Forderung der Naturschutzinitiative an künftige Regierung nach Natur-, Arten- und Landschaftsschutz

In ihrer aktuellen Pressemitteilung fordert die  Naturschutzinitiative e.V.  (NI)  von  den politisch Verantwortlichen der aktuellen Koalitionsverhandlungen eine stärkere Ausrichtung der Politik
am Natur-, Arten-und Landschaftsschutz, die wir hiermit ausdrücklich unterstützen und allen Lesern. auch als Argumentationshilfe vor Ort und zur Verbreitung, gern zur Kenntnis geben möchten.

Mit Dank an Harry Neumann!

10 Forderungen für mehr Naturschutz und Biologische Vielfalt

Auszug aus der PM der Naturschutzinitiative e.V.

  1. Denkpause einlegen! Sofortiger Stopp des Ausbaus der Windenergie!
    Die installierte Nennleistung von Solar- und Windenergie wäre schon jetzt in der Lage, genügend Energie zur Stromversorgung bereitzustellen. Da diese aber volatil und nicht speicherbar ist, macht ein weiterer Ausbau keinen Sinn. Auch mehr Anlagen produzieren bei Windflaute und fehlender Sonne nicht mehr Energie. Windindustrieanlagen sind ineffizient und nicht in der Lage, eine gesicherte Stromversorgung sicherzustellen. Trotz ca. 30000 installierter Anlagen sinkt der CO2-Ausstoß nicht, sondern steigt weiter an. Der Beitrag von Wind- und Solarenergie zum gesamten Energiebedarf in Deutschland liegt bei nur ca. 2%. Für diesen marginalen Beitrag ist es unverantwortlich, die weitere Zerstörung von Natur, Wäldern, Landschaften und Lebensräumen hinzunehmen.
  2. Keine Windindustrieanlagen in Wäldern und an Waldrändern! Die Errichtung von Windenergieanlagen im Wald stellt eine Form der Industrialisierung natürlicher Lebensräume dar, welche aus natur- und artenschutzfachlicher Sicht abzulehnen ist, da hier sowohl artspezifische als auch kumulative Effekte zum Tragen kommen. Das vielschichtige Ökosystem Wald verträgt keine Windindustrie. Die Komplexität und der Wert dieses Lebensraumes muss mit seiner Bedeutung und Funktion für die Natur, die biologische Vielfalt und die Erholung des Menschen in seiner Gesamtheit berücksichtigt werden. Waldgebiete sind für die Biodiversität prioritär und dürfen nicht durch eine weitere Industrialisierung beeinträchtigt werden.
  3. Keine Windenergieanlagen in Schutzgebieten!
    Die Schutzwürdigkeit und der Schutzzweck solcher Gebiete darf nicht durch Windindustrieanlagen beeinträchtigt werden. Viele dieser Gebiete haben aktuell bereits keine günstigen Erhaltungszustände der lokalen (Ziel-)Arten. Der Schutz von Natur und Biodiversität muss als überwiegendes öffentliches Interesse angesetzt und umgesetzt werden. Für den Schutz der Arten und ihrer Lebensräume sind großflächige, störungsarme und gefährdungsfreie Gebiete erforderlich. Dies kann nur durch den konsequenten Ausschluss jeglicher industrieller Nutzung in allen dem Natur- und Artenschutz dienenden Gebieten erreicht werden. Hierzu zählen z.B. Natura 2000-Gebiete, Landschafts- und Naturschutzgebiete, National- und Naturparke und Biosphärenreservate.
  4. Konsequente und ausnahmslose Einhaltung des „Helgoländer Papier“! Die Staatlichen Vogelschutzwarten haben mit dem „Helgoländer Papier“ grundlegende Mindestabstände zu Brutplätzen und Nahrungshabitaten windenergieempfindlicher Vogelarten definiert, welche als Ausschlussgebiete für eine Windenergienutzung anzusehen sind. Um den Artenschutz sicherzustellen und dem Rückgang von Vogelpopulationen entgegenzuwirken, müssen die Abstandsempfehlungen des aktuellen „Helgoländer Papiers“ als wissenschaftlich fundierte Fachkonvention ausnahmslos beachtet und eingehalten werden.
