Koalitionsvertrag – Medienberichte – Meinungen
Robert Habeck, Energiewendeminister SH:
“Das ist ein gutes Dokument geworden”
Reinhard Christiansen, Landesvorsitzender BWE Schleswig-Holstein:
„Kurzfristig führt die Einigung der Koalition aber erst einmal zu Planungssicherheit, weil die Regionalpläne zunächst erhalten bleiben. Das gibt Sicherheit für Investoren und in Planung befindlicher Projekte“, erläutert Reinhard Christiansen, Landesvorsitzender BWE Schleswig-Holstein. Insgesamt attestiert der Landesvorsitzende der zukünftigen Landesregierung eine Anerkennung der Relevanz der Windenergie für Schleswig-Holstein, die tatsächliche Umsetzung bleibe aber zunächst offen.”
Aus dem Koalitionsvertrag 2017 – 2022 von CDU, GRÜNEN, FDP (Seite 57 – 59)
Klimaschutz und Energiewende ab Seite 55
Gestaltung des Ausbaus
Windenergie Onshore
Die Windenergie ist ein sehr wichtiger Wirtschaftsfaktor. Das wollen wir sichern und ausbauen. Windenergie ist außerdem eine der preiswertesten Erneuerbaren Energien und Schleswig-Holstein hat hier besonders große Standortvorteile, die wir nutzen wollen. Wir brauchen die Windenergie auch, um aus den fossilen Energieträgern aussteigen zu können. Schon heute decken die Erneuerbaren Energien in Schleswig-Holstein über 30 Prozent des gesamten Endenergieverbrauchs – inklusive Verkehr, Wärmesektoren und Industrie. Das ist ein beachtlicher Erfolg. Die Energiewende ist aber auch noch lange nicht abgeschlossen.
Die Windenergienutzung an Land soll bis 2025 einen Beitrag von zehn Gigawatt installierte Leistung erbringen, wobei dieses Ziel mit dem Netzausbau in Schleswig-Holstein synchronisiert werden muss. Die Möglichkeiten der Nutzung durch Sektorenkoppelung werden wir ausbauen. Den Ausbau der Windenergie in Schleswig-Holstein werden wir mit Augenmaß fortsetzen und die Kosten für Stromkunden durch abgeregelte Windkraftanlagen deutlich senken.
Bis zum Abschluss der Regionalplanung gilt ein Moratorium. Ausnahmen werden begrenzt und können nur für Flächen erteilt werden, für die eine Öffentlichkeitbeteiligung durchgeführt wurde und die erwartbar die Kriterien der Landesplanung erfüllen.
Geprüft werden soll auch, ob beim Repowering eine Flexibilisierung der Abstände möglich ist und ob das Repowering grundsätzlich immer dann möglich sein soll, wenn mindestens zwei Anlagen innerhalb des gleichen räumlich-funktional zusammenhängenden Landschaftsraumes abgebaut werden, so dass keine zusätzliche Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes eintritt.
Dabei wird vor allem das Kriterium der Umfassung von Siedlungsstrukturen stärker gewichtet und Flächen, die sehr nah zu Siedlungen stehen mit sehr hoher Priorität behandelt. So werden diese Umgebungsbereiche von Siedlungen spürbar von Vorrangflächen entlastet.
Wir wollen vor allem die guten und in der Bevölkerung akzeptierten Windstandorte in Schleswig-Holstein nutzen, um damit auch den Netzausbau auf das notwendige Maß zu begrenzen und die Energiewende nicht unnötig zu verteuern.
Dazu soll das Kriterium der Netzanbindung bei der Ausweisung von Vorrangflächen stärker gewichtet werden.
Den Zeitpunkt der Ausweisung der neuen Windflächen werden wir mit dem Zeitplan für die Fertigstellung der wichtigsten Stromleitungen in Schleswig-Holstein abstimmen, so dass in Gebieten mit hoher Neuausweisung von Flächen und damit verbunden Überlastung bestehender Netze eine weitere Entlastung einhergehen wird.
Mitwirkung und Bürgerenergie
Wir sind uns bewusst, dass der Ausbau der Windenergie bei den Menschen im Land auch auf Vorbehalte stößt und Sorgen auslöst. Wir werden uns deshalb dafür einsetzen, dass die Folgen des Ausbaus der Windenergie für Mensch, Landschaft und Natur so gering wie möglich sind. Wir wollen die Energiewende mit den Menschen umsetzen. Wir werden eine unabhängige Clearing-Stelle auf Landesebene für Fragen des Windkraftausbaus einrichten, die bei Konflikten moderiert und vermittelt sowie Bürgerinnen und Bürger und Kommunen berät.
