Ergänzung zu unseren Artikeln Schallimmissionsschutz durch Interimsverfahren I und II
- https://www.windwahn.com/2017/10/08/schallimmissionsschutz-durch-interimsverfahren-ii/
- https://www.windwahn.com/2017/10/05/schallimmissionsschutz-durch-interimsverfahren/
Neue Info aus NRW von Ralf Hoffmann – AG Windenergie Eifel + Börde – zum Urteil des VG Düsseldorf / Umsetzung des Interimsverfahrens auf Empfehlung der LAI
Rheinland-Pfalz versagte im September in der Bund-Länder-Umweltkonferenz die Zustimmung –
weitere Konferenz im November avisiert
Ralf Hoffmann – AG Windenergie Eifel + Börde:
NRW Umweltministerium empfiehlt noch bisherige Regelung – Kreis Euskirchen nutzt ab sofort Interimsverfahren
“Da das NRW Umweltministerium auf Nachfrage aber empfiehlt, die bisherige Regelung TA Lärm noch anzuwenden, habe ich die UIB des Kreises Euskirchen angerufen.
Dort wird ab sofort das Interimsverfahren bei neuen Anträgen für Genehmigungen angewendet bzw verlangt.”
Interimsverfahren für laufende Verfahren noch ungeklärt
“Inwieweit auch bei laufenden Verfahren eine Schallprognose nach dem Interimsverfahren nachgefordert wird, ist noch offen.”
Genehmigungen nach BImSchG für Bauvorhaben nicht unantastbar
Mit Dank an Ralf Hoffmann
AG Windenergie Eifel + Börde