1000 Meter-Abstände bei Anlagen bis zu 7,5 MW viel zu gering

Deutsche Schutz-Gemeinschaft-Schall für Mensch und Tier e.V. positioniert sich zur LUBW-Studie und Abstandsregeln

Mit Dank für die klare Aussage an Dr. Stephan Kaula für DSGS!

Empirische Ergebnisse stehen über der Theorie. Theorien werden immer an der Wirklichkeit gemessen und nicht umgekehrt. Die LUBW-Studie widerspricht schlicht der Erfahrung und den Ergebnissen von hunderten von Menschen und der DSGS-Studie. Das bedeutet primär, dass die Theorie der LUBW-Studie nicht stimmen kann (s.u.).

Die LUBW-Studie berechnet Lärm- und Infraschallbelastungen nur in einem Windbereich von 5 bis 10 m/Sekunde. Windindustrieanlagen erreichen aber erst bei 12m/sec ihre Nennleistung und werden bis ca. 50m/sec. Windgeschwindigkeit betrieben. Die LUBW-Studie geht von eine punktförmigen Lärmquelle am Windrad aus und behauptet folgerichtig, dass der Schalldruck mit dem Quadrat des Abstandes abnimmt. Dabei werden aber zentrale Komponenten nicht berücksichtigt:

1) Körperschall, der sich über den Boden bis in die Hausfundamente überträgt.

2) Die Ausbildung und das Aufschaukeln von stehenden Wellen und deren Harmonischen („Obertönen“) in Gebäuden und Zimmern, die ein Vielfaches an Schalldruckpegeln gegenüber dem  Außenbereich annehmen können.

3) Dass mit zunehmender Größe und Leistungsstärke der Anlagen auch mehr Energie in Vibrationen, Verwirbelungen und niederfrequenten und Infraschall umgesetzt wird.

4) Und das ist der wichtigste Punkt: Die Bildung von energiehaltigen Wirbelschleppen, die selbst eine Schallquelle darstellen, da sie beim Auftreffen und Abbremsen auf ein Hindernis (z.B. ein Hausdach in 2km Entfernung)  auch noch weit hinter dem Windrad mitwinds Schall- und Infraschall abgeben. Dieser Aspekt wurde und wird völlig verschwiegen. Wir werden hierzu noch in diesem Jahr ausführlicher Stellung beziehen.

An dieser Stelle sei erwähnt, dass die Beweislast für eine Beeinträchtigung oder gesundheitliche Schädigung durch die Punkte 1 bis 4 beim Betroffenen liegt.

1000 m Abstand sind bei den geplanten Anlagengrößen von bis zu 7,5 MW viel zu gering. Insbesondere die negativen gesundheitlichen Nebenwirkungen von Wirbelschleppen (sie wurde in bis zu 70km Entfernung noch nachgewiesen) sind über Abstandsregeln nicht wirklich zu verhindern. Die LUBW-Studie ist nur eine Neuauflage der Ausssage: Was man nicht hört, kann nicht schaden und widerspricht im Ergebnis grob den empirischen Erfahrungen. Die Politik und Betreiber bekommen von den von ihnen bezahlten Ingenieuren und Fachkundigen die Ergebnisse geliefert, die sie haben wollen. Das ist genauso wie mit den meisten avifaunistischen Gutachten, die nicht nach objektiven Kriterien erhoben werden, sondern Gefälligkeitsgutachten sind.

(Verfasser: Dr. med. Stephan Kaula)

Mit Dank für die Info an Peter Paul Jäger!
https://www.dsgs.info/VIDEOS/

2 Kommentare

  1. Das Ergebnis des LUBW kann mich nicht wundern, denn BW hat bekanntlich eine grüne Regierung! Übrigens: ich habe mal WKA Standorte und Wohnorte von Herrn Kretschmann und Herrn Untersteller erforscht. Das Ergebnis: Dort gibt es kaum WKAs!

    1. Tja, im Umkreis von ca. 20 km um die Wohnorte der beiden Herren weht kein Wind oder gibt es Rotmilane. Ein Schelm, der Böses dabei denkt!

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