Verschandelt, verarmt, veräppelt – OVG Schleswig (1 MR 4/17)-

Dithmarschen (SH) –  der Kreis mit der höchsten WEA-Dichte bezogen auf die Fläche

Endlich hatten die Kreispolitiker 2016 die Kurve gekriegt und, angeschoben durch stetig wachsenden Widerstand der Bevölkerung gegen weitere Flächen für WEA, den noch unverschandelten Teil auf der Geest als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen.
Nun entschied das OVG Schleswig auf Eilantrag eines Windkraftbetreibers, der aufgrund der Kreisverordnung um die Genehmigung weiterer WEA zur Mehrung seines Reichtums fürchtete.
JR

Auszug der Pressemitteilung des OVG Schleswig

Großflächiger Landschaftsschutz muss mit dem Land abgestimmt werden

Datum 30.10.2017

Eilantrag eines Windkraftanlagenbetreibers gegen den Kreis Dithmarschen erfolgreich

„Die Sicherstellung eines großflächigen, ca. 29.000 ha großen Gebiets für den Landschaftsschutz – mit der Folge eines Ausschlusses von Windkraftanlagen – darf ohne vorherige Abstimmung mit der Landesplanungsbehörde nicht erfolgen. Mit dieser Begründung hat das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht dem Eilantrag eines Windkraftanlagenbetreibers gegen eine Verordnung des Kreises Dithmarschen stattgegeben.
Der Kreis hatte in seiner Verordnung den als „charakteristischen Landschaftsraum“ bezeichneten Bereich der Geest für den Landschaftsschutz sichergestellt und zugleich bestimmt, dass dort künftig keine Windkraftanlagen mehr errichtet werden dürfen.
Dagegen wandte sich ein Windkraftanlagenbetreiber, der den Erfolg seinerGenehmigungsanträge für neue Anlagen infolge dieser Verordnung als gefährdet ansah.“

Ein Kommentar

  1. Das Urteil zeigt das ganze dramatische Ausmaß, mit dem die Windkraftindustrie inzwischen in ganz Deutschland den Landschaftsschutz ad absurdum führt.

    Besonders perfide: bereits bestehende Beeinträchtigungen behindern die großflächige Ausweisung eines LSG. Auch die Salamitaktik geht demnach auf.

    In Deutschland wird es zunehmend unmöglich, große zusammenhängende Landschaften angemessen zu schützen, gerade gegen die Invasion der Windkraft.

    Vertiefte Darstellung der Problematik der Bankrotterklärung des deutschen Landschaftsschutzes im Zusammenhang mit der Windkraft siehe hier, im Kapitel 4 der Denkschrift:

    Epple, W. (2017): Windkraftindustrie und Naturschutz sind nicht vereinbar. Windkraft-Naturschutz-Ethik. Herausgeber. Naturschutzinitiative e.V., 140 Seiten.

Kommentare sind geschlossen.