Aktuell! Umsetzung der LAI-Emfehlung in SH – Lärmschutz bei Windkraftanlagen wird verbessert

Umwelt- und Energiewendeministerium Schleswig-Holstein setzt neues Schallprognoseverfahren um

Ein Bericht im europaticker mit Dank!!
EUROPATICKER aktuell
Freitag, 02. Februar 2018

http://www.umweltruf.de/2018_PROGRAMM/news/news3.php3?nummer=902

Lärmprognosen zum Schutz vor Lärm von Windkraftanlagen werden künftig besser. Das Umwelt- und Energiewendeministerium Schleswig-Holstein hat dazu ab sofort die überarbeiteten Hinweise zum Schallimmissionsschutz der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI-Hinweise) eingeführt. „Damit wenden wir ein neues Verfahren für die Schallprognose an. Es trägt den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung, sorgt dafür, dass die zulässigen Immissionswerte sicher eingehalten werden und verbessert damit den Lärmschutz im Land. Das ist auch für die Akzeptanz der Windenergie ein wichtiges Signal“, sagte Umwelt- und Energiewendeminister Robert Habeck.

Der Unterschied zwischen dem alten und dem neuen Beurteilungsverfahren besteht insbesondere darin, dass die Bodendämpfung jetzt nicht mehr einberechnet und das Berechnungsverfahren auf eine frequenzabhängige Berechnung umgestellt wird. Die Regelungen werden sich in einigen Fällen auf den Nachtbetrieb von Anlagen auswirken. Der Tagbetrieb bleibt davon unberührt, da dort wie bei anderen Lärmverursachern auch deutlich höhere Immissionsrichtwerte gelten. Die Immissionswerte für Schall, die sich aus der TA Lärm ergeben, gelten unverändert fort.

Grund für die Änderung ist, dass das alte Prognoseverfahren den Schalldruckpegel unterschätzt hatte. Dies hatte eine Studie des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen festgestellt. Demnach traten mit zunehmendem Abstand systematische Abweichungen zwischen den berechneten und gemessenen Schallimmissionen bei Windkraftanlagen auf. Die gemessenen Schallpegel lagen dabei signifikant höher als die berechneten. Ein Expertengremium des DIN/VDI-Normenausschuss Akustik, Lärmminderung und Schwingungstechnik (NALS) erarbeitete daraufhin ein neues Prognoseverfahren, das sogenannte Interimsverfahren zur Prognose der Geräuschimmissionen von Windkraftanlagen.

Schleswig-Holstein hatte dieses Verfahren über eigene akustische Untersuchungen verifiziert. Die neuen LAI-Hinweise wurden im November 2017 von der Umweltministerkonferenz einstimmig zur Kenntnis genommen und damit zur Veröffentlichung freigegeben.

Mit dem Einführungserlass, der sich an das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume als zuständige Behörde richtet, werden die LAI-Hinweise im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren, auch bei bereits laufenden Genehmigungsverfahren sowie bei der Überwachung von Bestandsanlagen anzuwenden sein.

Wichtig!

Lesen Sie dazu auf der Website der Landesregierung SH

 Antworten auf häufig gestellte Fragen zu den überarbeiteten Hinweisen zum Schallimmissionsschutz der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI)

  1. Warum gibt es ein neues Prognoseverfahren?
  2. Was genau ändert sich? Lässt sich ein anschaulicher Vergleich für eine typische Anlage machen – nach neuer und alter Prognose?
  3. Was wird für die Anwohner besser?
  4. Lässt sich sagen, wie viel Meter zusätzlicher Abstand einzuhalten ist, wenn das neue Verfahren angewandt wird?
  5. Sind auch Fälle denkbar, in denen nach den neuen Prognoseverfahren kleinere Abstände gelten als nach den alten?
  6. Wie wird die Behörde überprüfen, ob die alten Anlagen den neuen Vorschriften entsprechen oder ob sie zu laut sind?
  7. Werden alle Anlagen überprüft oder stichprobenartig? Aktiv oder nur auf Beschwerde hin?
  8. Wie lange wird so eine Überprüfung dauern?
  9. Können Anwohner sie einfordern?
  10. Wie werden die Ergebnisse der Überprüfung umgesetzt?

http://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/I/immissionsschutz/FAQ_LAI_Hinweise_Schallprognose.html

Einführung der aktuellen LAI-Hinweise zum Schallimmissionsschutz bei
Windkraftanlagen in Schleswig-Holstein – MELUND  31.01.2018

https://www.windwahn.com/wp-content/uploads/2018/02/Erlass-Einführung-LAI-Hinweise-Schallimmissionsschutz-bei-WKA-31Jan20184043.pdf

Medien-Information 1. Februar 2018
Lärmschutz bei Windkraftanlagen wird verbessert –Umwelt-und Energiewendeministerium setzt neues Schallprognoseverfahren um

https://www.windwahn.com/wp-content/uploads/2018/02/180201_Schallprognose4048.pdf

Zur Erinnerung: Worum geht es?

 
[box title=““ border_width=“3″ border_color=“#70ad00″ border_style=“solid“ icon=“bullhorn“ icon_style=“border“ icon_shape=“box“ align=“justify“ text_color=“#000000″]Hinweise zum Schallimmissionsschutz bei Windkraftanlagen (WKA)

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[box title=““ border_width=“3″ border_color=“#70ad00″ border_style=“solid“ icon=“bullhorn“ icon_style=“border“ icon_shape=“box“ align=“justify“ text_color=“#000000″]Bundesweite Erinnerung!

Beachten Sie zudem die Hinweise und Handlungsempfehlungen von RA Armin Brauns und unseren entsprechenden Artikel sowie die Hinweise von Sven Johannsen von der GuSZ

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JR[/box]