Unterschiede in Genehmigungs- und Überwachungspraxis bei WEA in der BRD?

Genehmigungs- und Überwachungsbehörde Kreis Steinfurt:

“Grundsätzlich gelte, dass es bei der Genehmigung nirgendwo mehr Sicherheit gebe als bei der Windenergie.”

“Die Botschaft hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube”
J-W von Goethe im Faust

Es scheint sich hier um eine Ausnahmebehörde zu handeln, denn in Bezug auf Genehmigungsauflagen und Kontrolle der Einhaltung haben nicht nur wir in 23 Jahren Windkraftfolter in SH völlig anderes erlebt. Auch die Berichte von Mitbetroffenen sprechen eine andere Sprache, wie insbesondere in diversen Berichten zu Schallopfer-Erfahrungen nachzulesen ist.
Die in der Zeit der Last-Minute-Genehmigungen zur Begünstigung der Windkraftprofiteure insbesondere im Dezember 2016 innerhalb weniger Tage ausgestellten WEA-Genehmigungen dürften erst recht keine solchen Feinheiten zum Wohle von Mensch und Tier in der Nachbarschaft von WEA enthalten, wie im folgenden Artikel beschrieben.

Aber wie lautet der Dauerzynismus von Behördenvertretern und WK-Betreibern, wenn WEA-Nachbarn es wagen, sich zu beschweren “Sie können ja klagen!”
Wie schön, dass immer mehr Betroffene und Naturschützer diese Aufforderung inzwischen wahrnehmen! (z.B. hier oder hier)
JR

Windkraftanlagen in Welbergen Schallimmission: Genehmigung ist an viele Auflagen geknüpft

von Anne Steven

Leseprobe:
[…]
„Grundsätzlich müssen zu jeder Anlage Schallimmissionsgutachten eingereicht werden“, erklärt Marcel Schwarte. Sämtliche Anlagen dürfen einen bestimmten Grenzwert nicht überschreiten. Im Außenbereich sind das am Tag 60 Dezibel und in der Nacht 45. In Wohngebieten dürfen tagsüber maximal 55 und nachts 40 Dezibel erreicht werden. „Außerdem dürfen die Windkraftanlagen nicht tonhaltig sein“, erklärt Marcel Schwarte. Das bedeute, aus dem Geräusch, das eine solche Anlage erzeugt, dürfe kein Ton herausstechen. Etwa ein Piepen, Knacken oder Quietschen.
[…]

Sicherheitszuschlag wird hoch angesetzt

Im Mohringhook gelten noch höhere Sicherheitszuschläge als im Schweringhook. Dort sind die Anlagentypen noch nicht vermessen. „Deshalb wird versucht, alle Eventualitäten miteinzubeziehen“, berichtet Marcel Schwarte. Der Sicherheitszuschlag liege dort bei sechs Dezibel, also den Werten, die eigentlich der vierfachen Anlagenzahl entsprechen würden. Bedingt dadurch sei der bei der Berechnung zugrunde gelegte Schallpegel so hoch angesetzt, dass die Anlage im schallreduzierten Bereich laufen müssen. Dazu wird eine Sperre eingebaut, die die Leistung der Anlagen auf 1000 statt der möglichen 4200 Kilowatt begrenzt.

Stelle sich bei einer späteren Messung heraus, dass die Werte deutlich niedriger sind als angenommen, haben die Betreiber die Möglichkeit, einen Antrag zu stellen. Erst wenn der Kreis Steinfurt diesen genehmigt – inklusive eines Sicherheitszuschlages von 2,5 Dezibel – dürften die Windkraftanlagen auf Volllast laufen. „Aber egal, was passiert: 45 Dezibel ist der Maximalwert, den die Anlage erreichen darf“, verspricht Marcel Schwarte. Und er ergänzt: „Wir sind nicht nur die Genehmigungsbehörde, sondern auch die Überwachungsbehörde.“ Und als solche habe der Kreis Steinfurt einen Prüfauftrag. Grundsätzlich gelte, dass es bei der Genehmigung nirgendwo mehr Sicherheit gebe als bei der Windenergie.

Mit Dank für die Info an Charis Riemer!

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