Windkraftgenehmigungen – in der Regel unter Umgehung aller Regeln

Tricksen, Täuschen, Tarnen – Betrug beginnt bei den Genehmigungen

Aus einem Artikel in Eifelon.de zu einem Gewerbegebiet im Norden Aachens

Im Juni 2016 hatte der Rat der Stadt vier Windanlagen der STAWAG-Energie für den neuen Windpark „Aachen Nord“ unmittelbar neben dem Gewerbegebiet mehrheitlich genehmigt. Ein weiteres Windrad, ebenfalls für die STAWAG, kam kurz vor Jahresende am 27. Dezember auf dem „kleinen Dienstweg“ hinzu, also ohne die an dieser Stelle vorgesehene Öffentlichkeitsbeteiligung.

Normalerweise erfordert die Erweiterung eines Windparks ein neues Planverfahren mit weiterer Beteiligung der Anlieger und weiteren Prüfungen durch die Genehmigungsbehörde. Steigt doch durch eine zusätzliche Windanlage sowohl die Geräuschemission als auch die Belastung für die gesamte Umgebung. Eine solche langwierige Überprüfung wollte man anscheinend in der Aachener Verwaltung vermeiden, war doch auch das 5. Rad ein Projekt für die STAWAG und blieb so gewissermaßen „in der Familie“.

Gegenüber der anzeigepflichtigen Behörde, der Bundesnetzagentur, erklärte die Stadt Aachen als verantwortliche Genehmigungsbehörde, dieses zusätzliche 5. Rad würde nicht zu dem Windpark Aachen Nord gehören, obwohl es sich – als WEA 17 – nahtlos in die Reihe der anderen genehmigten Räder WEA 13 bis WEA 16 einfügt, den gleichen Betreiber – den Energieversorger STAWAG – hat und lediglich 370 Meter vom nächsten Nachbarrad entfernt errichtet werden soll.

Diese „kleine Ungenauigkeit“ sparte dem Betreiber viel Zeit und viel Geld für zusätzliche Überprüfungen und wurde dadurch erleichtert, dass das planende Ingenieurbüro bei Windrad Nummer 5 ein anderes als bei den vorausgegangenen Genehmigungen für die Räder 1 bis 4 ist.
Böswillige könnten an dieser Stelle behaupten, der Rat der Stadt und die niederländischen Partner wären von der Aachener Verwaltung hinters Licht geführt worden, hat doch die Genehmigung des 5. Rades nun weitreichende Auswirkungen auf die Entwicklung des unmittelbar anschließenden Gewerbegebietes Avantis. Durch das zusätzliche Rad wird es lauter im Gewerbepark. Somit ist der höchste, zulässige Schallpegel auf dem Gelände des Gewerbegebiets weitgehend ausgereizt. Danach könnten nur noch absolut „lautlose“ Gewerbebetriebe auf dem Terrain angesiedelt werden. Firmen mit Lagerhaltung oder Speditionsverkehr – also Lärmentwicklung – haben keine Chance mehr, eine gewerberechtliche Genehmigung zu erhalten. Der mit einer weiteren Gewerbegenehmigung verbundene Schallpegel würde, dank Windrad Nummer 5 (WEA 17), den höchsten zulässigen Wert im Gewerbepark überschreiten. Dazu gibt es auch Fachgutachten der Firma BBB Umwelttechnik GmbH, welche die Schall-Vorbelastung durch Windräder am Standort untersucht hat.

Unbedingt alles lesen!
http://eifelon.de/umland/aachen/wie-man-sein-eigenes-gewerbegebiet-kaputt-machen-kann-ein-leitfaden-aus-aachen.html
Mit Dank für die Info an Herbert Joka!