Nach anwaltlicher Prüfung der Inhalte und Umstände des Genehmigungsbescheids zum Windpark Siegfriedeiche wurden Verstöße gegen zwingende Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes und die Mißachtung des verfassungsrechtlichen Schutzgebotes in Artikel 20 a Grundgesetz offenbar.
Der Regionalverband Taunus – Windkraft mit Vernunft e.V. hat fristgerecht Klage bzw. Widerspruch gegen den Genehmigungsbescheid des Regierungspräsidiums Darmstadt
beim Verwaltungsgericht Frankfurt eingereicht.
Presseerklärung-zum-Genehmigungsbeschied-Windpark-Siegfriedeiche
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