“In der Energie- und Flüchtlingspolitik ist der Vertrag tiefgrün”

Koalitionsvertrag – Medienberichte – Meinungen

Robert Habeck, Energiewendeminister SH:

“Das ist ein gutes Dokument geworden”

Reinhard Christiansen, Landesvorsitzender BWE Schleswig-Holstein:

„Kurzfristig führt die Einigung der Koalition aber erst einmal zu Planungssicherheit, weil die Regionalpläne zunächst erhalten bleiben. Das gibt Sicherheit für Investoren und in Planung befindlicher Projekte“, erläutert Reinhard Christiansen, Landesvorsitzender BWE Schleswig-Holstein. Insgesamt attestiert der Landesvorsitzende der zukünftigen Landesregierung eine Anerkennung der Relevanz der Windenergie für Schleswig-Holstein, die tatsächliche Umsetzung bleibe aber zunächst offen.”

Aus dem Koalitionsvertrag 2017 – 2022 von CDU, GRÜNEN, FDP (Seite 57 – 59)

Klimaschutz und Energiewende ab Seite 55

Gestaltung des Ausbaus

Windenergie Onshore

Die Windenergie ist ein sehr wichtiger Wirtschaftsfaktor. Das wollen wir sichern und ausbauen. Windenergie ist außerdem eine der preiswertesten Erneuerbaren Energien und Schleswig-Holstein hat hier besonders große Standortvorteile, die wir nutzen wollen. Wir brauchen die Windenergie auch, um aus den fossilen Energieträgern aussteigen zu können. Schon heute decken die Erneuerbaren Energien in Schleswig-Holstein über 30 Prozent des gesamten Endenergieverbrauchs – inklusive Verkehr, Wärmesektoren und Industrie. Das ist ein beachtlicher Erfolg. Die Energiewende ist aber auch noch lange nicht abgeschlossen.
Die Windenergienutzung an Land soll bis 2025 einen Beitrag von zehn Gigawatt installierte Leistung erbringen, wobei dieses Ziel mit dem Netzausbau in Schleswig-Holstein synchronisiert werden muss. Die Möglichkeiten der Nutzung durch Sektorenkoppelung werden wir ausbauen. Den Ausbau der Windenergie in Schleswig-Holstein werden wir mit Augenmaß fortsetzen und die Kosten für Stromkunden durch abgeregelte Windkraftanlagen deutlich senken.
[box title=”” border_width=”2″ border_color=”#007c20″ border_style=”solid” icon=”exclamation” icon_style=”border” icon_shape=”circle” align=”left” text_color=”#000000″]Wir werden für den Ausbau der Windenergie ausreichend Raum zur Verfügung stellen. Wir gehen davon aus, dass für die angestrebte erneuerbare Erzeugungsleistung ca. zwei Prozent der Landesfläche als Eignungsgebiete für Windkraft benötigt werden.
Die Regionalpläne Wind werden auf Grundlage der Stellungnahmen der Kommunen, der Träger öffentlicher Belange und der allgemeinen Öffentlichkeit grundlegend überarbeitet. Wir werden die Kriterien überprüfen, um die größtmögliche Akzeptanz vor Ort zu erzielen. Wohnsiedlungen wollen wir im Einklang mit den Energie- und Flächenzielen und unter Berücksichtigung von Naturschutzbelangen entlasten.[/box]
Bis zum Abschluss der Regionalplanung gilt ein Moratorium. Ausnahmen werden begrenzt und können nur für Flächen erteilt werden, für die eine Öffentlichkeitbeteiligung durchgeführt wurde und die erwartbar die Kriterien der Landesplanung erfüllen.
[box title=”” border_width=”2″ border_color=”#007c20″ border_style=”solid” icon=”exclamation” icon_style=”border” icon_shape=”circle” align=”left” text_color=”#000000″]In ehemaligen Eignungsgebieten und bei Bestandsanlagen insbesondere an den windreichen Küstenstandorten, die mit dem neuen Kriterienkatalog vereinbar sind, wollen wir das Repowering ermöglichen. Wir leiten eine neue juristische Prüfung ein, ob darüber hinaus weiteres Repowering von Altanlagen außerhalb der Potenzialfläche möglich ist und werden hierdurch entstehende Spielräume zur Erhöhung der Abstände zu Siedlungsbereichen mit Wohn- und Erholungsfunktion auf 1.000 Meter und zu Einzelhäusern und Splittersiedlungen im Außenbereich auf 500 Meter nutzen.