Zudem werden wir erneut prüfen, wie den Gemeinden vor dem Hintergrund des Urteils des Oververwaltungsgerichtes Schleswig bei der Ausgestaltung der windenergetischen Nutzung vor Ort, insbesondere bezogen auf die Höhe der Windkraftanlagen und die Abstände zur Wohnbebauung, soweit im gesetzlichen Rahmen vorgesehen, weitere Mitwirkungsmöglichkeiten eingeräumt werden können.
Emissionen
Wir werden uns dafür einsetzen, dass bei Neuanlagen eine bedarfsgerechte Befeuerung gewährleistet ist und die Umrüstung von Bestandsanlagen weiter fördern. Bis 2022 soll die nächtliche Befeuerung vollständig auf bedarfsgerechte Befeuerung umgestellt sein.
Windenergie Offshore
Die jüngsten Ausschreibungen zur Onshore- und Offshore-Windenergie haben mit Nachdruck unter Beweis gestellt, dass Windenergie derzeit die preisgünstigste Energieerzeugung ist: Onshore wird kurzfristig günstiger werden, Offshore ab 2025. Bis 2025 soll der Netzausbau in Deutschland planmäßig abgeschlossen sein, so dass der Ausbau der Offshore-Windenergie dynamischer vorangetrieben werden kann. Offshore-Windparks müssen bereits heute in den Netzausbau einbezogen werden. Wir werden uns für einen verlässlichen Ausbaupfad auf See einsetzen und einen marktkonformen Wettbewerb zwischen den Anbietern ermöglichen. Hierzu gehört die Erhöhung des Kapazitätsdeckels im „Windauf-See-Gesetz“ von 15 Gigawatt auf mindestens 25 Gigawatt im Jahr 2030. Entsprechend werden wir unsere Häfen und die im Offshore-Bereich tätigen Unternehmen unterstützen, ihr Leistungsspektrum hinsichtlich der Offshore-Windenergie weiterzuentwickeln.
Seite 113 – Koalitionsvertrag 2017 – 2022 von CDU, GRÜNEN, FDP
Allgemeine Vereinbarungen
Struktur der Landesregierung
Die Koalitionsparteien vereinbaren folgende Struktur der Landesregierung (in Klammern Zahl der jeweiligen Staatssekretärinnen/Staatssekretäre):
Die CDU stellt den Ministerpräsidenten und die Leitung folgender Ministerien:
Staatskanzlei und Bundesangelegenheiten (2) –
Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration (2)
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (2)
Ministerium für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung (1)
Bündnis 90/Die Grünen stellt die/den Stellvertretende(n) Ministerpräsidentin/en und die Leitung folgender Ministerien:
Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (2)
Finanzministerium (2)
Die FDP stellt eine/einen weitere/weiteren Stellvertretende(n) Ministerpräsidentin/en und die Leitung folgender Ministerien:
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus (1)
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren (1)
Zusammenarbeit der Landesregierung
Die Koalitionspartner entscheiden im Kabinett einvernehmlich. Der Ministerpräsident erklärt den Koalitionsvertrag zum verbindlichen Handlungsleitfaden der Landesregierung.
Abstimmungsverhalten im Bundesrat
Die Koalitionspartner legen das Abstimmungsverhalten des Landes im Bundesrat durch Kabinettsentscheidung fest. Sie orientieren sich dabei an den Interessen des Landes und dem Inhalt der Koalitionsvereinbarung.
Wird im Kabinett zwischen den Koalitionspartnern keine Übereinkunft über das Abstimmungsverhalten erzielt, enthält sich das Land im Bundesrat.
Abstimmungsverhalten im Landtag
Die Koalitionspartner verpflichten sich, diese Vereinbarung in Regierungshandeln umzuset-zen. Die Fraktionen aller Koalitionspartner werden im Landtag und seinen Ausschüssen nicht mit wechselnden Mehrheiten abstimmen. Dies gilt auch für Fragen, die nicht Gegenstand der vereinbarten Politik sind.
Die freie Gewissensentscheidung der/des einzelnen Abgeordneten bleibt hiervon unberührt. Zur Abstimmung der parlamentarischen Zusammenarbeit findet zwischen den Fraktionen aller Koalitionsparteien ein enger und regelmäßiger Austausch statt.
Die Fraktionen schließen zu Initiativen, Wahlen etc. eine verbindliche Vereinbarung, die Bestandteil des Koalitionsvertrages ist.