahn: Bestehen an der Erreichung dieses Ziels ernsthafte Zweifel?
Norbert Große Hündfeld: Wenn es eine öffentliche Debatte gäbe, würde niemand mit der Behauptung bestehen können, die Wirksamkeit der geltenden EEG – Regelungen für effektiven Klimaschutz sei gewährleistet. Wer z.B. den jüngsten Bericht des Bundesrechnungshofes analysiert, stößt auf die ausführliche Begründung, dass mit der Anwendung des EEG in seinen mehrfach geänderten Fassungen noch nichts für den Klimaschutz erreicht worden ist. Die Bundesbehörde hält eine gesetzliche Änderung mit dem Ziel für nötig, eine “Bepreisung” von CO2-Emissionen einführen zu können. Weil nicht debattiert wird, kann sich das stark kritisierte Bundeswirtschaftsministerium leisten, es bei einem unwidersprochenen “Nein” zu belassen.
Windwahn: Welche Möglichkeit sehen Sie, eine breite politische Öffentlichkeit zurTeilnahme an der geforderten Debatte zu bewegen?
Norbert Große Hündfeld: Es wäre viel gewonnen, wenn die vielen in Gegenwind organisierten Naturschützer erkennen würden, dass der Verfassungsgeber Ihnen für die Verfolgung ihrer windenergiekritischen Zielsetzung eine Art “Magna Charta ” gegeben hat. Nirgendwo in unserer Rechtsordnung wird die staatliche Umweltschutzpflicht mit vergleichbarem Gewicht postuliert! Es gibt in Deutschland über 1000 bürgerlicheInitiativen, die sich für Gegenwind und damit für Natur-,Landschafts- und Tierschutz einsetzen. Sie alle müssen die Geltungskraft der Staatszielbestimmung einfordern.
Windwahn: Wir wissen, dass Sie gemeinsam mit dem Sprecher der Bürgerinitiative Gegenwind Greven, Herrn Prof. Dr. Werner Mathys, seit längerer Zeit bemüht sind, die vielen, auf der Karte von windwahn.com gesammelten örtlichen Initiativen so zu vernetzen, dass die Debattenforderung ein bundesweites Gewicht bekommt. Wie wollen Sie beide das erreichen?
Norbert Große Hündfeld: Mit Hilfe unserer Freunde bei Vernunftwende Bündnis NRW, im Vorstand dieses Landesbündnisses haben wir einen Weg beschlossen, dem ein mehrstufiges Konzept für eine Kommunikationsstrategie zugrundeliegt. Wir werden es mit professioneller Unterstützung noch in diesem Jahr fertig stellen und allen BIs zusenden. Auch Windwahn kann uns mit Informationen über unsere Strategie unterstützen.
Windwahn: Wann können wir unseren Lesern konkret über die Entwicklung bei Vernunftwende berichten?
Norbert Große Hündfeld: Wir werten gerade den Verlauf der 4. Fachtagung aus, die wir am Samstag in Münster-Senden veranstaltet haben. Herr Mathys hat zu dem Thema „Viel Wind um Nichts – Warum die Windenergie scheitern muss“ vorgetragen und ich habe Ausführungen zu dem Thema „Worüber Politiker die Debatte verweigern und Medien bislang schweigen“gemacht. Wir informieren Sie und Vernunftkraft Berlin unter Beifügung von Zusammenfassungen unserer Textbeiträge in einem Tagungsbericht, nachdem wir uns am 05. Dezember im Paderborner Land zu einer Besprechung zusammen gefunden haben.
Windwahn: Wir danken Norbert Große Hündfeld für das Interview!
Wir würden uns wünschen, dass viele Leser aus Naturschutzorganisationen und engagierten Bürgerinitiativen gegen Windkraft die Anregungen desJuristen Norbert Große Hündfeld zum Umgang mit Art. 20 a GG nutzen und auch die folgenden Beiträge über die Entwicklung zum Thema verfolgen.
JR
Art 20a – Aus dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
[box title=”” border_width=”3″ border_color=”#70ad00″ border_style=”solid” icon=”legal” icon_style=”border” icon_shape=”box” align=”justify” text_color=”#000000″]“Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung”[/box]