Windkraftanlagen werden immer größer. Um den Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten, wird zusätzlich zu den bestehenden Mindestabständen ein neues Kriterium für die Genehmigung verankert. Im Außenbereich soll der Mindestabstand dreifache Anlagenhöhe bis Rotorblattspitze, bei Siedlungen fünffache Anlagenhöhe sein, so dass der Abstand zu einer 200 Meter hohen Anlage im Außenbereich 600 Meter (vorher 400 Meter) und bei Siedlungen 1.000 Meter (vorher 800 Meter) beträgt.[/box]
Geprüft werden soll auch, ob beim Repowering eine Flexibilisierung der Abstände möglich ist und ob das Repowering grundsätzlich immer dann möglich sein soll, wenn mindestens zwei Anlagen innerhalb des gleichen räumlich-funktional zusammenhängenden Landschaftsraumes abgebaut werden, so dass keine zusätzliche Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes eintritt.
Dabei wird vor allem das Kriterium der Umfassung von Siedlungsstrukturen stärker gewichtet und Flächen, die sehr nah zu Siedlungen stehen mit sehr hoher Priorität behandelt. So werden diese Umgebungsbereiche von Siedlungen spürbar von Vorrangflächen entlastet.
Wir wollen vor allem die guten und in der Bevölkerung akzeptierten Windstandorte in Schleswig-Holstein nutzen, um damit auch den Netzausbau auf das notwendige Maß zu begrenzen und die Energiewende nicht unnötig zu verteuern.
Dazu soll das Kriterium der Netzanbindung bei der Ausweisung von Vorrangflächen stärker gewichtet werden.
Den Zeitpunkt der Ausweisung der neuen Windflächen werden wir mit dem Zeitplan für die Fertigstellung der wichtigsten Stromleitungen in Schleswig-Holstein abstimmen, so dass in Gebieten mit hoher Neuausweisung von Flächen und damit verbunden Überlastung bestehender Netze eine weitere Entlastung einhergehen wird.
[box title=”” border_width=”2″ border_color=”#007c20″ border_style=”solid” icon=”exclamation” icon_style=”border” icon_shape=”circle” align=”left” text_color=”#000000″]Insbesondere wollen wir die Abstände zur Wohnbebauung bei der planerischen Ausweisung von Windvorranggebieten vergrößern.
Innerhalb des Küstenschutzstreifens können insbesondere bei bestehenden Windkraftanlagen nach entsprechender fachlicher Prüfung neue Anlagen errichtet werden.[/box]

Mitwirkung und Bürgerenergie

Wir sind uns bewusst, dass der Ausbau der Windenergie bei den Menschen im Land auch auf Vorbehalte stößt und Sorgen auslöst. Wir werden uns deshalb dafür einsetzen, dass die Folgen des Ausbaus der Windenergie für Mensch, Landschaft und Natur so gering wie möglich sind. Wir wollen die Energiewende mit den Menschen umsetzen. Wir werden eine unabhängige Clearing-Stelle auf Landesebene für Fragen des Windkraftausbaus einrichten, die bei Konflikten moderiert und vermittelt sowie Bürgerinnen und Bürger und Kommunen berät.
Zudem werden wir erneut prüfen, wie den Gemeinden vor dem Hintergrund des Urteils des Oververwaltungsgerichtes Schleswig bei der Ausgestaltung der windenergetischen Nutzung vor Ort, insbesondere bezogen auf die Höhe der Windkraftanlagen und die Abstände zur Wohnbebauung, soweit im gesetzlichen Rahmen vorgesehen, weitere Mitwirkungsmöglichkeiten eingeräumt werden können.
[box title=”” border_width=”2″ border_color=”#007c20″ border_style=”solid” icon=”exclamation” icon_style=”border” icon_shape=”circle” align=”left” text_color=”#000000″]Besondere Unterstützung verdient aus unserer Sicht der Ansatz der Bürgerenergie, die eine regionale Bürgerbeteiligung anbietet. Hierfür werden wir einen revolvierenden Fonds für Risikokapital für die Vorbereitung von Bürgerenergieprojekten in Höhe von fünf Millionen Euro auflegen. Bestrebungen für eine Zertifizierung von fairer Planung und Bürgerbeteiligung werden wir konstruktiv begleiten.[/box]