  5. Brutplätze und Lebensräume schützen!
    Wurden Brutplätze und Lebensräume zerstört, gestört oder beeinträchtigt, müssen diese Bereiche weiterhin auf der Grundlage des „Helgoländer Papiers“ Ausschlussgebiete für die Errichtung von Windindustrieanlagen bleiben. Des Weiteren sollten auch gut geeignete Lebensräume geschützt werden, um der natürlichen Dynamik des Ökosystems und den Lebensraumansprüchen der Arten gerecht zu werden.
  6. Vorsorgeprinzip anwenden und Beweislast umkehren! Wenn Auswirkungen und Beeinträchtigungen auf Menschen, Tiere und Lebensräume durch Windenergieanlagen nicht sicher und wissenschaftlich fundiert ausgeschlossen werden können, muss ausnahmslos das Vorsorgeprinzip angewendet werden. Die Beweislast muss den Investoren und Betreibern der Windindustrieanlagen obliegen.
  7. Keine Aushebelung des Naturschutzrechtes!
    Bundesnaturschutzgesetz konsequent anwenden! Bei besonders geschützten Tierarten (z.B. FFH-Anhang IV-Arten und europäische Vogelarten), die nach Genehmigung oder Fertigstellung einer Windenergieanlage in deren Umfeld festgestellt werden, darf es keine Ausnahme vom Tötungsverbot des § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes geben. Nach europäischem Recht gilt der besondere Artenschutz für streng geschützte Tierarten immer und überall und individuenbezogen. Die artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote müssen dementsprechend auch für nachträglich entstehende betriebsbedingte Auswirkungen gelten, bis hin zum Rückbau.
  8. Ersatzlose Abschaffung des Erneuerbare-Energiegen-Gesetz (EEG)!
    Dieses ist ein planwirtschaftliches Instrument und verhindert die Erforschung alternativer und naturverträglicher Energieformen. Maßnahmen zur Energieeinsparung und Steigerung der Energieeffizienz hingegen sollten für einen begrenzten Zeitraum gefördert werden.
  9. Ersatzlose Abschaffung der Privilegierung nach dem Baugesetzbuch! Keine Sonderregelungen für die Windkraft- und Biogasindustrie beim grundsätzlichen Verbot des Bauens im Außenbereich.
  10. Eine echte Energiewende ist nur durch Einsparen von Energie, Erhöhung der Energieeffizienz (z.B. Kraft-Wärme-Kopplung), bei der es zu keinen Rebound Effekten kommt, Reduzierung des Ressourcenverbrauches und Veränderung von Lebensstilen zu erreichen!
    Der Erhalt und die Verbesserung der Biologischen Vielfalt ist die wichtigste Herausforderung im 21. Jahrhundert.

„Jamaika“ muss die Regierungsbildung als neue Chance für den Naturschutz nutzen!
Die Koalitionsparteien müssen den Schutz und die Förderung der Biologischen Vielfalt wieder stärker in den Focus nehmen!
NI fordert eine Renaissance des Naturschutzes! Naturschutz darf nicht in „Klimaschutz“ umgedeutet werden!
Der Schutz der Biologischen Vielfalt, der Erhalt der Lebensräume und Landschaften, der Schutz von Wäldern und Wildtieren muss wieder stärker in den Blick der Politik genommen werden. Der Erhalt und die Verbesserung der Biologischen Vielfalt ist die wichtigste Herausforderung im 21. Jahrhundert.
Für das Zurückgehen und Aussterben von Arten spielt der Klimawandel eine untergeordnete Rolle und kommt nach einer Durchsicht der Roten Listen der IUCN erst an siebter Stelle der Gefährdungsursachen.

Bitte beachten Sie unsere Pressemitteilung vom 13.11.2017 auf der Internetseite unter folgendem Link: http://www.naturschutz-initiative.de/images/PDFdateien/PDF2017/PM20171113.pdf

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