Stellungnahmen zu WEA-Genehmigungen

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Tote Fledermaus vor WEA
Tote Fledermaus vor WEA
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Fordern Sie Abschaltzeiten – auch vorbehaltlich!

Im Interesse Ihrer Gesundheit und des Artenschutzes – Die Kontrolle zur Einhaltung müssen Sie allerdings selber leisten.
Auch wenn es absurd klingt: Ob Auflage zur Genehmigung oder eingeklagt und gerichtlich festgelegt, die Kontrolle übernehmen die Behörden in den seltensten Fällen und Gerichte reagieren allenfalls auf Ihre erneute Klage, nachdem Sie Verstöße gegen die Auflagen oder gerichtlichen Anordnungen angezeigt und bewiesen haben.

Wichtige Hinweise und Handlungsempfehlungen zum Artenschutz von Dr. Antonia Fehrenbach

Gerücht oder Schutzbehauptung?

Wichtiger Hinweis zu Abschaltzeiten von WEA in Genehmigungsbescheiden:
Der Vorbehalt auf Abschaltzeiten von WEA zum Schutz der Vögel sollte unbedingt im Genehmigungsbescheid stehen


Publikation von
Dr. Matthias Schreiber:
vom 06.01.2016

Abschaltzeiten für Windkraftanlagen zur Vermeidung und Verminderung von Vogelkollisionen

https://www.fachagentur-windenergie.de/fileadmin/files/Veranstaltungen/Runder_Tisch_Vermeidungsmassnahmen/1._Runder_Tisch_24.02.2016/Studie_Abschaltzeiten_Dr._Schreiber_LKR_Osnabarueck_2016.pdf

(c) Naturschutz Initiative e.V.

Behörden sind Meister der Verzögerung

Haus vor WEA – (c) www.windwahn.com

Behörden sind vielfach äußerst stur und verstehen es meisterhaft, Beschwerden und Anzeigen zu Verstößen von Betreibern zu  Lärmüberschreitungen, Ton- und Impulshaltigkeit mit besonderem Störeffekt, zur Negierung von Abständen zur Wohnbebauung und zu Habitaten gefährdeter Arten, eigenmächtigen Standortverschiebungen,  Mißachtung von Abschaltzeiten, zur Fundamententfernung beim Rückbau etc. unbeachtet zu lassen, erst nach regelmäßiger Erinnerung tätig zu werden – am besten durch Anwälte – und immer nur Teile der Beschwerden abzuarbeiten. Auf diese Weise ermöglichen die Behörden den Betreibern trotz Mißachtung von Behördenauflagen und Gerichtsurteilen, die Erfüllung von Verpflichtungen über Jahre hinauszuzögern und Kosten in den Tausenden zu sparen.
So wurde uns aufgrund unserer Forderung, in der Genehmigung festgelegte Abnahme-Schallmessungen 13 Jahre nach der Inbetriebnahme endlich vom Betreiber durchführen zu lassen, vom Landesamt in SH eineinhalb Jahre danach der Kostenanschlag für Lärmmessungen eines Akustikbüros für 6 benachbarte WEA vorgelegt. Diese Messungen wurden dann weitere viereinhalb Jahre mit fadenscheinigen Begründungen und Verweisen auf stets falsche Wetterbedingungen verzögert, trotz regelmäßiger Anmahnung unsererseits und durch unseren Anwalt. Dann kam überraschend der Anruf vom Amt mit der Ankündigung, dass die WEA in vier Wochen abgebaut werden – 5 Jahre nach der Beschwerde und 18 Jahre nach Inbetriebnahme!
Ähnliches geschah in Bezug auf unsere Beschwerde zur Überschreitung der Schattenschlagzeiten.
JR