“Große Windparks sind dazu geeignet, ganze Fledermaus-Populationen auszulöschen”
Lautet die Feststellung der Professorin Dr. Antje Stöckmann, Lehrgebiet Natur- und Ressourcenschutz an der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde.
MOZ
Windräder und Insektensterben bedrohen die Tiere
Geflatter am Dannenberger Dorfteich

“Auf einmal sind sie da: Fledermaus um Fledermaus macht sich auf, um am Dannenberger Dorfteich Wasser zu sich zu nehmen. „Die Tiere verlassen jetzt die Wochenstuben, um zu trinken. Sie säugen ihre Jungen und müssen nun selbst auf Nahrungssuche gehen. Gegen Mitternacht sind sie dann wieder bei ihrem Nachwuchs“, berichtet Hinrich Matthes.”
“„Ein weiteres Problem sind die Windkraftanlagen. Direkt und indirekt“, so Antje Stöckmann, die Mitglied der Nabu-Regionalgruppe ist. Zum einen sind es die Rotorblätter, die den Fledermäusen, die sich mittels Echoortung fortbewegen, gefährlich werden. Zum anderen zerreißt der durch die Rotation entstehende unterschiedliche Luftdruck den Tieren die Lungen. „Große Windparks sind dazu geeignet, ganze Fledermaus-Populationen auszulöschen“, konstatiert die Wissenschaftlerin. Da außerdem manche Arten – ähnlich wie Zugvögel – über 1000 Kilometer zurücklegen, würde gerade versucht werden, gerichtlich durchzusetzen, das die Windparks während der Flugzeiten abgeschaltet werden müssen, so Antje Stöckmann weiter.”
Alles lesen:
https://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1668065/
Mit Dank an Bernd Baumgart für die Info und den u.s. Hinweis!
Dies können wir nur bestätigen und verweisen erneut auf den Schutzstatus, den alle Fledermausarten in Deutschland haben, nachzulesen in der Fauna Flora Habitatrichtlinie, Anhänge IV und V.
Auszug:
Anhang IV (Anh. IV) ist eine Liste von Tier- und Pflanzenarten (in Deutschland aktuell 138 Tier- und Pflanzenarten), die europaweit durch die FFH-Richtlinie unter Schutz stehen, weil sie in ganz Europa und damit auch in den jeweiligen Mitgliedsstaaten, in denen sie vorkommen, gefährdet und damit schützenswert sind. In Deutschland wurde der Schutz der Anhang IV-Arten in das Bundesnaturschutzgesetz als „streng geschützte Arten“ v.a. in den § 44 übernommen. Neben dem direkten Tötungsverbot dürfen auch ihre “Lebensstätten” nicht beschädigt oder zerstört werden. Zudem dürfen diese Arten auch nicht in der Fortpflanzungs- Wanderungs- und Winterruhezeit gestört werden. Dieser sog. spezielle Artenschutz gilt nicht nur im Schutzgebietsnetz NATURA 2000, sondern auf der gesamten Fläche. Das bedeutet, dass für diese Arten strenge Schutzvorschriften gelten, auch außerhalb der FFH-Gebiete und dass der Schutz dieser Arten bei jeglichem Eingriff in Natur und Landschaft beachtet werden muss. Laut § 44 darf sich der Erhaltungszustand der lokalen Population nicht verschlechtern.
Alles lesen und nutzen:
http://www.ffh-gebiete.de/natura2000/ffh-anhang-iv/
https://www.umwelt-online.de/recht/eu/90_94/92_43gs.htm



Kein eigener Batlogger vorhanden, keine Zeit, keine Ahnung?
GuSZ bietet Fledermausrufaufzeichnungen mit Analyse der Rufe an: http://www.windwahn.de/index.php/wissen/messungen/gusz-ultraschallmessungen-zum-fledermausnachweis.html
ja-ich war auch mal so naiv….
und glaubte an Windkraft….