Befangenheit von Bürgermeistern und Gemeinderäten

Schluß mit der Selbstbereicherung per Stimmabgabe und Stellungnahme

§22 Gemeindeordnung Schleswig-Holstein neu bewertet

Auszug aus dem Schreiben des Innenministeriums

Zwanzig Jahre und länger dauerte in SH die skandalöse Praxis, mit der Bürgermeister und Gemeindevertreter sich in Abstimmungen zu Flächenausweisungen für Windkraftnutzung ganz selbstverständlich ihre eigenen Flächen (oder die ihrer Familie) vergoldeten.
Sprich, indem sie für die Ausweisung ihrer Flächen in der Abstimmung im Gemeinderat votierten, konnten sie sich persönlich oder Familienmitglieder,
Freunde oder Geschäftspartner begünstigen. Hohe Pachtzahlungen, Provisionen der potenziellen Windkraftbetreiber und gut dotierte Posten z.B. als Geschäftsführer des geplanten Wind”parks” waren ihnen sicher.

Jahrelang haben wir diese unmoralische Praxis der Selbstbegünstigung und Begünstigung anderer angeprangert und trafen bei Politik, Verwaltungen und Aufsichtsbehörden wie die Kommunalaufsicht auf Ablehnung, gestützt auf das lächerliche Argument,, die Zustimmung zu einer Ausweisungsfläche für die Windkraft führe nicht unmittelbar zu einer Baugenehmigung….
Zwischen Windkraftprofiteure, Behörden und Politik passte keine Blatt Papier, man arbeitet wie bei Lärmpegelüberschreitungen und Beschwerdemessungen oder auch beim Thema Umweltverträglichkeitsprüfungen Hand in Hand. Alles Ideologen oder was….?

Alle Gemeindevertreter mit Flächen auf der sog. Goldkarte, die sich diese selbstbegünstigend vergolden möchten aufgemerkt! Mittlerweile gelten andere Regeln in der GO, heute heißt die Devise:
Sie haben sich “jeder Tätigkeit im Rahmen Ihres kommunalen Ehrenamtes zu enthalten und dürfen auch nicht an der Abgabe einer gemeindlichen Stellungnahme im Onlinebeteiligungsverfahren mitwirken, sobald Sie von der Ausweisung von Flächen für Windkraft in den Regionalplänen profitieren.” Zitat aus einem Schreiben des Innenministeriums vom 13.03.2017 (liegt der Redaktion vor)
JR

Siehe auch Artikel 1, Ziffer 2 des Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 03. August 2016 (GVOBI. S.788)

Kommentar dazu von Hans Ulrich Schroeder, BLS SH – mit Dank!

Entscheidende Änderung §22 GO-SH

Unserer Forderung seit 1997 , den unseligen und rechtlich, sowie moralisch nicht haltbaren Begriff “UNMITTELBARKEIT” ersatzlos zu streichen, ist endlich stattgegeben worden, nachdem das Innenministerium schon 2011 in Teilen zurückrudern mußte.

Damit ist hochnotwendig und seit langem überfällig eine große Gerechtigkeitslücke geschlossen worden. Zukünftig werden Landeigentümer und Gemeindevertreter “in Personalunion” nicht mehr in die Versuchung geraten können oder es gezielt darauf absehen, bei entsprechenden Abstimmungen “pro domo” ihre Hand zu heben.

3 Kommentare

  1. Solche Vorgänge sind nicht nur in Schleswig-Holstein angesagt, die kommen auch in Niedersachsen vor!
    1) Wenn Ratsmitglieder Land im Gebiet haben,
    2) Wenn die eigentliche Opposition eingespannt wird, indem führende Personen zu Verwaltern der Beteiligungsgesellschaften werden.
    3) Wenn Bürgermeister in Not geraten mit ihren Finanzen und Gewerbesteuer einnehmen müssen.
    4) Wenn Bürgermeister und ihre Helfer gar aktive Teilhaber zu 50% werden, auf dem Land der Bauern.
    Das geht mit dem Augenschein von Bürgerbeteiligungen, nachdem alle ihren Teil abbekommen haben.
    Die Bürger im Umfeld werden eher gar nicht gefragt, oder nur wenig berücksichtigt.
    Schon gut beobachtet, daß einschlägige Typen den Naturschutzbereich vorher ausräumen!

  2. Welmbüttel in Dithmarschen ist ein besonderes Negativbeispiel, wo die bäuerlich majorisierte Gemeindevertretung
    und Bauern-Bürgermeisterin sich Ausweisungen von Windkraftflächen und Geschäftführerposten zuschieben wollten.
    Nach heftigen Protesten der Welmbüttler Bürger hat man im Sommer 2016 eine (freiwillige)Bürgerbefragung durchgeführt.
    Dabei haben sich gut 2/3 der Bürger gegen Windkraft ausgesprochen. Da die Bürgerbefragung freiwillig und nicht im Rahmen eines
    formellen Bürgerentscheids stattfand, hat sich die Bürgermeisterin auch nicht an das Ergebnis der Befragung gebunden gefühlt und
    plante entgegen des Bürgerwillens fleissig weiter. Vorläufiger Höhepunkt der Igoranz des Bürgerwillens, wie vorher auch schon bei Verkehrsberuhigung, Kinderspielplatz bzw. Bau Funkturm. Grundsätzlich wird in Welmbüttel nur das umgesetzt, was Vorteile für die Bauern bringt. Erst weiterer massiver Bürgerprotest und die Ankündigung, einen formalen Bürgerentscheid nachzuschieben, brachte die Bauern in der Gemeindevertretung zum einknicken. Die bäulerlichen Gemeindevertreter in Welmbüttel sind eine Schande für die Demokratie.
    Klaus-Peter Jendrian, Welmbüttel

    1. Auch der Gang zur Kommunalaufsicht kann in sochen Fällen weiterhelfen. Die müssen einschreiten, wenn bei Gemeinderäten Befangenheit besteht. Und mit der Neuformulierung der Befangenheit in der Gemeindeordung S-H hat auch die Kommunalausicht einen sehr eingeschränkten Ermessensspielraum.
      Die wirklich beste Möglichkeit ist jedoch, selbst politiisch aktiv zu werden und mit einer eigenen Partei oder Wählervereinigung die Ortsräte bei der nächsten Kommunalwahl zu fluten.

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