Emissionen

[box title=”” border_width=”2″ border_color=”#007c20″ border_style=”solid” icon=”exclamation” icon_style=”border” icon_shape=”circle” align=”left” text_color=”#000000″]Wir werden vor der Verabschiedung der neuen Windflächen die Ergebnisse der Infraschall-Messungen des Landes bewerten und ein neues Schallprognoseverfahren in Kraft setzen.[/box]
Wir werden uns dafür einsetzen, dass bei Neuanlagen eine bedarfsgerechte Befeuerung gewährleistet ist und die Umrüstung von Bestandsanlagen weiter fördern. Bis 2022 soll die nächtliche Befeuerung vollständig auf bedarfsgerechte Befeuerung umgestellt sein.

Windenergie Offshore

Die jüngsten Ausschreibungen zur Onshore- und Offshore-Windenergie haben mit Nachdruck unter Beweis gestellt, dass Windenergie derzeit die preisgünstigste Energieerzeugung ist: Onshore wird kurzfristig günstiger werden, Offshore ab 2025. Bis 2025 soll der Netzausbau in Deutschland planmäßig abgeschlossen sein, so dass der Ausbau der Offshore-Windenergie dynamischer vorangetrieben werden kann. Offshore-Windparks müssen bereits heute in den Netzausbau einbezogen werden. Wir werden uns für einen verlässlichen Ausbaupfad auf See einsetzen und einen marktkonformen Wettbewerb zwischen den Anbietern ermöglichen. Hierzu gehört die Erhöhung des Kapazitätsdeckels im „Windauf-See-Gesetz“ von 15 Gigawatt auf mindestens 25 Gigawatt im Jahr 2030. Entsprechend werden wir unsere Häfen und die im Offshore-Bereich tätigen Unternehmen unterstützen, ihr Leistungsspektrum hinsichtlich der Offshore-Windenergie weiterzuentwickeln.

Seite 113 – Koalitionsvertrag 2017 – 2022 von CDU, GRÜNEN, FDP

Allgemeine Vereinbarungen
Struktur der Landesregierung

Die Koalitionsparteien vereinbaren folgende Struktur der Landesregierung (in Klammern Zahl der jeweiligen Staatssekretärinnen/Staatssekretäre):
Die CDU stellt den Ministerpräsidenten und die Leitung folgender Ministerien:

Staatskanzlei und Bundesangelegenheiten (2) –
Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration (2)
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (2)
Ministerium für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung (1)

Bündnis 90/Die Grünen stellt die/den Stellvertretende(n) Ministerpräsidentin/en und die Leitung folgender Ministerien:

Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (2)
Finanzministerium (2)

Die FDP stellt eine/einen weitere/weiteren Stellvertretende(n) Ministerpräsidentin/en und die Leitung folgender Ministerien:

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus (1)
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren (1)

Zusammenarbeit der Landesregierung
Die Koalitionspartner entscheiden im Kabinett einvernehmlich. Der Ministerpräsident erklärt den Koalitionsvertrag zum verbindlichen Handlungsleitfaden der Landesregierung.

Abstimmungsverhalten im Bundesrat
Die Koalitionspartner legen das Abstimmungsverhalten des Landes im Bundesrat durch Kabinettsentscheidung fest. Sie orientieren sich dabei an den Interessen des Landes und dem Inhalt der Koalitionsvereinbarung.
Wird im Kabinett zwischen den Koalitionspartnern keine Übereinkunft über das Abstimmungsverhalten erzielt, enthält sich das Land im Bundesrat.

Abstimmungsverhalten im Landtag
Die Koalitionspartner verpflichten sich, diese Vereinbarung in Regierungshandeln umzuset-zen. Die Fraktionen aller Koalitionspartner werden im Landtag und seinen Ausschüssen nicht mit wechselnden Mehrheiten abstimmen. Dies gilt auch für Fragen, die nicht Gegenstand der vereinbarten Politik sind.
Die freie Gewissensentscheidung der/des einzelnen Abgeordneten bleibt hiervon unberührt. Zur Abstimmung der parlamentarischen Zusammenarbeit findet zwischen den Fraktionen aller Koalitionsparteien ein enger und regelmäßiger Austausch statt.
Die Fraktionen schließen zu Initiativen, Wahlen etc. eine verbindliche Vereinbarung, die Bestandteil des Koalitionsvertrages ist.