Windräder
Ärzte Zeitung online, 12.01.2018
Kliniken genießen keinen absoluten Lärmschutz vor Windenergieanlagen, findet das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes.

SAARLOUIS. Das Knappschaftskrankenhaus Püttlingen ist mit dem Versuch gescheitert, die Errichtung von Windkraftanlagen in der Umgebung per Eilanträgen juristisch zu stoppen. Dabei entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Saarlandes, dass der in der TA Luft für Krankenhäuser vorgesehene Immissionsrichtwert nicht in jedem Fall gilt (Az.: 2 B 584/17). Auch Bedenken gegen eine Infraschallbelastung wiesen die Richter zurück.
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Dabei beziehen sich die Richter auf die in der TA Lärm vorgesehene Möglichkeit, in Gemengelagen “geeignete Zwischenwerte” zu bilden. Dieses “Rücksichtnahmegebot” gilt laut OVG auch im konkreten Fall der Püttlinger Klinik, einen absoluten Schutz von Krankenhäusern gebe es jedenfalls nicht. Zudem habe ein Lärmgutachten einen nächtlichen Immissionsrichtwert von 37 dB (A) ermittelt, der damit den 40-dB (A)-Wert für allgemeine Wohngebiete unterschreitet.
Auch die Argumente des Chefarztes für Neurologie und der Chefärztin für Psychosomatische Medizin, wonach Patienten Beschwerden auf Infraschallimmissionen zurückführten und deshalb Standortnachteile für die Einrichtung zu befürchten seien, beeindruckten die Richter nicht.
Zwar verursachten Windenergieanlagen Infraschall, doch lägen die feststellbaren Pegel “nach einschlägigen wissenschaftlichen Untersuchungen weit unterhalb der Wahrnehmungsschwelle des Menschen”, heißt es in dem Gerichtsbeschluss. (kud
Mit Dank für die Info an Birgit Wilder!!