Bundesverfassungsgericht entscheidet über naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative

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Pressemitteilung

Herausgeber: Engemann und Partner, Rechtsanwälte mbB

Bundesverfassungsgericht entscheidet über naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative

Lippstadt (iwr-pressedienst) – Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat im Rahmen von zwei Verfassungsbeschwerden mit Beschluss vom 23.10.2018 – 1 BvR 2523/13 und 1 BvR 595/14 – nach einer Verfahrenslaufzeit von mehr als fünf Jahren über die Verfassungsgemäßheit der Rechtsfigur der naturschutzfachlichen Einschätzungsprärogative entschieden. Hintergrund ist die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG), wonach einer Behörde bei der Entscheidung über die Genehmigung von Vorhaben u.a. im Zusammenhang mit der Frage, ob das beantragte Projekt gegen das Tötungsverbot des besonderen Artenschutzrechts nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG verstößt, ein naturschutzfachlicher Beurteilungsspielraum (Einschätzungsprärogative) zukomme. Gerade im Zusammenhang mit Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen hat dies in der Vergangenheit oftmals dazu geführt, dass Verwaltungsgerichte behördliche Aussagen in Verbindung mit artenschutzrechtlichen Fragen, die letztlich zu einer Versagung der beantragten Genehmigung führten, praktisch ungeprüft übernommen haben.
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Es bleibt abzuwarten, ob der Gesetzgeber die ihm durch das BVerfG zugesprochene Rolle annimmt und für größere Klarheit gerade im Zusammenhang mit der Anwendung von Rechtsvorschriften des besonderen Artenschutzrechts sorgt. Deutlich wird durch die Entscheidung des BVerfG jedenfalls, dass die Gerichte verpflichtet sind, behördliche Entscheidungen soweit komplett zu überprüfen, wie in Fachkreisen und Wissenschaft bereits anerkannte Maßstäbe und Methoden existieren. Zu bedauern ist jedoch, dass sich das BVerfG mit der in diesem Zusammenhang maßgeblichen Frage, ob wissenschaftliche Standards durch Behörden und Gerichte beachtet wurden, im Rahmen seines Beschlusses überhaupt nicht auseinandergesetzt hat.

https://www.iwrpressedienst.de/energie-themen/pm-6158-bundesverfassungsgericht-entscheidet-ueber-naturschutzfachliche-einschaetzungspraerogative

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Mit Dank an Gerti für die Info!